EffVor2 – Abschluss der begleitenden Kontrolle der Neuausrichtung der Strafver-folgungsbehörden des Bundes
Auch vier Jahre, nachdem der Bundesrat die Umsetzung verschiedener Massnah­men zur Verbesserung der Effizienz und Rechtstaatlichkeit der Strafverfolgung des Bundes beschlossen hat, bleibt für die Geschäftsprüfungskommission des Natio­nalrates (GPK-N) die Ressourcensituation bei den Strafverfolgungsbehörden un­klar. Zudem zweifelt sie daran, dass die vom Bundesrat beschlossene Kriminalpoli­tikstrategie mit der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung vereinbar ist. Angesichts der unterdessen stark veränderten Ausgangslage hat die GPK-N beschlossen, ihre begleitende Kontrolle zur Umsetzung der vom Bundesrat 2007 beschlossenen Massnahmen zu beenden, nicht aber ohne die klare Forderung an den Bundesrat zu richten, die offenen Fragen zu klären.

Die GPK-N hatte von 2002 bis 2007 den Ausbau der Strafverfolgungsbehörden des Bundes (Bundesanwaltschaft [BA], Eidgenössisches Untersuchungsrichteramt [URA] und Bundes­kriminal­polizei [BKP]) begleitend kontrolliert. Unter anderem befasste sie sich mit der Situa­tionsanalyse der Umsetzung von Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechts­staatlichkeit in der Straf­verfolgung (EffVor) vom 31. August 2006, auf deren Basis der Bundesrat am 15. Dezember 2006 eine Neuausrichtung der Strafverfolgungsbehörden des Bundes im Sinne einer Kon­zentration der Kräfte beschlossen hatte. Die Umsetzung der Vorschläge wurde im Rahmen des Projekts „EffVor2“ konkretisiert und vom Bundes­rat am 4. Juli 2007 gutgeheissen.

Am 5. September 2007 überwies die GPK-N dem Bundesrat ihren Bericht zur Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes (BBl 2008 1979). Darin unterstützte sie die Stossrichtung der mit EffVor2 eingeleiteten Massnahmen, richtete dazu allerdings zwei Empfehlungen an den Bundesrat: Einerseits wurde der Bundesrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei der Festlegung der künftigen Umsetzung der Effizienzvorlage und ins­besondere bei der Ressourcenzuteilung der Pflicht der Strafverfolgungsbehörden, in den Bereichen der zwingenden Bundeskompetenzen mit der erforderlichen Tiefe tätig zu wer­den, Rechnung getragen werde. Andererseits sei dafür zu sorgen, dass eine im Rahmen der Neuausrichtung der Effizienzvorlage einzuführende übergeordnete Kriminalpolitikstrate­gie auf Stufe Bundesrat festgelegt werde, wobei deren Abstützung im Parlament oder in hierfür geeigneten par­lamentarischen Gremien zu prüfen sei.

Gleichzeitig informierte die Kommission den Bundesrat darüber, dass sie die Umsetzung von EffVor2 begleitend kontrollieren werde.

In der Folge begleitete die GPK-N die Umsetzung von EffVor2 eng: Zwischen August 2008 und März 2011 fanden insgesamt 17 Anhörungen der verschiedenen beteiligten Behörden und Personen statt. Zudem führte die Subkommission am 25. November 2008 – in Gruppen aufgeteilt – Dienststellenbesuche bei der BA, der BKP und dem URA durch. Daneben wurde eine Vielzahl von Dokumenten ausgewertet.

Angesichts der unterdessen stark veränderten Ausgangslage – insbesondere die Verselb­ständigung der BA und die Auflösung des URA infolge der Inkraftsetzung der Strafprozessordnung und des Strafbehördenorganisationsgesetzes – hat die Kommission an ihrer heutigen Sitzung beschlossen, die be­gleitende Kontrolle der Umsetzung von EffVor2 abzuschliessen.

In Bezug auf die Ressourcensituation bei den Strafverfolgungsbehörden des Bundes musste die GPK-N zur Kenntnis nehmen, dass es den zuständigen Stel­len bis zum heutigen Zeitpunkt nicht gelungen ist, den tatsächlichen Ressourcenbedarf der Strafverfolgungsbe­hörden nachvoll­ziehbar darzulegen. Sie erachtet diese Situation als inakzeptabel und verlangt vom Bundes­rat, gemeinsam mit der neu geschaffenen Auf­sichtsbehörde über die BA dafür zu sorgen, dass entsprechende Kennzahlen erarbeitet wer­den, damit allfällige zu­künftige Anträge um zusätz­liche Stellen für die Strafverfolgungsbe­hörden des Bundes se­riös beurteilt werden können.

In Bezug auf eine Priori­sierung der Strafverfol­gung des Bundes im Rahmen der Festlegung einer Kriminalpolitikstrategie erinnert die GPK-N daran, dass eine solche nicht an die Stelle der gesetzlich festgelegten zwingenden Bundeskompetenzen treten, sondern nur zur Kon­kretisierung bestehender Ermessensspielräume dienen kann. Ohne eine abschliessende Beurteilung vorgenommen zu haben, ob die aktuell geltende Kriminalpolitikstrategie des Bundes diesen Anforderungen genügt, fordert die GPK-N den Bundesrat dazu auf, eine Anpassung der ohnehin 2011 neu festzulegenden Kriminalpolitikstrategie vorzunehmen oder dann diejenige der ge­setzlichen Zuständigkeitsordnung zu prüfen.

Die Funktionsweise der Strafverfolgungsbehörden des Bundes wird von der GPK-N auch weiterhin genau beobachtet insbesondere im Hinblick auf die mit der Verselbständigung der BA neu geschaffenen Schnittstellen zum Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).

Die GPK-N hat am 1. Juli 2011 unter der Leitung von Maria Roth-Bernasconi (SP, GE) in Bern getagt.

 

Bern, 1. Juli 2011 Parlamentsdienste