Die GPK-N hatte von 2002 bis 2007 den Ausbau der Strafverfolgungsbehörden des Bundes (Bundesanwaltschaft [BA], Eidgenössisches Untersuchungsrichteramt [URA] und Bundeskriminalpolizei [BKP]) begleitend kontrolliert. Unter anderem befasste sie sich mit der Situationsanalyse der Umsetzung von Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung (EffVor) vom 31. August 2006, auf deren Basis der Bundesrat am 15. Dezember 2006 eine Neuausrichtung der Strafverfolgungsbehörden des Bundes im Sinne einer Konzentration der Kräfte beschlossen hatte. Die Umsetzung der Vorschläge wurde im Rahmen des Projekts „EffVor2“ konkretisiert und vom Bundesrat am 4. Juli 2007 gutgeheissen.
Am 5. September 2007 überwies die GPK-N dem Bundesrat ihren Bericht zur Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes (BBl 2008 1979). Darin unterstützte sie die Stossrichtung der mit EffVor2 eingeleiteten Massnahmen, richtete dazu allerdings zwei Empfehlungen an den Bundesrat: Einerseits wurde der Bundesrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei der Festlegung der künftigen Umsetzung der Effizienzvorlage und insbesondere bei der Ressourcenzuteilung der Pflicht der Strafverfolgungsbehörden, in den Bereichen der zwingenden Bundeskompetenzen mit der erforderlichen Tiefe tätig zu werden, Rechnung getragen werde. Andererseits sei dafür zu sorgen, dass eine im Rahmen der Neuausrichtung der Effizienzvorlage einzuführende übergeordnete Kriminalpolitikstrategie auf Stufe Bundesrat festgelegt werde, wobei deren Abstützung im Parlament oder in hierfür geeigneten parlamentarischen Gremien zu prüfen sei.
Gleichzeitig informierte die Kommission den Bundesrat darüber, dass sie die Umsetzung von EffVor2 begleitend kontrollieren werde.
In der Folge begleitete die GPK-N die Umsetzung von EffVor2 eng: Zwischen August 2008 und März 2011 fanden insgesamt 17 Anhörungen der verschiedenen beteiligten Behörden und Personen statt. Zudem führte die Subkommission am 25. November 2008 – in Gruppen aufgeteilt – Dienststellenbesuche bei der BA, der BKP und dem URA durch. Daneben wurde eine Vielzahl von Dokumenten ausgewertet.
Angesichts der unterdessen stark veränderten Ausgangslage – insbesondere die Verselbständigung der BA und die Auflösung des URA infolge der Inkraftsetzung der Strafprozessordnung und des Strafbehördenorganisationsgesetzes – hat die Kommission an ihrer heutigen Sitzung beschlossen, die begleitende Kontrolle der Umsetzung von EffVor2 abzuschliessen.
In Bezug auf die Ressourcensituation bei den Strafverfolgungsbehörden des Bundes musste die GPK-N zur Kenntnis nehmen, dass es den zuständigen Stellen bis zum heutigen Zeitpunkt nicht gelungen ist, den tatsächlichen Ressourcenbedarf der Strafverfolgungsbehörden nachvollziehbar darzulegen. Sie erachtet diese Situation als inakzeptabel und verlangt vom Bundesrat, gemeinsam mit der neu geschaffenen Aufsichtsbehörde über die BA dafür zu sorgen, dass entsprechende Kennzahlen erarbeitet werden, damit allfällige zukünftige Anträge um zusätzliche Stellen für die Strafverfolgungsbehörden des Bundes seriös beurteilt werden können.
In Bezug auf eine Priorisierung der Strafverfolgung des Bundes im Rahmen der Festlegung einer Kriminalpolitikstrategie erinnert die GPK-N daran, dass eine solche nicht an die Stelle der gesetzlich festgelegten zwingenden Bundeskompetenzen treten, sondern nur zur Konkretisierung bestehender Ermessensspielräume dienen kann. Ohne eine abschliessende Beurteilung vorgenommen zu haben, ob die aktuell geltende Kriminalpolitikstrategie des Bundes diesen Anforderungen genügt, fordert die GPK-N den Bundesrat dazu auf, eine Anpassung der ohnehin 2011 neu festzulegenden Kriminalpolitikstrategie vorzunehmen oder dann diejenige der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung zu prüfen.
Die Funktionsweise der Strafverfolgungsbehörden des Bundes wird von der GPK-N auch weiterhin genau beobachtet insbesondere im Hinblick auf die mit der Verselbständigung der BA neu geschaffenen Schnittstellen zum Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).
Die GPK-N hat am 1. Juli 2011 unter der Leitung von Maria Roth-Bernasconi (SP, GE) in Bern getagt.
Bern, 1. Juli 2011 Parlamentsdienste