Cyberkriminalität
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Ratifikation des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität (10.058) zuzustimmen.

Die Kommission prüfte die Vorlage zur Ratifikation und zur Umsetzung des Überein-kommens, die der Ständerat in der Wintersession ohne Änderungen angenommen hatte. Nachdem sie mit 18 zu 8 Stimmen auf die Vorlage eingetreten war, lehnte sie mit 16 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen den Antrag ab, diese an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, eine neue Vorlage zu unterbreiten, die es ermöglicht, sämtliche Vorbehalte auszuräumen. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten, da die Cyberkriminalität bereits mit den heutigen Rechtsgrundlagen wirksam bekämpft werden könne. Eine weitere Minderheit unterstützt den Antrag, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, da man in ihren Augen über die vorgeschlagene minimale Umsetzung hinausgehen sollte.

In der Detailberatung lehnte die Kommission insbesondere zwei Anträge ab, welche die Strafbarkeit von «unbefugtem Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem» (Art. 143bis StGB) ausweiten wollten. In den Augen der Kommission soll sich der Anwendungsbereich dieser Regelung nur auf Fälle erstrecken, in denen in ein «besonders gesichertes Datenverarbeitungssystem» eingedrungen wird. Die Kommissionsminderheit ist hingegen der Ansicht, dass diese Einschränkung in der Praxis Probleme mit sich bringt und eine wirksame Strafverfolgung erschwert. Sie will auf die Voraussetzung der besonderen Sicherung des Systems verzichten oder zumindest das erforderliche Sicherungsniveau senken.

08.418 n Pa.Iv. Hochreutener. Mehr Rechtssicherheit bei Netzwerkkriminalität

Die Kommission hat mit 18 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative 08.418 Folge zu geben. Diese verlangt, dass insbesondere Hostingprovider strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sie die Verhinderung der Nutzung deliktischer Informationen wider besseres Wissen unterlassen. Sie wendet sich damit gegen den Beschluss des Bundesrates vom 28. Februar 2008, auf eine Änderung der geltenden Regeln zu verzichten. Angesichts der im Grundsatz positiven Ergebnisse der vom Bundesrat durchgeführten Vernehmlassung ist die Kommission der Auffassung, dass der Versuch einer sowohl technisch als auch politisch akzeptablen Lösung angezeigt ist.

08.458 Pa.Iv. Präzisierung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung

Nachdem der parlamentarischen Initiative von beiden Kommissionen für Rechtsfragen Folge gegeben wurde, hat die Kommission des Nationalrates nun die Arbeiten an die Hand genommen. Sobald diese fortgeschritten sind, wird die Kommission darüber informieren.

10.077 n Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz. Sanierungsverfahren

Die Kommission beschloss, an einer ihrer nächsten Sitzungen Anhörungen zu diesem Thema durchzuführen. Ob sie auf die Vorlage eintritt, wird sie erst nach diesen Anhörungen entscheiden.

Die Kommission hat am 17. und 18. Februar 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Anita Thanei (SP, ZH) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.

Bern, 18. Februar 2011 Parlamentsdienste