Das Europaratsübereinkommen bezweckt die Bekämpfung aller Formen von Menschenhandel auf inner- und zwischenstaatlicher Ebene und setzt hierfür rechtliche Standards in den Bereichen Strafrecht, Opferhilfe, Ausländerrecht sowie prozessualer und ausserprozessualer Zeugenschutz. Die Schweiz erfüllt die Anforderungen der Konvention weitgehend. Einzig bezüglich des ausserprozessualen Zeugenschutzes besteht Handlungsbedarf. Ausserprozessuale Zeugenschutzmassnahmen bezwecken den Schutz einer gefährdeten Person ausserhalb eigentlicher Verfahrenshandlungen, d.h. während und nach Abschluss eines Verfahrens. Der Bundesrat beantragt dementsprechend ein neues Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz, welches die staatlichen Strukturen und Voraussetzungen für die Durchführung von Zeugenschutzprogrammen schaffen soll. Im Rahmen der Beratung des Europaratsübereinkommens behandelte die Kommission auch die Petition „Mehr Schutz für die Opfer von Frauenhandel“ des Vereins „Kampagne Euro 08 gegen Frauenhandel und Zwangsprostitution“.
Als Folge beantragt die Kommission, die beiden in diesem Zusammenhang eingereichten Standesinitiativen (07.300 s Kt.Iv. BE. Menschenhandelskonvention des Europarates. Unterzeichnung und Ratifizierung; 07.310 s Kt.Iv. BS. Konvention des Europarates gegen Menschenhandel. Unterzeichnung und Ratifizierung) abzuschreiben, da sie mit der Vorlage des Bundesrates erfüllt sind.
07.057 Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. Änderung
Im Frühjahr 2009 wies das Parlament den Entwurf vom 15. Juni 2007 zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) an den Bundesrat zurück. In seiner Zusatzbotschaft vom 27. Oktober 2010 nimmt der Bundesrat Stellung zu den Punkten, welche das Parlament präzisiert haben wollte. In seinem geänderten Entwurf zur Revision des BWIS beschränkt er sich auf Massnahmen, die von hoher politischer Akzeptanz sind, Anpassungen an veränderte organisatorische oder rechtliche Rahmenbedingungen darstellen oder auf Empfehlungen der Aufsichtsbehörden zurückgehen. Die Kommission ist einstimmig auf den neuen Entwurf eingetreten und hat die Detailberatung aufgenommen. Über das Ergebnis ihrer Beratungen wird sie nach ihrer nächsten Sitzung informieren.
09.301 n Kt.Iv. ZH. Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos
Die Kommission hat die Initiative vorgeprüft und ohne Gegenstimme beschlossen, die Beratungen zu sistieren. Grund dafür ist, dass noch zwei Geschäfte zum gleichen Thema hängig sind. Zum einen ist ein Bericht des Bundesrates zum Postulat 06.3003 „Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso“ in Vorbereitung. Zum anderen erarbeitet die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates im Rahmen einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Norbert Hochreutener (07.419) eine Verfassungsgrundlage für eine umfassende Familienpolitik. Die Vernehmlassungs¬ergebnisse werden zurzeit ausgewertet. Die Kommission will über die Standesinitiative in Kenntnis des Berichts des Bundesrates und einer allfälligen neuen Verfassungsgrundlage entscheiden.
10.417 n Pa.Iv. Lüscher. Militärstrafprozess. Ausdehnung der Rechte der Geschädigten
Ohne Gegenstimmen stimmte die Kommission dem Beschluss ihrer Schwesterkommission vom 20. Januar 2011 zu, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass der Militärstrafprozess so geändert wird, dass das Opfer und seine Angehörigen als Privatklägerschaft auftreten und alle Parteirechte ausüben können, und zwar unabhängig davon, ob sie legitimiert sind, gegen die angeschuldigte Person zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Verdeckte Ermittlung
Die Kommission hat sich mit der zur Zeit problematischen Situation in Bezug auf die rechtlichen Grundlagen verdeckter Tätigkeiten der Polizei (bspw. verdeckte Chat-Room-Recherche) befasst. Diese ist unter anderem durch eine strengere Rechtsprechung des Bundesgerichts, die Aufhebung des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung per Ende 2010 und das Fehlen hinreichender gesetzlicher Grundlagen in den meisten kantonalen Polizeigesetzen entstanden. Die Kommission hat einerseits Kenntnis davon genommen, dass ihre Schwesterkommission des Nationalrates die Arbeiten zur Umsetzung der von Nationalrat Daniel Jositsch eingereichten parlamentarischen Initiative „Präzisierung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung“ (08.458) an die Hand genommen hat. Andererseits stellt sie mit Befriedigung fest, dass sich die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) gegenwärtig darum bemüht, die kantonalen Polizeigesetze mit den Gesetzgebungsarbeiten des Bundes zu koordinieren. Die Kommission erhofft sich, dass somit eine rasche Lösung gefunden werden kann.
Schliesslich stimmte die Kommission einstimmig der Änderung zu, die der Nationalrat am Text der Motion 10.3524 Mo. Ständerat (Gutzwiller). Für ein zeitgemässes Erbrecht vorgenommen hat.
Die Kommission hat am 31. März und 1. April 2011 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (SVP/TG) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.
Bern, 1. April 2011 Parlamentsdienste