Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat das Präventionsgesetz zu Ende beraten und ihm mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Sie beantragt zudem die Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons in der Sozialhilfe. Weiter unterstützt sie die Vorlagen „Tarmed. Subsidiäre Kompetenzen des Bundesrates“ sowie die Vorlage zur Stärkung der Hausarztmedizin, welche beide in der SGK-NR erarbeitet wurden.

In der Detailberatung des Präventionsgesetzes (09.076 n) folgte die Kommission weitgehend dem Nationalrat. Abweichend davon beschloss sie insbesondere folgende Anträge:

  1. Mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie, Art. 5 anzupassen, um die Koordinationsfunktion der bundesrätlichen Strategie zu stärken: Es sollen auch Finanzhilfen für Präventionsaktivitäten, die aufgrund anderer Gesetze gesprochen werden, besser gesteuert werden können. Über die Verwendung des Alkoholzehntels entscheiden allerdings weiterhin die Kantone. Einstimmig beantragt die Kommission, auch Art. 10 zu präzisieren, um die Koordination mit anderen Gesetzen sicherzustellen.
  2. Mit 7 zu 6 Stimmen beantragt sie, Art. 9 über Gesundheitsfolgenabschätzungen zu streichen.
  3. Mit 10 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen beantragt sie, den Plafond für den KVG-Prämienzuschlag bei 0,075 Prozent festzulegen. Dies entspricht aktuell 2.40 Franken, die bereits bisher für die Krankheitsverhütung erhoben werden.

 

Der Heimatkanton soll nichts mehr an die Sozialhilfe für seine Bürgerinnen und Bürger zahlen müssen, die in einem anderen Kanton wohnen. Die Kommission schlägt vor, die Rückerstattungspflicht des Heimatkantons, die während der ersten zwei Wohnsitzjahre besteht, ersatzlos aufzuheben. Sie verabschiedete ihren Vorentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsgesetzes 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung. Der Vorentwurf, mit dem die Pa. Iv. Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons (Stähelin; 08.473) umgesetzt wird, geht in die Vernehmlassung. In den Jahren 2005 bis 2010 zahlten die „Abwandererkantone“ netto rund 18,5 Millionen Franken pro Jahr an die „Zuwandererkantone“. Mit dem Vorentwurf erübrigt sich die Kt. Iv. TG. Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger. Änderung (10.315 s), weshalb die Kommission mit 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt, ihr keine Folge zu geben.

 

Mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, beantragt die SGK-SR die Vorlage zur Pa. Iv. Tarmed. Subsidiäre Kompetenzen des Bundesrates (SGK-NR; 11.429) anzunehmen. Der Bundesrat soll künftig Anpassungen der Tarifstruktur festsetzen können, wenn diese nicht mehr sachgerecht ist und sich die Tarifpartner nicht auf eine Anpassung einigen können. Auf Antrag des Bundesrates hat der Nationalrat zudem eine Bestimmung aufgenommen, die die rechtlichen Grundlagen betreffend des Datentransfers zwischen Leistungserbringern präzisiert. Dazu gehört, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip und der Datenschutz gewährleistet sein müssen.

 

Die Kommission beantragt mit 5 zu 1 Stimmen bei  3 Enthaltungen, die Pa.Iv. Stärkung der Hausarztmedizin (Heim Bea, Meyer Thérèse, Cassis; 07.483/484/485 n) anzunehmen. Eine Änderung des KVG bestimmt, dass die Leistungserbringer und die Versicherer vertraglich eine Methode zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit festlegen. Damit soll ein immer wieder aufbrechender Streit zwischen Grundversorgern und Versicherern beigelegt werden. Die Ärzteschaft und die Versicherer haben dazu ein Jahr Zeit. Liegt bis dann kein Resultat vor, erhält der Bundesrat eine subsidiäre Kompetenz, einzugreifen.

 

Die Kommission hat dem Beschluss der SGK-N, der Pa.Iv. Humbel Näf. Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus (09.528 n) Folge zu geben, mit 7 zu 1 Stimmen zugestimmt. Sie geht mit ihrer Schwesterkommission darin einig, dass Fehlanreize in unserem System, die auf die unterschiedliche Finanzierung des ambulanten und stationären Bereichs zurückzuführen sind, beseitigt werden müssen.

 

Im Mai 2010 hatte die Kommission die Behandlung der Kt. Iv. SG. Dämpfung der Krankenkassenprämien 2010 (09.317 s) sistiert, um die Beratung der damals noch hängigen Vorlagen zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes (04.061, 04.062 und 09.053)  abzuwarten. Nun beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben, weil ein grosser Teil der Forderungen durch diese Revisionen bereits erfüllt sind und die Initiative auch sonst überholt ist.

 

Die Berichterstattung zur 11.030 s 6. IV-Revision. Zweites Massnahmenpaket

erfolgte an einer Medienkonferenz am 15. November 2011.

 

Die Kommission tagte am 14./15. November 2011 in Bern unter dem Vorsitz von Alex Kuprecht (SVP, SZ) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Didier Burkhalter.

 

Bern, 15. November 2011 Parlamentsdienste