Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat fünf Motionen vorberaten, welche die Atomenergie betreffen. Bei den drei Motionen 11.3257 (Fraktion Grüne), 11.3426 (Fraktion BDP) und 11.3436 (Schmidt Roberto), die den Ausstieg aus der Atomenergie fordern und die der Ständerat in der Herbstsession in einer modifizierten Form angenommen hat, empfiehlt die UREK-N ihrem Rat mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dem Ständerat zu folgen. Die Kommission ist der Meinung, dass sich die energiepolitische Ausgangslage mit der Katastrophe in Fukushima grundlegend geändert hat. Da insbesondere die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Bau neuer Kernkraftwerke gegenwärtig nicht mehr gegeben sein dürfte, erachtet die Kommission es als dringend angezeigt, die Energiewende in Angriff zu nehmen und die Chancen, die damit verbunden sind, zu nutzen. Die Kommission unterstützt deshalb den vom Ständerat verabschiedeten Text im Sinne eines Kompromissvorschlages. Damit spricht sie sich deutlich für den Ausstieg aus der Atomenergie aus. Wie der Ständerat ist die Kommission der Ansicht, dass ein solcher Entscheid kein Technologieverbot bedeuten kann. Auch teilt die Kommission die Haltung, dass die Schweiz insbesondere angesichts der Kernkraftwerke, die noch in Betrieb sind, sowie angesichts des noch ungelösten Abfallproblems, auf Knowhow im Bereich der Atomtechnologie angewiesen ist. In diesem Sinne beantragt die Kommission mit 22 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung auch die Annahme der Motion 11.3564 (Forster), die den Bundesrat auffordert zu gewährleisten, dass die nukleare Forschung in der Schweiz weitergeführt wird. Eine Kommissionsminderheit hat sich gegen die drei Ausstiegsmotionen ausgesprochen. Sie bemängelt, die Energiestrategie des Bundesrates basiere auf mangelnden Fakten und die ihr zugrunde liegenden Annahmen seien nicht konkret genug. Zudem befürchtet sie steigende Energiepreise, die dem Wirtschaftsstandort Schweiz schaden könnten.
Im Weiteren hat die Kommission auch die Motion 11.3304 (Fetz), welche unter anderem die Beteiligung der Schweiz an den „Stresstests“ sowie den Einbezug der Pegasos-Erkenntnisse in diese Tests fordert, mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
11.024 s Energiegesetz. Änderung
Die Kommission beantragt mit 16 gegen 9 Stimmen, dem Beschluss des Ständerates zur Änderung von Art. 8 des Energiegesetzes zuzustimmen (11.024 s Energiegesetz. Änderung). Die Anpassung ermöglicht es dem Bundesrat, direkt Verbrauchsvorschriften für eine bessere Energieeffizienz von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten zu erlassen. Eine Minderheit hingegen beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten und an der bisherigen Regelung von vorgezogenen, freiwilligen Zielvereinbarungen festzuhalten. Diese sei einer staatlichen Regulation vorzuziehen und nötige Innovation im Hinblick auf eine Effizienzverbesserung dem Markt zu überlassen.
Weitere Geschäfte
Die Kommission hat dem Beschluss ihrer Schwesterkommission des Ständerates einhellig zugestimmt, wonach eine Änderung des Energiegesetzes auszuarbeiten sei, die vorsieht, dass Endverbraucher, deren Elektrizitätskosten mehr als 10 Prozent der Bruttowertschöpfung betragen, unter gewissen Umständen vom Zuschlag nach Artikel 15b EnG befreit werden (11.469 Pa.Iv. UREK-S. Grossverbraucher. Befreiung von den Zuschlägen gemäss Art. 15b EnG). Die Kommission des Ständerates wird nun mit der Ausarbeitung eines konkreten Gesetzesentwurfs beauftragt.
Schliesslich beantragt die Kommission dem Rat die Motion Freitag 11.3696 „Umbau der Energieversorgung ohne neue Abgaben“ mit 19 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen zur Ablehnung. Zudem liess sie sich aus erster Hand von Bundesrätin Doris Leuthard über die Unabhängigkeit des ENSI, die geplante Änderung der ENSI-Verordnung und über die bevorstehenden Wahlen für den ENSI-Rat informieren.
Die Kommission hat in Bern am 17. und 18. Oktober 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Bourgeois (RL/FR) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard getagt.
Bern, 18. Oktober 2011 Parlamentsdienste