Erhalt des Viehexportes aus der Schweiz
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) schickt den Vorentwurf für eine Revision des Landwirtschaftsgesetzes zur Wiedereinführung von Ausfuhrbeihilfen für Schweizer Zuchtvieh bis am 4. März 2011 in die Vernehmlassung.

Im Rahmen der von Nationalrat Elmar Bigger am 11. Dezember 2009 eingereichten parlamentarischen Initiative zum Erhalt des Viehexportes aus der Schweiz hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates einen Vorentwurf für eine Revision des Landwirtschaftsgesetzes erarbeitet.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Ausfuhrbeihilfen für Schweizer Zuchtvieh wieder einzuführen. Die gesetzliche Grundlage für derartige Beihilfen wurde im Rahmen der Agrarpolitik 2011 per Ende 2009 aufgehoben. Angesichts ungleicher Konkurrenzverhältnisse mit der EU sowie des in der Folge erschwerten Viehabsatzes besonders im Herbst nach dem Alpabzug sollen insgesamt 4 Mio. Fr. pro Jahr zur Förderung des Viehexports zur Verfügung stehen. Es ist vorgesehen, die Finanzierung der Ausfuhrbeihilfen mittels einer Umlagerung von Mitteln für die Direktzahlungen innerhalb des Landwirtschaftskredits sicherzustellen.

Die Kommission schickt den Vorentwurf mit einem erläuternden Bericht bis am 4. März 2011 in die Vernehmlassung. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf der Webseite der Bundeskanzlei (www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html) abgerufen werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) an folgende Email-Adresse zu senden: geko.blw@evd.admin.ch.

 

Bern, 20. Januar 2011 Parlamentsdienste