Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat dem neuen Präventionsgesetz in der Gesamtabstimmung 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Die Vorlage zur Verbesserung der Durchführung der AHV wurde einstimmig gutgeheissen. Bereit für den Rat ist auch der Erlassentwurf zur „Stärkung der Hausarztmedizin“.

Die Kommission hat die Detailberatung des Präventionsgesetzes (09.076 n) abgeschlossen. Sie stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Die Kommission war im März 2010 auf den Entwurf eingetreten und hatte im September 2010 im Grundsatz beschlossen, auf das vom Bundesrat ursprünglich vorgeschlagene neue Institut zu verzichten und stattdessen gewisse Aufgaben der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz zu übertragen. Der Bundesrat unterstützt dies inzwischen ebenfalls. In der Detailberatung bestätigte die Mehrheit der Kommission dieses Konzept im Einzelnen (siehe auch Medienmitteilung der SGK-NR vom 21. Januar 2011).
Die SGK-NR beschloss insbesondere folgende Anträge an den Rat:

  1. Art. 39a: Das leitende Organ der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz besteht aus neun fachkundigen Vertretern der Kantone, der Versicherer, der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie der auf dem Gebiet der Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung tätigen Berufs- und Fachverbände (21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung). Sie werden vom Bundesrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt und können zweimal wiedergewählt werden (22 zu 1 Stimmen).
  2. Art . 39b: Die Stiftung darf Dritten nur gewerbliche Leistungen erbringen, wenn diese in engem Zusammenhang mit ihren Hauptaufgaben stehen, keine bedeutenden zusätzlichen Mittel erfordern und zu mindestens kostendeckenden Preisen erbracht werden (13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung).
  3. Art. 19 KVG: Die Versicherer werden weiterhin verpflichtet, die Verhütung von Krankheiten zu fördern (11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen).
  4. Art. 20 KVG: Die Höhe des KVG-Prämienzuschlags für Krankheitsverhütung wird auf 0,1 Prozent einer durchschnittlichen Jahresprämie begrenzt (11 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Dies entspräche auf Basis der Prämien 2009 rund 3.85 Franken pro Versicherten. Eine Minderheit will wie der Bundesrat den Prämienzuschlag auf 0,125 Prozent beschränken (rund 4.85 Franken).

Der Nationalrat wird das Präventionsgesetz, zu dem 10 Minderheitsanträge eingereicht wurden, während seiner Sondersession vom April 2011 beraten.

Am 1. Oktober 2010 wurde die 11. AHV-Revision in der Schlussabstimmung des Nationalrates abgelehnt. Die Vorlage enthielt zahlreiche Verbesserungen für die Durchführung der Versicherung, welche völlig unbestritten waren. Um deren Inkraftsetzung rasch zu ermöglichen, hat der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage (10.108 AHVG. Verbesserung der Durchführung) mit denjenigen Massnahmen unterbreitet, welche in den bisherigen Diskussionen zur 11. AHV-Revision unbestritten waren und für die Durchführung Fortschritte und Vereinfachungen mit sich bringen. Die umstrittenen Punkte im Leistungs- und Finanzierungsbereich (Anhebung des Frauenrentenalters, Flexibilisierung des Rentenvorbezugs, etc.) sollen dem Parlament hingegen erst in der nächsten Legislatur vorgelegt werden. Der Ständerat hatte die Vorlage am 1. März 2011 einstimmig und ohne Änderungen angenommen. Auch die SGK-N ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten und hat allen vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der Durchführung und der Organisation der AHV einhellig zugestimmt.

Mit 19 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung soll der Bundesrat ermächtigt werden, das Abkommen mit Japan über die soziale Sicherheit (11.021 n) zu ratifizieren. Das Abkommen richtet sich nach dem Muster bisher bereits ratifizierter Abkommen.

Die Kommission prüfte die Stellungnahme des Bunderates vom 4. März 2011 zum Erlassentwurf „Stärkung der Hausarztmedizin“, der die gleich lautenden parlamentarischen Initiativen 07.483 (Heim Bea) / 07.484 (Meyer Thérèse) / 07.485 (Cassis) umsetzt. Die Initiativen verlangen, dass für die Wirtschaftlichkeitsprüfungen partnerschaftlich eine gemeinsame Methode von den Ärztinnen und Ärzten einerseits und den Versicherern andererseits entwickelt werden muss. Sie beantragt mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen bei ihrer Fassung zu bleiben und die Übergangsfrist nicht, wie vom Bundesrat gewünscht, von 12 auf 24 Monate zu verlängern.

Mit 13 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Frist zur Behandlung der beiden parlamentarischen Initiativen Ergänzungsleistungen für Familien. Tessiner Modell (00.436 Fehr Jacqueline und 00.437 Meier-Schatz) nicht zu verlängern, sondern die Initiativen abzuschreiben. Die Mehrheit will das seit über zehn Jahren hängige Geschäft nicht mehr weiterzuverfolgen. Die Minderheit plädierte dafür abzuwarten, was die bevorstehenden Gespräche zwischen dem Eidgenössischen Departement des Innern und den Kantonen über ein Rahmengesetz ergeben.

Zur Pa. Iv. van Singer. Einsatz von Pestiziden. Beschränkung des Einsatzes an Orten mit empfindlicher Nutzung, an denen sich insbesondere Kinder aufhalten (10.466 n) hat die Kommission Abklärungen bei der Verwaltung in Auftrag gegeben.

Mit 16 zu 9 Stimmen und 1 Enthaltung beantragt die Kommission, der Pa.Iv. Galladé. Kinderärztliche Vorsorgeuntersuchungen für alle Kinder im Vorschulalter (10.437 n) keine Folge zu geben. Die Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben, die ein Obligatorium für kinderärztliche Vorsorgeuntersuchungen im Vorschulalter verlangt.

Mit 12 zu 11 Stimmen beantragt die Kommission, die Mo. Ständerat (Maury Pasquier). Verringerung übermässiger Reserven in der obligatorischen Krankenversicherung (10.3745 s) abzulehnen. Die Mehrheit argumentierte, der Bundesrat sei bereits im Sinne der Motion tätig geworden und es solle keine Maximalreserve festgelegt werden. Die Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen, um die laufenden Arbeiten des Bundesrates zu unterstützen.

Mit 17 zu 6 Stimmen beantragt die Kommission, der Pa. Iv. Kaufmann. Schluss mit Rentenkürzungen wegen Steuerrückstellungen (08.444 n) keine Folge zu geben. Die Initiative will die Vorsorgeeinrichtungen der zweiten Säule von Grundstückgewinnsteuern und Handänderungsgebühren befreien. Die SGK-NR hatte der Initiative am 25. Februar 2010 Folge gegeben, doch verweigerte die SGK-SR am 22. November 2010 die Zustimmung zu diesem Beschluss.

Mit 13 zu 3 Stimmen und 6 Enthaltungen beantragt sie, die Mo. Ständerat (Graber Konrad). Administrative Entschlackung des BVG (10.3795 s) anzunehmen. Ziel der Motion ist die Gewährleistung der Miliztauglichkeit des Systems der zweiten Säule sowie die Senkung der Verwaltungskosten durch mehr Wettbewewrb.

Die SGK-NR diskutierte weiter den Evaluationsbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom November 2010 zum Tarmed und beschloss mit 20 zu 1 Stimme eine Kommissionsinitiative. Angesichts der blockierten Situation zwischen den Parteien bei der Weiterentwicklung des Tarmed soll dem Bundesrat eine subsidiäre Kompetenz zum Eingreifen gegeben werden.

Die Kommission tagte am 24. und 25. März 2011 in Bern unter dem Vorsitz von Thérèse Meyer-Kaelin (CVP, FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Didier Burkhalter.

Bern, 25. März 2011 Parlamentsdienste