Ohne Gegenstimmen ist die Kommission auf ihre Anträge vom April und Mai 2011 zurückgekommen. Mit 14 zu 11 Stimmen beantragt sie dem Nationalrat, einen neuen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ (08.080) zu beschliessen. Nach dessen Annahme durch Volk und Stände könnten Gesellschaften jenen Anteil sämtlicher Vergütungen an eine Person, welcher 3 Millionen Franken pro Geschäftsjahr übersteigt, nicht mehr zum geschäftsmässig begründeten Aufwand zählen. Dieser Betrag würde entsprechend besteuert.
Eine starke Minderheit spricht sich dafür aus, Volk und Ständen die Volksinitiative ohne direkten Gegenentwurf zu unterbreiten. Sie verweist auf den indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe (10.443), welcher voraussichtlich in der Frühjahrssession 2012 von den eidgenössischen Räten verabschiedet wird.
In Bezug auf die Volksinitiative spricht sich die Kommissionsmehrheit mit 10 zu 8 Stimmen bei 7 Enthaltungen weiterhin für deren Ablehnung aus. Eine Minderheit unterstützt die Volksinitiative.
Der Nationalrat wird das Geschäft voraussichtlich in der Frühjahrssession 2012 wieder behandeln.
Die Kommission tagt am 2. und 3. Februar 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Yves Nidegger (SVP, GE) in Bern. Sie wird in einer zweiten Medienmitteilung über die Beschlüsse der Kommission zu weiteren Geschäften informieren.
Bern, 2. Februar 2012 Parlamentsdienste