Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen

Im Rahmen einer parlamentarischen Initiative (11.431) hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates einen Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen ausgearbeitet. Sie hat zu diesem Vorentwurf ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Dieses dauert bis zum 22. Februar 2013. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Justiz in schriftlicher (Bundesamt für Justiz, z.H. Sekretariat RSPM, Bundesrain 20, 3003 Bern) oder elektronischer Form (jonas.amstutz@bj.admin.ch) zuzustellen. Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website der Bundesversammlung und jener der allgemeinen Bundesverwaltung abgerufen werden.

Von Vormundschaftsbehörden verfügte Einweisungen in Anstalten vor allem Jugendlicher aufgrund von Tatbeständen wie „Arbeitsscheue“, „lasterhaftem Lebenswandel“ oder „Liederlichkeit“ waren in der Schweiz lange Zeit gängig. Die von Verwaltungsbehörden beschlossenen Einweisungen in Strafanstalten erfolgten ohne Urteil, was gemessen an heute geltenden Kriterien schweres Unrecht darstellt. Die Kommission möchte ihrem Rat beantragen, dieses Unrecht als solches zu anerkennen und mit dem Erlass eines Bundes-gesetzes einen Beitrag zur moralischen Wiedergutmachung zu leisten.
 

Bern, 12. November 2012 Parlamentsdienste