Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) beantragt ihrem Rat mit 9 zu 3 Stimmen, die Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“ zur Ablehnung zu empfehlen. Einen Vorschlag für einen indirekten Gegenentwurf lehnte sie ebenfalls ab.

Das seit knapp zwei Jahren geltende Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen sei ein in heftigen Debatten errungener politischer Kompromiss, der nicht bereits wieder in Frage gestellt werden solle, argumentierte die Mehrheit der Kommission. Klarheit sei wichtig für die Akzeptanz der Regeln zum Schutz vor Passivrauchen. Zudem seien die Kantone frei, Lösungen zu treffen, die weiter gingen als das Bundesgesetz. Mit 7 zu 5 Stimmen lehnte die Kommission den Vorschlag für einen indirekten Gegenentwurf ab, der die zentralen Anliegen der Volksinitiative auf Gesetzesstufe aufnehmen und Raucherbetriebe sowie bediente Fumoirs in der ganzen Schweiz verbieten wollte. Bevor die Kommission ihre Beschlüsse zur Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen„ (11.025 n) fasste, hörte sie je eine Vertretung der Kantone und des Initiativkomitees an.

 

Die Kommission hörte das Initiativkomitee zur Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“ (11.062 s) und zum direkten Gegenvorschlag des Bundesrates an. Das Grundanliegen der Initiative wurde kaum bestritten. Allerdings wurde in Frage gestellt ob das Mittel der Verfassungsinitiative – auch zeitlich - das richtige Instrument sei angesichts der absehbaren Probleme bei der künftigen Aufrechterhaltung der Grundversorgung. Auch sind eine Vielzahl von Massnahmen und Gesetzrevisionen bereits im Gang oder werden erarbeitet, welche helfen werden, die Grundversorgung und auch die Hausärzte zu stärken. Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung über das weitere Vorgehen entscheiden.

 

Mit 7 zu 2 Stimmen hat die Kommission dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zugestimmt, der pa.Iv. Bortoluzzi. Komatrinker sollen Spitalaufenthalte und Ausnüchterungszellen selber bezahlen (10.431) Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass der Entscheid, in übermässigem Masse Alkohol oder Drogen zu konsumieren, vermeidbar ist und in der Eigenverantwortung eines jeden Bürgers liegt und die Verursacher die Kosten für Aufenthalte in Spital oder Ausnüchterungszelle deshalb im Prinzip selber bezahlen sollten.

 

Die SGK-S hat die Motion 10.3195 n (Favre Laurent) «Das Dossier Tabak aus den Verhandlungen mit der EU über ein Abkommen im Bereich öffentliche Gesundheit ausschliessen» vorberaten. Sie beantragt mit 7 zu 5 Stimmen, den Motionstext so zu ändern, dass dem Bundesrat in den laufenden bilateralen Verhandlungen mit der Europäischen Union genügend Handlungsspielraum belassen wird.

 

Mit 10 zu 1 Stimme und 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (Meyer Thérèse). Keine Einsparungen bei Brillen für Kinder (10.3953 n) anzunehmen. Sie nahm dabei zur Kenntnis, dass das Eidgenössische Departement des Innern prüft, ob die obligatorische Krankenpflegeversicherung wieder einen Beitrag an Brillen und Kontaktlinsen für Minderjährige leisten soll, auch wenn deren Fehlsichtigkeit nicht Folge einer anderen Primärkrankheit ist.

 

Mit 7 zu 3 Stimmen und 8 zu 3 Stimmen beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (Steiert). Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen (09.3509 n) und die Mo. Nationalrat (Wehrli). Steuerbarkeit der Demenzpolitik II. Gemeinsame Strategie von Bund und Kantonen (09.3510 n) anzunehmen.

 

Die Kommission beantragt mit 9 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen, die Mo. Nationalrat (Graf-Litscher). Förderung und Beschleunigung von E-Health (11.3034 n) mit Ausnahme des ersten Punkts (Anschubfinanzierung) anzunehmen.

 

Ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung beantragt die SGK-S ihrem Rat, die Motion Nationalrat (Fraktion SVP). Kostenpflicht der Verfahren vor den kantonalen Versicherungsgerichten (09.3406) anzunehmen.

 

Einstimmig beantragt die Kommission auch die Motion Nationalrat (Graf-Litscher). Vergütung der ärztlichen Komplementärmedizin durch die IV (11.3357) anzunehmen.

 

Hingegen beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, die Motion Nationalrat (Grin). Zweite Säule. Ungleichheit in der Behandlung verhindern (11.3281) abzulehnen. Die Motion fordert für die zweite Säule einen vom Alter der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers unabhängigen, einheitlichen Beitragssatz.

 

Für die Motion Nationalrat (Wehrli) „Personenkontrolle. Effizienter Datenzugriff der Sozialversicherungen“ (10.3206) beantragt die Kommission mit 7 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung Ablehnung.

 

Die Kommission tagte am 23./24. Januar 2012 in Bern unter dem Vorsitz von Christine Egerszegi (FDP, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

Bern, 24. Januar 2012 Parlamentsdienste