Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 23. März 2012 einen von ihr im Rahmen der bernischen Standesinitiative 10.324 erarbeiteten Vorentwurf zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes verabschiedet.
Gemäss diesem Vorentwurf, der heute in die Vernehmlassung geschickt wurde, sollen natürliche Fliessgewässer verbaut oder korrigiert werden können, wenn es die Errichtung einer Deponie für unverschmutztes Aushubmaterial erfordert. In den Augen der Kommission ist es sinnvoll, in der Nähe der Aushubstelle Deponierungsmöglichkeiten vorzusehen, um Umweltbelastungen durch Transportwege zu vermeiden. Mit der vorgeschlagenen Lockerung der Gesetzgebung ist in diesen besonderen Situationen, wie sie in erster Linie in Voralpentälern mit knappen Platzverhältnissen vorliegen, eine Ausnahme vom Schutz der natürlichen Fliessgewässer möglich.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Juli 2012. Stellungnahmen sind an das Bundesamt für Umwelt, 3003 Bern, zu richten. Der Vorentwurf und sein erläuternder Bericht können auf der Webseite der Kommission unter der Rubrik «Berichte» heruntergeladen werden.
Bern, 2. April 2012 Parlamentsdienste