Beschränkung der Transportkosten für Lernende
Der Bund soll die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Personen in Ausbildung subventionieren. Diesem Anliegen stimmte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates zu und ersucht ihre Schwesterkommission um Zustimmung.

Mit 16 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung gab die Kommission der parlamentarischen Initiative, eingereicht von NR Jacques-André Maire "Beschränkung der Transportkosten für Lernende" (11.471 n), Folge. Personen in Ausbildung sollen Anspruch auf einen kostengünstigen Pauschaltarif bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnsitz und dem Ort der Ausbildung haben. Im Wissen, dass noch einige Fragen wie bspw. diejenige der Kompensation der zusätzlichen Kosten oder die der genauen Bestimmung der Nutzerinnen und Nutzer zum jetzigen Zeitpunkt offen blieben, erkannte die Kommissionsmehrheit Handlungsbedarf. Die konkrete Ausgestaltung eines möglichen Systems soll in einer zweiten Phase analysiert und diskutiert werden.

Einstimmig folgte die WBK-N dem Beschluss des Ständerates und empfahl die Kommissionsmotion (WBK-SR) "Hochschulbildungsangebot in rätoromanischer Sprach- und Literaturwissenschaft" ihrem Rat (11.4036 s) zur Annahme. Damit wird der Bundesrat beauftragt, sich - in Zusammenarbeit mit den Kantonen - zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen Sprache und Kultur einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass an Universitäten ein Hochschulbildungsangebot in rätoromanischer Sprach- und Literaturwissenschaft gewährleistet wird. Der Bundesrat hatte sich bereits für eine Annahme dieses Vorstosses ausgesprochen.

Ebenfalls einig mit dem Ständerat zeigte sich die WBK-N mit ihrem Beschluss betreffend die Standesinitiative "Nachhaltige Unterstützung des Verkehrshauses (VHS) der Schweiz durch den Bund" (11.304 s). Mit 13 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie ihrem Rat, dieser keine Folge zu geben. Sie würdigte zwar die geleistete Arbeit des VHS und sprach sich für eine Fortsetzung einer finanziellen Unterstützung aus, ist aber der Ansicht, dass hierfür kein neuer Erlass erforderlich sei. Mit dem Kulturförderungsgesetz sowie dem Förderungskonzept für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes sind aus Sicht der Kommissionsmehrheit Bundesfinanzhilfen im bisherigen Rahmen weiterhin möglich. Eine Minderheit beantragt der Standesinitiative Folge zu geben, da das Verkehrshaus als Leuchtturm in der Schweizerischen Museumslandschaft einen wichtigen kulturellen Beitrag leistet und hierfür eine entsprechende finanzielle Unterstützung gesetzlich gesichert sein soll.

Weiter prüfte die Kommission die parlamentarische Initiative, eingereicht von NR Chantal Galladé "Verbot der Einzelhaltung von Hauskaninchen (11.472 n)" vor. Die heute geltenden rechtlichen Bestimmungen schreiben vor, das Jungtiere in den ersten acht Wochen nicht einzeln gehalten werden dürfen; nach dieser Zeit sind die Tierhalter frei, die Kaninchen in Gruppen oder einzeln zu halten. Die Initiantin fordert jedoch gesetzlich verankerte Vorschriften für die Gruppenhaltung von Kaninchen, dies im Hinblick auf das ausgeprägte Bedürfnis der Kaninchen nach Sozialkontakten. Mit 12 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen beschloss die WBK-N, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sie unterstützt artgerechte Haltungsbedingungen, verweist aber auf die klaren herrschenden Sozialstrukturen und die geltenden Hierarchien bei Kaninchen, welche bei Gruppenhaltungen einen grösseren Aufwand bedingen. Es soll den Tierhaltern weiterhin frei gestellt sein, Kaninchen in Gruppen zu halten, dies unter der Voraussetzung, dass die heute geltenden Vorschriften einer artgerechter Tierhaltung eingehalten werden.

 

Die Kommission tagte am 10. Mai 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Wasserfallen (RL/BE) in Bern.

 

Bern, 11. Mai 2012 Parlamentsdienste