Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013-2016
Die BFI-Botschaft 2013-2016 findet auch in der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur ein positives Echo. Die Mitglieder anerkennen die prioritäre Bedeutung der Bereiche für Bildung, Forschung und Innovation für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz. Sie fordern insgesamt eine Erhöhung von 300,9 Millionen Franken sowie eine „Budgetglättung“ für einzelne BFI-Bereiche.

Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) beriet als Zweitrat die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013-2016 (BFI-Botschaft; 12.033 s). Der Ständerat war am letzten 14. Juni mit seinen Beschlüssen – mit Ausnahme eines Nichteintretens auf einen Änderungsantrag beim Bundesgesetz über die Fachhochschulen – überall dem Entwurf des Bundesrates gefolgt und hatte für die kommenden vier Jahre 23 878 Millionen Franken zur Förderung der BFI-Bereiche gesprochen. Auch hatte er sich für die Beteiligung und Finanzierung der Schweiz an den EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Bildung ausgesprochen. Diese Mittel  werden zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sein. Damit hatte der Ständerat rund 26 Milliarden zugunsten der BFI-Bereiche zugestimmt, was für die Förderperiode einem nominalen Wachstum von durchschnittlich 3,7 Prozent entspricht.

Ein Eintreten auf die BFI-Botschaft 2013-2016 war auch in der WBK-N unbestritten. Die Vorlage wurde begrüsst und als wesentliches Instrument erachtet, um auf die grossen Herausforderungen, die sich in den BFI-Bereichen stellen, einzugehen und um zu garantieren, dass die Schweiz auch künftig die Qualität in den BFI-Disziplinen halten kann. Im Zentrum der Eintretensdebatte standen die Wachstumsraten: Bundesrat und Ständerat sehen für 2013 und 2014 tiefe und für 2015 und 2016 höhere Wachstumsraten vor, obschon die Mehrheit der BFI-Institutionen ein konstanteres Wachstum gefordert hatten, um einerseits die stetig steigende Zahl Studierender zu bewältigen und andererseits eine nachhaltige Entwicklung ihrer Forschungsaktivitäten zu garantieren. Im Hinblick auf eine bessere und verlässlichere Planbarkeit fällte die WBK-N mit 18 zu 5 Stimmen den Grundsatzentscheid, ihrem Rat eine Erhöhung der Bundesbeschlüsse (BB) über die Kredite für die ETH, die Universitäten, für den Schweizerischen Nationalfonds und für die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) sowie eine „Glättung“ der jeweiligen Jahrestranchen zugunsten dieser Institutionen zu beantragen. Zudem sollen die Jahresanteile beim Zahlungsrahmen für die Betriebsbeiträge der Fachhochschulen „geglättet“ werden. Eine Minderheit erinnerte an die Budgetdisziplin, welche das Parlament für alle Bereiche einzuhalten habe und beantragt den Beschlüssen des Ständerates zuzustimmen.

Mit 13 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen wurde der Antrag abgelehnt, im Bundesbeschluss für die Finanzierung der Berufsbildung (BB A) festzulegen, dass vom Zahlungsrahmens von insgesamt 3071,6 Millionen Franken, 400 Millionen Franken zugunsten der Höheren Berufsbildung eingesetzt werden sollen. Die Kommissionsmehrheit stimmte diesem Antrag aus formalen Gründen nicht zu, da die hierfür nötige gesetzliche Grundlage noch fehlt. Eine Minderheit hält am Antrag fest und möchte mit den geforderten Beiträgen u.a. eine Unterstützung der Vorbereitungskurse für Berufs- und höhere Fachprüfungen, wie dies heute bei den höheren Fachschulen bereits der Fall ist.

Auch beschloss die Kommission im Rahmen der Beratung des Bundesbeschlusses über die Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung (BB E) eine Aufstockung von 10 Millionen Franken. Diese finanziellen Hilfen sollen beitragen, den Nachwuchsmangel bei den Ingenieuren und den Fachspezialisten im MINT-Bereich zu verringern. Der Beschluss wurde mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen gefasst. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat die Ablehnung dieser zusätzlichen Mittel.
Jeder einzelne Bundesbeschluss wurde in der jeweiligen Gesamtabstimmung  angenommen.

Einstimmig beantragt die Kommission ihrem Rat die Annahme des Bundesgesetzes über die Unterstützung der Dachverbände der Weiterbildung. Unbestritten blieben die Änderungsanträge bei den vier Gesetzesrevisionen aus dem BFI-Bereich (BB L, BB N, BB O und BB P). Einzig beim Bundesgesetz über die Fachhochschulen (BB M) beschloss die Kommission einstimmig, auf den Änderungsantrag nicht einzutreten. Der Artikel 8 Absatz 2 und 3 des Fachhochschulgesetzes soll bis zum Inkrafttreten des neuen Hochschulförderungsgesetzes (HFKG) weiterhin seine Gültigkeit behalten.

Die Beratung im Nationalrat der elf Finanzierungsbeschlüsse, der fünf Gesetzesänderungen sowie des Bundesgesetzes über die Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung wird für die kommende Herbstsession beantragt.

Weiter beriet die WBK-N die vom Ständerat angenommen Motion Ständerat (Gutzwiller). Kommission für Technologie und Innovation. Nachhaltige Fördertätigkeit (11.4136 s) vor, welche ein neues Finanzierungskonzept für die Fördertätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) fordert. Dieses Konzept soll der KTI ermöglichen, die staatlichen Fördermittel im Sinne der Nachhaltigkeit über die ganze Projektlaufzeit der bewilligten Projekte und konjunkturunabhängig verbindlich zu verpflichten. Die Kommission beantragt einstimmig die Annahme der Motion.

Die Kommission tagte am 21. und 22. Juni 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Wasserfallen (RL/BE) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann und Bundesrat Alain Berset in Bern.

 

Bern, 22. Juni 2012 Parlamentsdienste