13.048 Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Änderung
Mit 14 zu 10 Stimmen lehnt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) eine Abmeldemöglichkeit für Haushalte ohne Empfangsgerät (Opting-Out) ab und folgt somit dem Antrag des Bundesrates.

Nachdem die Kommission im Juli auf die Vorlage zur  Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (13.048) eingetreten war, hatte sie im August die Detailberatung begonnen und erste Grundsatzentscheide zum Abgabesystem gefällt. Aufgrund weiterer Abklärungen der Verwaltung beugte sich die KVF des Nationalrates nun erneut über das Abgabesystem und sprach sich dabei mit 14 zu 10 Stimmen gegen eine Abmeldemöglichkeit für Haushalte ohne Empfangsgerät aus. Die Mehrheit der KVF ist der Ansicht, dass ein solches Opting-Out die Nachteile der heutigen Empfangsgebühr in das neue Abgabesystem tragen würde und einen höheren Verwaltungs- und Kontrollaufwand zur Folge hätte.

Eine Minderheit hingegen möchte eine definitive Opting-out-Möglichkeit für Haushalte vorsehen, um zu verhindern, dass die Gebühr von Haushalten entrichtet werden muss, die  nach wie vor keine Radio- und Fernsehprogramme empfangen. Mit der gleichen Begründung möchte eine weitere Minderheit auch für Unternehmen ohne Empfangsgerät eine Abmeldemöglichkeit ins Gesetz aufnehmen. Eine dritte Minderheit schliesslich spricht sich für ein auf fünf Jahre befristetes Opting-Out für Haushalte aus. Sie ist der Ansicht, dass man Personen ohne Empfangsgerät mit einer Übergangslösung noch während einer befristeten Zeit berücksichtigen könnte, ohne die entsprechenden Nachteile langfristig ins revidierte Gesetz zu übernehmen.
Auch in weiteren Punkten der Vorlage folgt die Mehrheit der Kommission grösstenteils dem Antrag des Bundesrates. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Vorlage wird frühestens in der Wintersession vom Nationalrat beraten.

Die Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 2013 zu Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard (13.045) will einen durchgehenden Schienenkorridor mit 4 Metern Eckhöhe auf der ganzen Gotthard-Achse, von Basel bis Chiasso bzw. Ranzo ermöglichen. Der Bundesrat schlägt dazu im Wesentlichen zwei Massnahmenpakete vor: Das eine umfasst bauliche Massnahmen in der Schweiz, wie Profilanpassungen bei Tunnels und die Beseitigung von Profilhindernissen wie Überführungen, Signalanlagen und Perrondächer. Diese Arbeiten in der Schweiz werden mit 710 Millionen Franken veranschlagt. Das zweite Massnahmenpaket betrifft Italien. Hier soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, mit Italien einen Vertrag über die Mitfinanzierung von Ausbaumassnahmen auf italienischem Territorium abzuschliessen. Dieses Engagement wird mit 230 Millionen Franken veranschlagt.

Der Ständerat ist in der Herbstsession grösstenteils den Anträgen des Bundesrates gefolgt. Mit relativ knapper Mehrheit hat er aber entschieden, den Geltungsbereich des Gesetzes auch auf die Lötschberg-Achse auszudehnen und hat entsprechend den Gesamtkredit um 50 Millionen Franken erhöht. Die nationalrätliche Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat die Detailberatung aufgenommen. Die Mehrheit unterstützt die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf die Lötschberg-Achse mit 16 zu 7 Stimmen, eine Minderheit beantragt dem Bundesrat zu folgen. Ein Antrag, das Territorialitätsprinzip strikte einzuhalten und auf die Investitionen in Italien zu verzichten, wurde mit 16 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Die Kommission wird das Geschäft an ihren nächsten Sitzung Anfang November abschliessen, damit es voraussichtlich in der Wintersession im Plenum beraten werden kann.

 

Bern, 22. Oktober 2013  Parlamentsdienste