13.045 Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard
Im Interesse einer weiteren Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene bekräftigt die Verkehrskommission des Ständerates die Notwendigkeit, die Zulaufstrecken des Gotthard-Basistunnels in der Schweiz und in Italien auf 4 Meter Eckhöhe auszubauen und ist ohne Gegenstimmen auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten.

Die Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 2013 zu Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard (13.045) will einen durchgehenden Schienenkorridor mit 4 Metern Eckhöhe auf der ganzen Gotthard-Achse, von Basel bis Chiasso bzw. Ranzo ermöglichen. Der Bundesrat schlägt dazu im Wesentlichen zwei

Massnahmenpakete vor: Das eine umfasst bauliche Massnahmen in der Schweiz, wie Profilanpassungen bei Tunnels und die Beseitigung von Profilhindernissen wie Überführungen, Signalanlagen und Perrondächer. Diese Arbeiten in der Schweiz werden mit 710 Millionen Franken veranschlagt. Das zweite Massnahmenpaket betrifft Italien. Hier soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, mit Italien einen Vertrag über die Mitfinanzierung von Ausbaumassnahmen auf italienischem Territorium abzuschliessen. Dieses Engagement wird mit 230 Millionen Franken veranschlagt.

Die Kommission begrüsst die Absicht des Bundesrates den 4-Meter-Korridor am Gotthard rasch voranzutreiben. Sowohl auf der Strasse wie im kombinierten Verkehr ist ein klarer Trend zu Sattelaufliegern mit 4 Metern Eckhöhe zu beobachten. Will die Schweiz auch in Zukunft mehr Verkehr von der Strasse auf die Schiene verlagern, muss sie deshalb frühestmöglich die entsprechende Kapazität auf der Schiene bereitstellen. Die Kommission ist deshalb mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten.
Zur Erläuterung von verschiedenen technischen Aspekten hat die Kommission die Verwaltung mit vertiefenden Abklärungen beauftragt und eine punktuelle Anhörung von Akteuren beschlossen. Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer Sitzung vom 29. August durchführen und es ist vorgesehen, das Geschäft in der Herbstsession im Ständerat zu behandeln.

Einstimmig ist die KVF-S auf die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (12.095) eingetreten, mit welcher die Lärmemissionen der Eisenbahn durch die Einführung von Emissionsgrenzwerten für bestehende Güterwagen ab 2020 reduziert werden sollen. Der Nationalrat hatte die Vorlage in der Sommersession ohne Änderung einstimmig angenommen. Die Mehrheit der Kommission beantragt dem Ständerat, in sämtlichen Punkten dem Entwurf des Bundesrates und den Beschlüssen des Nationalrates zu folgen. So ist sie insbesondere mit der Einführung der Emissionsgrenzwerte auf den 1. Januar 2020 einverstanden und unterstützt die Möglichkeit des Bundesrates, das Inkrafttreten dieser Grenzwerte aus wichtigen Gründen um maximal zwei Jahre zu verschieben. Auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung des Verpflichtungskredits von 1,854 Milliarden Franken auf 1,515 Milliarden Franken war nicht bestritten. Um die Wichtigkeit der Lärmsanierung noch stärker zu betonen, beantragt eine Minderheit, das minimale Sanierungsziel von zwei Dritteln auf drei Viertel zu erhöhen. Die Mehrheit der Kommission hingegen will an der ursprünglichen Zielsetzung festhalten (6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen). In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen.
Die Kommission hat im Zuge der Beratungen ebenfalls die Motion 12.4040 Lärm von Güterzügen von Ständerätin Brigitte Häberli-Koller behandelt und beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme, diese abzulehnen.

Die politische Auseinandersetzung um die Einführung und Ausgestaltung eines Fonds für den Strassenverkehr wird zurzeit auf verschiedenen Ebenen geführt. Der Bundesrat hat in dieser Sache am 30. Januar und am 26. Juni 2013 Grundsatzentscheide gefällt und eine ordentliche Vernehmlassung noch für diesen Herbst in Aussicht gestellt. Um diese Arbeiten abzuwarten, hat die Kommission ohne Gegenstimme entschieden, die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative Giezendanner, Schaffung eines Fasi (Finanzierung und Ausbau der Strasseninfrastruktur) (12.483) zu sistieren und sich nach der Abstimmung über die Nationalstrassenabgabe anlässlich einer allgemeinen Diskussion über die Finanzierung der Strasseninfrastruktur wieder mit der Thematik beschäftigen.

Keine Folge gegeben (einstimmig) hat die Kommission einer Standesinitiative aus dem Kanton Zürich (12.301 Bau des Brüttenertunnels), weil diese Thematik im Rahmen der soeben abgeschlossenen FABI-Vorlage (12.016) behandelt und erledigt worden ist.

Die Kommission hat, nach ersten Anhörungen im April, erneut über die Finanzierungssituation und das Bestellverfahren im Regionalen Personenverkehr diskutiert. Einstimmig hat sie eine Kommissionmotion beschlossen, welche den Bundesrat beauftragen will, die Finanzierung langfristig abzusichern und das heutige Bestellverfahren zu harmonisieren und zu vereinfachen, unter engem Einbezug der Kantone und der Transportunternehmen.

Am Rand der Sitzung hat sich die Kommission vom Direktor des BAV über die Sicherheit im öffentlichen Verkehr im Anschluss an den Unfall in Granges-Marnand informieren lassen. Die Kommission zeigt sich befriedigt von der ersten erhaltenen Auskunft und ist überzeugt, dass die Sicherheit im öffentlichen Verkehr grundsätzlich hervorragend ist. Sie stellt zudem fest, dass der Prozess zur Untersuchung des konkreten Unfalls angelaufen ist und einem gut definierten Standard folgt. Die Kommission betont die Wichtigkeit, in diesem Prozess auch die stark betroffenen Lokomotivführerinnen und –führer einzubeziehen. Im Interesse einer möglichst umfassenden Information durch alle Akteure wird die Kommission an ihrer nächsten Sitzung am 29. August 2013 neben dem BAV auch Vertreter der SBB zu einer Aussprache einladen. Der Sicherheit soll nach Ansicht der Kommission im öffentlichen Verkehr oberste Priorität eingeräumt werden.

Die zweitägige Sitzung fand unter dem Vorsitz von Ständerat Claude Hêche und in teilweiser Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard im Kanton Jura statt. Am Rande ihrer ordentlichen Sitzung in Delémont verschaffte sich die Kommission vor Ort ein Bild vom Baufortschritt und den noch bevorstehenden Herausforderungen beim Bau der A16 (Transjurane). Zudem hat sie die zur Wiedereröffnung geplante Linie Delle-Belfort und den TGV-Bahnhof Belfort-Montbéliard besichtigt. Ein Teil der Sitzung fand auf Einladung der Regierung des Kantons Jura in der Ajoie, in der Nähe von Porrentruy statt.

Bern, 13. August 2013  Parlamentsdienste