Revision des Lebensmittelgesetzes
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) hat die Detailberatung des Lebensmittelgesetzes (11.034 n) abgeschlossen und den Entwurf in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Knapp fiel der Entscheid zur Information über die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle aus, die vor allem in der Gastronomie von Interesse ist.

Mit dem Stichentscheid ihrer Präsidentin beantragt die Kommission, die Information über die Resultate der Lebensmittelkontrolle so zu regeln, wie dies der Nationalrat beschlossen hatte. Sie will eine ausreichende Transparenz, diese aber mit Augenmass in Bezug auf die bürokratische Regelung. Lebensmittelbetriebe sollen demnach eine kostenlose amtliche Bescheinigung erhalten, wenn sie die wesentlichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen (Art. 33). Dieses Dokument müssen sie den Konsumenten auf Verlangen zeigen (Art. 30). Verletzt ein Betrieb wesentliche Vorschriften, soll er innerhalb eines halben Jahres eine zweite Chance erhalten. Die Details werden auf Verordnungsstufe geregelt, doch soll es einem Betrieb möglich sein, die Konformitätsbescheinigung auch dann zu bekommen, wenn die Lebensmittelkontrolle ein geringfügiges Problem feststellt. Entscheidend soll sein, dass für die Gesundheit der Kundschaft kein Risiko besteht. Eine Kommissionsminderheit will keine solche Bescheinigung einführen; eine andere Minderheit gibt dem Modell des Bundesrats den Vorzug.
Anders als der Nationalrat spricht sich die SGK-SR zudem für eine Fleischschau bei Schweizer Jagdwild aus, das an Metzgereien und Restaurants verkauft wird (Art. 32; 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Einstimmig beantragt die Kommission schliesslich die Annahme der Motion „Gleichbehandlung von Fisch und Fleisch. Deklarationspflicht bei Fischen“ (12.4026 n; Schelbert). Der Bundesrat erklärte sich bereit, mit einer Verordnungsrevision für eine transparente schriftliche Deklaration von Fischereierzeugnissen im Offenverkauf zu sorgen.

 

Abtreibungsfinanzierung keine Privatsache
Die SGK-SR hat die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung“ (12.052 n) beraten. Sie folgt dem Nationalrat und beantragt mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative hat zum Ziel, die Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu streichen. Die Kommission ist der Meinung, dass die heute geltende Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Fristenregelung), welche 2002 vom Volk mit grosser Mehrheit angenommen wurde, eine bewährte Lösung darstellt, welche sowohl die Straflosigkeit des Abbruchs wie auch die Finanzierung durch die Krankenpflegeversicherung beinhaltet. Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz sei im Verhältnis zur Bevölkerung rückläufig und stelle eine der tiefsten im europäischen Vergleich dar. Die Kommission ist zudem der Ansicht, eine Annahme hätte schädliche gesundheitliche und soziale Auswirkungen für die betroffenen Frauen, welche nicht durch die geringen Einsparungen bei der Krankenpflegeversicherung gerechtfertigt würden.

 

Im Weiteren beriet die Kommission über folgende Motionen, die der Nationalrat angenommen hatte:

• Sie beantragt einstimmig, die Mo. Diabetikerinnen und Diabetiker. Kostenübernahme für die Fusspflege durch Podologinnen und Podologen (12.3111 n; Fridez) anzunehmen. Grob geschätzt dürfte diese Massnahme sogar kostenneutral sein, da teure Amputationen vermieden werden können.
• Sie beantragt mit 7 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Mo. Export von Arzneistoffen zwecks Hinrichtung von Menschen verbieten (12.3871 n; Schmid-Federer) anzunehmen. Die Kommission unterstützt die Absicht des Bundesrates, alle zur Umsetzung des Anliegens der Motion geeigneten Handlungsoptionen zu prüfen.
• Sie beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion „One-Health-Ansatz für eine kohärente Antibiotika-Strategie in der Human- und Veterinärmedizin“ (12.4052 n; Heim) anzunehmen.
• Sie beantragt mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Mo. Veröffentlichung der Verwaltungskosten der Krankenkassen (12.3880 n; Moret) anzunehmen.
• Sie beantragt einstimmig, die Motion Nationalrat „Aufhebung einer praxisfremden und rechtsungleichen Bestimmung im KVG“ (Humbel; 12.4224 n) anzunehmen.
• Sie beantragt einstimmig, die Motion „Risikoausgleich in der Krankenversicherung mit Krankheitsfaktoren verbessern“ (Fraktion GL; 12.3815 n) anzunehmen.
• Sie beantragt einstimmig, die Motion Nationalrat „Vorsorgeschutz von Arbeitnehmenden mit mehreren Arbeitgebern oder mit tiefem Einkommen“ (SGK-NR; 12.3974 n) anzunehmen.
• Sie beantragt einstimmig, die Motion Nationalrat „Revision von Artikel 21 ATSG“ (Lustenberger; 12.3753 n) anzunehmen.

Über die Beschlüsse zum Geschäft 12.026 s BG über die Krankenversicherung. Revision (Prämienrückerstattung) wurde am 2. Juli 2013 an einer Medienkonferenz informiert.

Die Kommission tagte am 1./2. Juli 2013 in Bern unter dem Vorsitz von Christine Egerszegi (FDP, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

Bern, 2. Juli 2013  Parlamentsdienste