Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will, dass der Bundesrat aus neun Mitgliedern besteht. Zudem soll in der Verfassung vorgeschrieben werden, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind.

Mit 13 zu 6 Stimmen bei drei Enthaltungen hat die SPK eine Kommissionsinitiative beschlossen, wonach in der Bundesverfassung festgehalten werden soll, dass der Bundesrat aus neun Mitgliedern besteht und die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sein müssen. Die Kommission ist der Ansicht, dass in den vergangenen Diskussionen über eine Regierungsreform dem Aspekt der Berücksichtigung der sprachlichen Minderheiten in der Regierung zu wenig Gewicht beigemessen wurde. In einer grösseren Regierung könnten die verschiedenen Landesgegenden und Sprachregionen besser berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die italienischsprachige Schweiz, welche bei der aktuellen parteipolitischen Konstellation fast keine Chance mehr hat, ein Mitglied des Bundesrates zu stellen, wenn dieser nur aus sieben Personen besteht. Stimmt die SPK des Ständerates dieser Kommissionsinitiative zu, kann die Nationalratskommission die Vorlage für die entsprechende Verfassungsänderung erarbeiten.

 
 

Nicht mehr Gewicht für bevölkerungsreiche Kantone

Die Kommission sieht keine Notwendigkeit, bei der Berechnung des Ständemehrs und der Zusammensetzung des Ständerates Änderungen am heutigen System vorzunehmen. Sie spricht sich deshalb mit 13 zu 8 Stimmen gegen eine parlamentarische Initiative aus, welche das Ständemehr und die Zusammensetzung des Ständerates aufgrund der demographischen Entwicklung neu berechnen will (13.417 n Pa.Iv. Nordmann. Für eine Ausbalancierung des Föderalismus). Die Kommission ist der Ansicht, dass die bundespolitischen Entscheidungsmechanismen, welche eine Dominanz der bevölkerungsreichsten Kantone verhindern sollen, bisher keine nennenswerten Probleme verursacht haben und sich nach wie vor bewähren. Die Kommissionsminderheit weist jedoch darauf hin, dass im Laufe der Geschichte den kleinen Kantonen immer mehr Gewicht zukam. Dieses demographische Ungleichgewicht müsse korrigiert werden.  

 

Keine Schaffung eines „Demokratie-Fonds“

Die Kommission will nicht, dass der Bund politische Akteure finanziell unterstützt. Sie spricht sich mit 15 zu 9 Stimmen gegen eine parlamentarische Initiative aus (13.428 n Pa.Iv. Gross Andreas. Auch die schweizerische Demokratie braucht öffentliche Investitionen). Gemäss dieser Initiative hätte ein „Demokratie-Fonds“ geschaffen werden sollen, mit dessen Mitteln private Zuwendungen zwischen 100 und 1000 Franken an politische Parteien sowie Initiativ- und Referendumskomitees unter der Voraussetzungen verdoppelt werden, dass die entsprechende Organisationen Transparenz bezüglich ihrer Einnahmen herstellen. Die Kommission ist der Ansicht, dass dafür ein erheblicher bürokratischer Aufwand notwendig wäre. Dem Staat würden nicht nur die Kosten für die Finanzierung der politischen Akteure anfallen, sondern er müsste auch das notwendige Auszahlungs- und insbesondere Kontrollsystem bereit stellen. Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass mit einem solche System zum einen das finanzielle Ungleichgewicht zwischen den politischen Akteuren etwas ausgeglichen, zum anderen vermehrt Transparenz hergestellt werden könne.
 
 

Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen soll möglich bleiben

Mit 12 zu 7 Stimmen bei zwei Enthaltungen lehnt die Kommission eine parlamentarische Initiative der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei ab, die vorläufig aufgenommenen Personen das Recht auf Familiennachzug aberkennen will (13.425 n Kein Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene). Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Massnahme unverhältnismässig wäre, zumal die Anzahl der Gesuche in den letzten Jahren gering und die Zahl von schweizweit jährlich ca. einem Dutzend Bewilligungen bescheiden war. Ein Teil der Kommissionsmehrheit will die Möglichkeit des Familiennachzugs insbesondere auch deshalb aufrecht erhalten, weil die Zusammenführung der Integration dieser Familien förderlich ist. Die Minderheit der Kommission ist hingegen der Ansicht, dass das Recht auf Familiennachzug häufig missbraucht werde, weil bei vielen Personen die tatsächliche Familienzugehörigkeit nicht kontrolliert werde. Die Anzahl von Zuwanderern mit diesem Aufenthaltsstatus gelte es insbesondere auch deshalb zu verringern, weil vorläufig Aufgenommene erfahrungsgemäss hohe Sozialkosten verursachten.

 
 

Keine Zulassung von Beruhigungsmitteln bei Zwangsausschaffungen

Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 10 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung eine parlamentarische Initiative der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei abzulehnen, die den Einsatz von Beruhigungsmitteln bei Zwangsausschaffungen erlauben will (13.406 n Arzneimittel für Zwangsausschaffungen zulassen). Für die SPK sind die Bestimmungen des Zwangsanwendungsgesetzes ausreichend und unmissverständlich: Danach darf die Verabreichung von Beruhigungsmitteln nur gestützt auf eine medizinische Indikation erfolgen und der Einsatz von Beruhigungsmitteln an der an Stelle von Hilfsmitteln wie Hand- oder Fussfesseln ist unzulässig. Gemäss Minderheit der Kommission gebe es jedoch bei der Umsetzung der Bestimmungen eine rechtliche Grauzone. So soll die Verwendung von Tranquilizern zur Durchsetzung einer Zwangsausschaffung im Interesse der Betroffenen wie auch der ausschaffenden Organe im Sinne einer letzten Möglichkeit grundsätzlich zugelassen werden.

Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnern im Bürgerrecht

 
Ausländische Personen in einer eingetragenen Partnerschaften sollen gegenüber ausländischen Ehepartnern bei der Einbürgerung nicht mehr benachteiligt werden. Mit 14 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen hat die SPK fünf parlamentarischen Initiativen Folge gegeben, welche verlangen, die Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass die Gleichstellung eingetragener Partnerschaften mit Ehen im Einbürgerungsverfahren sichergestellt wird (13.418 n Fraktion GL, 13.419 n Fraktion BD, 13.420 n Fraktion G, 13.421 n Fraktion S und 13.422 n Fiala). In Anbetracht des verfassungsmässigen Diskriminierungsverbotes erachtet die Kommission die gegenwärtige Ungleichbehandlung als stossend. Zur Umsetzung der Initiativen wird neben einer Änderung des Bürgerrechtsgesetzes voraussichtlich auch eine Verfassungsänderung nötig.

 

Ehemalige Mitglieder des Bundesrates: Festhalten an der Vorlage für eine Karenzfrist

 
Auch wenn sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme negativ geäussert hat, hält die SPK mit 18 zu 6 Stimmen an der von ihr erarbeiteten Vorlage fest, welche es ehemaligen Mitgliedern des Bundesrates und ehemaligen obersten Kader der Bundesverwaltung untersagt, in gewissen Bereichen Auftrags- oder Arbeitsverhältnisse einzugehen (10.511 Pa.Iv. Karenzfrist bei Mandaten und Funktionen für ehemalige Bundesräte / 10.517 Pa.Iv. Einschränkung von Mandaten von ehemaligen Bundesräten und Bundesrätinnen). Bei der Lektüre der Stellungnahme des Bundesrate kann der Eindruck entstehen, es sei ein generelles Berufsverbot für diese Personen vorgesehen. Die Kommission hält fest, dass nur Auftrags- und Arbeitsverhältnisse in Unternehmen erfasst werden, deren Tätigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit des ehemaligen Bundesratsmitglieds steht. Die Vorlage wird in der Herbstsession im Nationalrat behandelt.
 
Bern, 30. August 2013  Parlamentsdienste