Der Nationalrat hatte sich bereits am 10. September 2012 gegen die Verlängerung der Amtsdauer des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin ausgesprochen. Nun beantragt auch die Ständeratskommission mit 10 zu 2 Stimmen, auf die in der Zusatzbotschaft zur Staatsleitungsreform unterbreitete Vorlage nicht einzutreten (01.080 Staatsleitungsreform, Vorlagen 4 und 5). Die Kommission sieht in einer Verlängerung des Präsidiums mehr Nachteile als Vorteile. Der regelmässige Wechsel des Präsidiums ist eine wichtige Voraussetzung für das gute Funktionieren eines Kollegiums von gleichwertigen Mitgliedern.
Die Kommission sieht aber nach wie vor Handlungsbedarf für eine Reform der Bundesregierung. Bereits im Rahmen der Behandlung der Vorlage 1 des Bundesrates hatte die Kommission am 26. Oktober 2012 mit 6 zu 4 Stimmen beantragt, diese Vorlage nicht abzuschreiben und damit an den Beschlüssen des Ständerates aus dem Jahre 2003 für eine Vergrösserung des Bundesrates auf neun Mitglieder festzuhalten. Zwar ist der Ständerat diesem Antrag in der Wintersession 2012 nicht gefolgt, aber die Kommission beantragt ihm jetzt mit noch deutlicherer Mehrheit, nämlich mit 9 zu 3 Stimmen, der entsprechenden Standesinitiative des Kantons Tessin (10.321 Kt.Iv. TI. Anhebung der Zahl der Bundesratsmitglieder von sieben auf neun) Folge zu geben. Mit einer Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Bundesrates könnte nicht nur die gestiegene Regierungslast auf mehr Schultern verteilt werden, sondern es würde dadurch auch eine bessere Vertretung der verschiedenen Sprachregionen in der Regierung möglich. Die Kommissionsminderheit sieht demgegenüber auch in der Vergrösserung des Regierungskollegiums eine Gefahr für das Kollegialprinzip.
Vorlage für elektronisches Abstimmen im Ständerat
Nachdem der Ständerat am 10. Dezember 2012 nach einem Rückkommen auf einen ersten negativen Entscheid doch noch auf die von der SPK erarbeitete Vorlage betreffend elektronisches Abstimmen im Ständerat eingetreten ist (11.490 Pa.Iv. Jenny. Transparentes Abstimmungsverhalten), hat die Kommission eine zweite Beratung vorgenommen. Die Kommission hält an ihren bisherigen Beschlüssen fest und spricht sich für die Publikation von Namenslisten bei bestimmten Abstimmungen aus. Gemäss dem Entwurf der Kommission sollen die Abstimmungsergebnisse in Form von Namenslisten veröffentlicht werden bei Gesamtabstimmungen, Schlussabstimmungen, Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr, sowie wenn mindestens zehn Ratsmitglieder es verlangt haben. Der Nationalrat publiziert heute demgegenüber die Listen zu allen Abstimmungen. Ein entsprechender Antrag, dies auch im Ständerat so zu handhaben, wurde in der Kommission mit 7 zu 3 Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bericht der Kommission kann im Internet eingesehen werden:
Bericht und Entwurf
Frist für die Bescheinigung von Unterschriften für Referenden und Initiativen
Nach dem Nichtzustandekommen der Referenden gegen die Abkommen über die Abgeltungssteuer im Herbst 2012 sind Vorwürfe gegen Gemeinden laut geworden, welche Stimmrechtsbescheinigungen zu spät ausgestellt haben sollen. Eine vom Nationalrat am 10. Dezember 2012 angenommene Motion (12.3975 Mo. Nationalrat (SPK-NR). Frist für die Bescheinigung der Unterschriften für Referenden und Volksinitiativen) schlägt vor, dass für die Einreichung der Unterschriften für Volksbegehren durch die Referendums- oder Initiativkomitees und für die Stimmrechtsbescheinigung durch die Gemeinden verschiedene Fristen vorgesehen werden. Angesichts der Bedeutung dieser Frage für das demokratische Leben möchte die SPK des Ständerates, bevor sie über die Motion entscheidet und sich damit auf einen bestimmten Weg festlegt, das Gespräch mit den Gemeinden und Kantonen suchen.
Parlamentsrecht: Festhalten an vom Nationalrat abgelehnten Reformvorschlägen
Der Ständerat strebt mit seinen im Herbst 2011 beschlossenen Änderungen des Parlamentsrechts Verbesserungen der Qualität und der Effizienz der parlamentarischen Arbeit an (10.440 Pa.Iv. SPK-SR. Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes). Nachdem der Nationalrat diese Änderungen teilweise abgelehnt hat, möchte die SPK des Ständerates an ihren Vorschlägen festhalten. Sie beantragt mit 9 Stimmen zu einer Stimme bei zwei Enthaltungen, dass das Rederecht bei bekämpften Vorstössen im Nationalrat in jedem Fall gewährleistet bleibt, damit der Ständerat über vom Nationalrat angenommene Motionen in Kenntnis von Pro- und Contra-Argumenten entscheiden kann. Der Nationalrat hatte zwar dem Grundsatz des Rederechts zugestimmt, sich aber die Möglichkeit einer Ausnahme für sog. „organisierte Debatten“ vorbehalten. Mit 6 zu 3 Stimmen hält die ständerätliche Kommission daran fest, dass parlamentarische Initiativen neu nur noch in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht werden dürfen. Sie sieht in dieser Änderung eine Aufwertung dieses wichtigen parlamentarischen Instruments, das heute teilweise für vage Absichtserklärungen zweckentfremdet wird. Die Kommissionsminderheit beurteilt diese Änderung als Einschränkung des Initiativrechts der Ratsmitglieder. Die SPK des Ständerates folgt hingegen mit 7 zu 5 Stimmen dem Nationalrat bei der Beantwortung der analogen Frage betreffend die Standesinitiative und hält hier nicht an ihrem ursprünglichen Antrag fest, dass auch diese Initiativen neu nur noch als ausgearbeitete Entwürfe zugelassen werden.
Wahl der Mitglieder des Bundesrates auf einer Liste
Nachdem sich die SPK des Nationalrates gegen eine Änderung des bisher geltenden Verfahrens bei der Gesamterneuerung des Bundesrates ausgesprochen hatte, hält die SPK des Ständerates mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten an ihrem Entscheid vom 2. April 2012 fest, der Initiative von Ständerat Minder (SH) Folge zu geben (11.491 Pa.Iv. Minder. Gesamthafte Wahl der Mitglieder des Bundesrates). Gemäss dieser Initiative müssten die Mitglieder des Bundesrates bei der Gesamterneuerung nicht mehr einzeln nacheinander, sondern alle im selben Wahlgang antreten. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Bundesratswahlen nicht von sachfremden Kriterien wie der Wahlreihenfolge beeinflusst werden sollten. Die Minderheit sieht keinen Mehrwert in dieser Verfahrensänderung.
Für einen Austausch von Adressdaten zwischen Post und Gemeinden
Die SPK des Ständerates hält daran fest, dass sie die Qualität der Adressdaten in den amtlichen Einwohnerregistern verbessern möchte, indem ein Austausch der Adressdaten zwischen der Post und den für die Führung der Einwohnerregister zuständigen Amtsstellen ermöglicht wird. Nachdem die SPK des Nationalrates dem Entscheid, der parlamentarischen Initiative von Ständerat Hannes Germann (SH) Folge zu geben (11.488 Pa.Iv. Germann. Anpassung des Registerharmonisierungsgesetzes), wegen Bedenken betreffend dem Datenschutz nicht zugestimmt hat, beantragt die SPK des Ständerates jetzt ihrem Rat mit 11 Stimmen zu einer Stimme bei einer Enthaltung, der Initiative Folge zu geben.
Die Kommission tagte am 31. Januar und 1. Februar 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Robert Cramer (GE) in Bern.
Bern, 1. Februar 2013 Parlamentsdienste