Pauschalbesteuerung
​Mit 9 zu 2 Stimmen beantragt die Kommission die Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

13.057 Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung). Volksinitiative
Mit 9 zu 2 Stimmen beantragt die Kommission die Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.
Eine Anhörung mit einem Vertreter des Initiativkomitees sowie mit dem Präsidenten und dem Vize-Präsidenten der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), Regierungsrat Peter Hegglin (ZG) und Staatsratspräsident Maurice Tornay (VS), hat erneut deutlich gemacht, dass die Aufwandbesteuerung in einem Spannungsfeld zwischen Standortattraktivität und Steuergerechtigkeit steht. So muss festgestellt werden, dass die horizontale Steuergerechtigkeit („gleiche Behandlung Gleicher“) durch die Pauschalbesteuerung tangiert wird. Der Volkswirtschaftliche Nutzen kann dies jedoch rechtfertigen. Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass die Pauschalbesteuerung eine grosse Bedeutung für die Standortattraktivität hat. Pauschalbesteuerte sind nicht zuletzt in Randregionen wichtig für die lokale Wirtschaft und generieren Arbeitsplätze. Gleichzeitig werden über die Pauschalbesteuerung beträchtliche Steuereinnahmen generiert. Schliesslich weist die Kommissionsmehrheit darauf hin, dass mit der kürzlich verabschiedeten Revision die Pauschalbesteuerung wesentlich verschärft worden ist.
Die Kommissionsminderheit schätzt – mit Verweis auf die Erfahrungen im Kanton Zürich –das Ausmass des volkswirtschaftlichen Nutzens als wesentlich geringer ein, womit sich die Verletzung der Steuergerechtigkeit nicht mehr rechtfertige. Im Übrigen warnt sie vor negativen Auswirkungen auf die Steuermoral. Schliesslich müsse auch der Missbrauch, welcher durch das Vortäuschen eines Wohnsitzes in der Schweiz erfolge, verhindert werden. Die Volksinitiative wird in der Wintersession im Ständerat beraten.

12.020 Alkoholgesetz. Totalrevision.
An ihrer Sitzung vom 14.-15. Oktober 2013 hatte die WAK-S bei der Beratung des Spirituosensteuergesetzes die Verwaltung beauftragt, einen Alternativvorschlag zur Ausbeutebesteuerung zu prüfen. Dieser sah eine Steuerermässigung von 30% für Destillate aus inländischem Beeren-, Stein und Kernobst vor. Die Abklärungen der Verwaltung haben ergeben, dass nicht nur das System der Ausbeutebesteuerung gemäss Beschluss des Nationalrates sondern auch ein 30% Privileg für bestimmte Destillate völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz mit dem Ausland verletzen und mehrfach in nicht zu rechtfertigender Weise gegen die Bundesverfassung verstossen. Die Kommission hat deshalb heute die Verwaltung beauftragt, eine alternative Regelung auszuarbeiten. Vor dem Hintergrund, dass beide Räte das System der Ausbeutebesteuerung grundsätzlich befürworten, soll eine ähnliche Regelung gefunden werden, welche die höheren Produktionskosten in der Schweiz wettmacht und die ökologisch wertvollen Hochstammbäume schützt und fördert. Gleichzeitig hat die Kommission klar gemacht, dass sie nur eine Regelung unterstützen kann, welche die Grundregeln der Bundesverfassung berücksichtigt. Die Kommission wird die Beratung der Vorlage nach der Wintersession wieder aufnehmen.

09.503n Pa.Iv. Fraktion RL. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen. 2. Phase
Anlässlich der Frühjahrssession hatte der Nationalrat den Entwurf seiner WAK ohne Änderung gutgeheissen und damit der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital zugestimmt. Im April 2013 verschob die WAK des Ständerates die Beratung der Vorlage aufs 4. Quartal, um einen Bericht des Bundesrates über alle hängigen steuerrelevanten Anliegen, die zu Mindereinnahmen führen, abzuwarten. Nach Einsichtnahme in diesen Bericht beantragt die Kommission ihrem Rat nun mit 8 zu 3 Stimmen, auf den Entwurf einzutreten. Ohne Gegenstimme beantragt sie allerdings, die Vorlage zu sistieren, damit  die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital ins Gesamtpaket der Unternehmenssteuerreform III eingebettet werden kann. Die WAK-S schliesst sich damit dem Antrag des Bundesrates an. Die Vorlage soll in der Wintersession vom Ständerat behandelt werden.

13.044 Zusammenarbeit bei der Anwendung von Wettbewerbsrechten. Abkommen mit der EU
Mit dem Abkommen soll die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der beiden Vertragsparteien gestärkt werden.
Die Kommission hat beschlossen, die Behandlung dieses Geschäfts zu sistieren. Sie möchte abwarten, ob im Rahmen der Revision des Kartellgesetzes, die derzeit im Nationalrat behandelt wird, innerstaatliche Massnahmen betreffend diese Zusammenarbeit festgelegt werden. Sollte dem nicht so sein, wird die Kommission die Möglichkeit prüfen, im Rahmen der Prüfung des Beschlusses über die Genehmigung dieses Abkommens gesetzgeberisch tätig zu werden.

Die Kommission hat am 7. November 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Konrad Graber (CVP, LU) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Bundesrat Johann Schneider-Ammann und Staatsekretär Jacques de Watteville in Bern getagt.

Bern, 7. November 2013 Parlamentsdienste