Koordinierte Energieforschung
​Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) beantragt ihrem Rat eine Beitragserhöhung an den ETH-Bereich um 60 Millionen Franken zugunsten der Energieforschung.

​Mit der Botschaft zum Aktionsplan «Koordinierte Energieforschung Schweiz» (12.079 ns) beantragt der Bundesrat dem Parlament 202 Millionen Franken, um in den Jahren 2013–2016 die Forschung und Innovation im Energiebereich zu stärken.
Nach Anhörung von Vertretern des ETH-Rates, der KFH und des SNF ist die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) ohne Gegenstimme auf die einzelnen Bundesbeschlüsse eingetreten. Die WBK-N begrüsst die vorgesehenen Massnahmen, insbesondere den Aufbau von zusätzlichen wissenschaftlichen Kompetenzen sowie die gezielte Nachwuchsförderung für den Kapazitätsaufbau in der Energieforschung.

Intensivere Debatten löste der Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 2013–2016 und über die Genehmigung des Leistungsauftrags des Bundesrates an den ETH-Bereich für die Jahre 2013–16 aus. Gemäss dem bundesrätlichen Entwurf sollen 60 Millionen der beantragten 202 Millionen zweckgebunden aus dem vom Parlament bereits bewilligten Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich (s. BFI-Botschaft 12.033) zum Ausbau der Energieforschung eingesetzt und somit intern kompensiert werden.

Mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sich die WBK-N gegen diese Zweckbindung aus und beantragt ihrem Rat eine Aufstockung der Beiträge an den ETH-Bereich um 60 Millionen Franken zugunsten der Energieforschung. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass die mit der BFI-Botschaft gesprochenen Mittel für konkrete Aufgaben der Bildungsinstitutionen, aber nicht für die zusätzliche Energieforschung bestimmt seien. Eine Minderheit beantragt dem Rat, dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen.

Die drei weiteren Bundesbeschlüsse B, C und D wurden alle mit 18 zu 6 Stimmen angenommen wobei eine Minderheit alle vier Bundesbeschlüsse ablehnt. Für das zwischen der KTI und dem SNF koordinierte Förderprogramm «Energie» werden damit 118 Millionen Franken gesprochen, und der SNF soll zudem 24 Millionen für sein Nachwuchsförderprogramm «Energie» erhalten. Letzteres sieht auch die Rekrutierung von Nachwuchskräften für den Kapazitätsaufbau der Institutionen vor. Im Weiteren wurde während der Diskussion der Botschaft auch betont, dass es im Bereich der Energieforschung und im Zuge der Energiestrategie 2050 auch die höhere Berufsbildung sowie die angewandte Forschung in der Privatwirtschaft zu fördern gelte.

Die Vorlage wird voraussichtlich am 7. März im Nationalrat und am 13. März im Ständerat beraten.
Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens äusserte sich die WBK-N auch zu den im Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket 2014 (KAP) (12.101 n) vorgesehenen Kürzungen bei den Universitäten und im ETH-Bereich. Eine knappe Mehrheit der Kommission vertritt die Meinung, dass das Parlament bei der Beratung der oben erwähnten BFI-Botschaft die Mittel zugunsten der ETH und der Universitäten erhöht hatte, um diesen Institutionen eine Planungssicherheit zu ermöglichen und ihnen die erforderlichen Gelder für die, aufgrund der steigenden Studierendenzahlen, entstandenen Mehrkosten zu gewähren. Mit den Kürzungsmassnahmen im KAP würde man den Willen des Parlaments nicht respektieren. Eine Minderheit erinnerte an die Budgetdisziplin, welche das Parlament für alle Bereiche einzuhalten habe und unterstützt die vom Bundesrat vorgesehenen Kürzungen. Die WBK-N wird nun die federführende Finanzkommission über die geführte Diskussion schriftlich informieren und beantragen, auf die für die Jahre 2014 – 2016 vorgesehenen Kürzungen von 22.7 Millionen Franken bei den Beiträgen an die Universitäten und von 71 Millionen Franken zur Unterstützung des ETH-Bereichs zu verzichten.

Weiter stimmte die WBK-N mit 10 zu 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen einem Ordnungsantrag zu, am kommenden 4. März einzig eine Informationssitzung zu den Olympischen Winterspielen 2022 (12.091 n) abzuhalten und die Beratung der Vorlage auszusetzen, dies unter der Voraussetzung, dass das Bündner Stimmvolk den Spielen am 3. März zustimmen wird. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass noch zu viele Fragen im Raum stehen, die einer differenzierteren Abklärung vor einer Beratung der Vorlage in der Frühjahrsession bedürfen.

Die Kommission tagte am 21. Februar  2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Wasserfallen (RL/BE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern.

 

Bern, 22. Februar 2013 Parlamentsdienste