Beteiligung der CH an den EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation
​Unser Land soll sich als assoziierter Staat weiterhin an den Forschungsrahmenprogrammen der Europäischen Union für die Jahre 2014 - 2020  beteiligen. Dies beschloss die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N). Sie beantragt ihrem Rat, dem Gesamtkredit von 4389,3 Millionen Franken für die integrale siebenjährige Beteiligung der Schweiz an den Forschungs- und Innovationsprogrammen zuzustimmen.

​„Horizon 2020“ lautet der vereinfachte Name für die Rahmenprogramme der Europäischen Union in den Bereichen Forschung und Innovation in den Jahren 2014-2020 (13.022).Vor der Beratung der Vorlage hörte die WBK-N Vertreter von Institutionen an, die von der Umsetzung der Programme direkt betroffen sind. Alle Hearingsteilnehmenden verwiesen auf die bisherige gelungene Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern im Rahmen der 7. Forschungsprogramme für die Jahre 2007 bis 2013 und befürworten eine Weiterführung der Programme sowie eine Bewilligung der vorgesehenen Fördermittel. Auch die Kommissionsmitglieder werten den vorliegenden Programmentwurf mehrheitlich als sehr positiv. „Horizon 2020“ beinhaltet eine wichtige Investition in die Zukunft, deckt es doch von der Grundlagenforschung über die angewandte Forschung bis zur technologischen Entwicklung praktisch die gesamte Wertschöpfungskette ab. Für die Kommission ist dies ein erfolgreicher Weg, um Schweizer Forschenden weiterhin den Zugang zum europaweiten Forschungsnetzwerk zu ermöglichen.

Anlass zu ausgiebigen Diskussionen gab jedoch die vom Bundesrat geplante Weiterbeteiligung der Schweiz am Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmassnahmen im Nuklearbereich (Euratom) und dessen Fusionsreaktor ITER . Eine Minderheit beantragte, diese Programme von den EU-Forschungsrahmenprogrammen zu entkoppeln und den hierfür vorgesehenen Betrag von 144,2 Millionen Franken zu streichen.  Eine weitere Minderheit fordert, dass das Euratom-Programm nicht,  wie vom Bundesrat vorgesehen, in den Jahren 2019 bis 2020 weitergeführt wird. Die Kommissionsmehrheit wies jedoch darauf hin, dass die Euratom-Forschungsschwerpunkte im Einklang mit der Energiepolitik des Bundes stehen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung des wissenschaftlichen Know-how in den Bereichen der Kernspaltung und der Kernfusion, was aus Sicht der Kommissionsmehrheit im Rahmen der Energiewende unentbehrlich ist.

Eine Minderheit der WBK-N befürchtet zudem, dass der Finanzierungsbeitrag der Schweiz, welcher sich am BIP bemisst, aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung in Europa zunehmen wird und dadurch künftig nicht garantiert werden kann, dass die investierten Mittel auch tatsächlich wieder den Schweizer Forschenden zugutekommen werden.

Trotz diesen Bedenken trat die Kommission ohne Gegenstimme auf den Finanzierungsbeschluss ein und stimmte dem Gesamtkredit von 4389,3 Millionen Franken für die Schweizer Beteiligung an „Horizon 2020“ - einschliesslich Euratom - sowie für Begleitmassnahmen und Reserven zu. Mit 16 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen  nahm die WBK-N in der Gesamtabstimmung den Bundesbeschluss an. Dieser Beschluss erfordert eine Änderung im Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG). Mit 16 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen wurde auch dieser Anpassung zugestimmt.

Das Geschäft wird in der Sommersession im Nationalrat beraten. Stimmt das Parlament dem Finanzierungsbeschluss ebenfalls zu, so ist der Bundesrat ermächtigt, das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zur Beteiligung an den EU-Forschungsrahmenprogrammen zu erneuern. 

Die Kommission befasste sich auch mit der Frage des Bienenschutzes. Ausgehend von der Petition „Verbesserung der Situation der Honigbienen in der Schweiz (12.2069)“ hat die Kommission zwei Motionen eingereicht. Nachdem der Bund die Bewilligung für die Anwendung von drei Pestiziden suspendiert hat, fordert die Kommission einerseits eine Ausweitung der Suspendierung auf Sonnenblumenkulturen und auf weitere Insektizide, die Bienen gefährden. Andererseits wird der Bundesrat beauftragt, ein Massnahmenpaket zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vorzulegen. Die Risiken für Umwelt, Bienen und andere Bestäuber, entstanden durch den Einsatz der Pflanzenschutzmittel, sollen bis 2023 reduziert werden.

Ausserdem hat die Kommission im Nachgang der gescheiterten Kandidatur für Olympische Winterspiele in Graubünden eine Motion zur Förderung von Breiten-, Nachwuchs- und Leistungssport eingereicht.

Die Kommission tagte am 2.und 3. Mai  2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Wasserfallen (RL/BE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern.

Bern, 3. Mai 2013  Parlamentsdienste