Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zuhanden des Bun-desrates
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates stellt fest, dass die Bundesstellen bei aussenpolitischen Themen zur Zusammenarbeit gewillt sind und in dieser auch einen Nutzen sehen. Sie ist aber beunruhigt, dass die Zusammenarbeit im Einzelfall sehr schwierig sein kann und dass es wenig Vorgaben oder Leitlinien gibt, die im Konfliktfall für Klärung (zwischen den involvierten Bundesstellen) sorgen. 

Die GPK-N erachtet in ihrem heute veröffentlichten Bericht insbesondere die fehlende Gesamtsicht in der Aussenpolitik und die teilweise langsamen Verfahren bei der Zusammenarbeit verschiedener Bundesstellen als problematisch. Sie stützt ihre Einschätzungen und Empfehlungen dabei auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK). Diese hat im Auftrag der GPK-N die interdepartementale Zusammenarbeit in der Aussenpolitik untersucht und stellte dabei keine schwerwiegenden Probleme fest. Allerdings hielt die PVK auch fest, dass es in Einzelfällen zu Problemen in der Zusammenarbeit kommt, weil es an einer Gesamtsicht fehlt oder weil es zu Zuständigkeitskonflikten zwischen dem EDA und den Fachdepartementen kommt. Die PVK konstatierte in ihrem heute publizierten Untersuchungsbericht zudem, dass die Verfahren für die interdepartementale Zusammenarbeit zwar zweckmässig, aber in bestimmten Fällen zu langsam seien.

Weil heute jeder Politikbereich auch eine aussenpolitische Dimension hat, ist es für die GPK-N unerlässlich, dass eine Gesamtsicht besteht, an der sich Departemente bei ihrer Zusammenarbeit orientieren können, und dass die Aufgabenteilung zwischen dem fachlich zuständigen Departement und dem EDA klar geregelt ist. Nur so können Zielkonflikte entdeckt und unterschiedliche departementale oder sektorale Interessen gegeneinander abgewogen werden. Damit ergibt sich für die Schweiz die Möglichkeit, Geschäfte miteinander zu verknüpfen. Die GPK fordert den Bundesrat daher auf, zu prüfen, wie die Gesamtsicht in der Aussenpolitik verbessert werden kann. Der Bundesrat soll dabei insbesondere die Rollen- und Aufgabenteilung zwischen den Fachdepartementen und dem EDA klären und erläutern, wie er für eine konsequente Priorisierung der aussenpolitischen Dossiers sorgen will.

Die klassischen Verfahren in der interdepartementalen Zusammenarbeit sind aus Sicht der GPK-N auch für die Zusammenarbeit in der Aussenpolitik sinnvoll. Sie können aber in bestimmten Fällen, etwa bei internationalen Verhandlungen, zu langsam sein und es den federführenden Behörden verunmöglichen, rasch und flexibel auf neuere Entwicklungen zu reagieren. Die Kommission fordert den Bundesrat daher auf, zu prüfen, ob in der Aussenpolitik in bestimmten Situationen oder Notfällen angepasste Verfahren zur interdepartementalen Koordination sinnvoll wären.

Die GPK-N bittet den Bundesrat, zu ihren Feststellungen und Prüfaufträgen bis am 30. Mai 2014 Stellung zu nehmen. Sie hat am 28. Februar 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Rudolf Joder (SVP, BE) in Bern getagt.

 

Bern, 4. März 2014 Parlamentsdienste