Ausschaffung krimineller Ausländer
​Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates unterstützt in einem Mitbericht zur Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer» die Anträge des Bundesrates.

​Die Kommission hat sich mit der Volksinitiative zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative) befasst (13.091). Sie hat mit 17 zu 7 Stimmen beschlossen, der für dieses Geschäft zuständigen Staatspolitischen Kommission des Nationalrates in einem Mitbericht Anträge zu unterbreiten. Mit 18 zu 7 Stimmen beantragt sie, Volk und Ständen die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die automatische und von der Höhe der Strafe unabhängige Ausschaffung von Ausländerinnen und Ausländern, die sich strafbar gemacht haben, unverhältnismässig ist und gegen grundlegende Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verstösst. Die Kommission spricht sich zudem mit 16 zu 9 Stimmen für eine Teilungültigkeit der Volksinitiative aus, da diese eine Definition des zwingenden Völkerrechts enthält, die unweigerlich mehrere von der Schweiz unterzeichnete internationale Verträge verletzen würde. In den Augen der Kommissionsminderheit kann die Volksinitiative so interpretiert werden, dass sie mit dem geltenden Recht vereinbar ist. Sie beantragt deshalb, die gesamte Initiative Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten mit der Empfehlung, die Initiative anzunehmen.

 

Kindesunterhalt
Die Kommission trat mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches betreffend Kindesunterhalt (13.101) ein. Die Vorlage bildet den zweiten Teil des Revisionsprojekts, mit dem das Kindeswohl ins Zentrum aller Überlegungen gestellt wird. Die Kommission führte eine ausführliche Eintretensdebatte. Aufgrund der zahlreichen sich stellenden Fragen finden deshalb an der nächsten Sitzung Anhörungen statt. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten.

 

Zivilrechtliche Verjährung
Die Kommission hat die Beratung der Vorlage zur Änderung des Verjährungsrechts (13.100) aufgenommen. Sie hat noch keinen Beschluss gefasst und wird an der nächsten Sitzung Anhörungen vornehmen. Die Revision sieht insbesondere Lösungsansätze für das Problem von Spätschäden – beispielsweise bei Asbestopfern – vor, indem hier die Verjährungsfrist auf 30 Jahre verlängert werden soll.

 

Abwesenheitsverfahren im Strafprozessrecht
Die Kommission hat mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der von Nationalrätin Schneider Schüttel eingereichten parlamentarischen Initiative 13.427 Folge zu geben. Diese will das Abwesenheitsverfahren gemäss Artikel 366ff. StPO so vereinfachen, dass auf eine zweite Verhandlung verzichtet werden kann.

 

Löschung von DNA-Profilen
Die Kommission beantragt mit 15 zu 9 Stimmen dem Nationalrat der parlamentarischen Initiative 13.408 von Nationalrätin Andrea Geissbühler keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt Folge geben. Mit dieser parlamentarische Initiative soll die Löschung von DNA-Profilen in gewissen Fällen eingeschränkt werden.

 

Offenlegung von Zuwendungen an politische Akteure
Die Kommission stimmte mit 10 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen dem Beschluss ihrer Schwesterkommission nicht zu, der parlamentarischen Initiative 12.499 Folge zu geben. Gleichzeitig hat sie beschlossen, eine Kommissionsinitiative (14.400) auszuarbeiten, die den Punkt 2 der Initiative 12.499 aufnimmt (Gesellschaften, bei denen dem Bund oder einem anderen Gemeinwesen eine beherrschende Stellung zukommt, sollen alle Zuwendungen an politische Einzelakteure, Parteien und Organisationen in der Jahresrechnung offenlegen).

 

Sexualstrafrecht
Mit 17 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission, der Petition 13.2039, die von einer Schulklasse aus Hittnau eingereicht wurde und ein höheres Strafmass für «Kinderschänder» verlangt, keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, das geltende Recht sei ausreichend. Pädophile Straftäter würden im Allgemeinen gleichzeitig eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung begehen, wodurch das Gericht eine Strafe von bis zu 15 oder gar 20 Jahren verhängen könne. Eine Kommissionsminderheit möchte der Petition Folge geben.

 

Die Kommission hat am 23./24. November 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Alec von Graffenried (G, BE) in Bern getagt.


Bern, 24. Januar 2014  Parlamentsdienste