Whistleblowing
​Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt ihrem Rat Eintreten auf die Vorlage betreffend Whistleblowing. Sie möchte die Vorlage aber für eine Vereinfachung an den Bundesrat zurückweisen.

​Die Kommission ist mit 15 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Vorlage 13.094 eingetreten. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten. Ohne Gegenstimme, aber mit 4 Enthaltungen beantragt sie ihrem Rat aber die Rückweisung an den Bundesrat, um den Entwurf verständlicher und einfacher zu formulieren. Mit der Vorlage soll festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Meldung von Arbeitnehmenden, die auf Unregel-mässigkeiten am Arbeitsplatz hinweisen (sog. Whistleblower), rechtmässig ist. Dabei ist vorgesehen, dass eine Meldung in der Regel nur dann zulässig ist, wenn sie zuerst an den Arbeitgeber, anschliessend an eine Behörde und erst als letztmöglicher Weg an die Öffentlichkeit erfolgt. Dem Arbeitgeber wird damit die Möglichkeit gegeben, selbst gegen Unregelmässigkeiten vorzugehen und diese zu beseitigen.

Vorsorgeausgleich bei Scheidung

Die Kommission ist mit 17 zu 6 Stimmen auf die Vorlage zur Änderung des Zivilgesetz-buches (ZGB) betreffend Vorsorgeausgleich bei Scheidung eingetreten (13.049). Eine Minderheit beantragt Nichteintreten. Mit der Vorlage sollen Mängel des Vorsorgeausgleichs bei der Scheidung beseitigt werden. Die Kommission wird an einer ihrer nächsten Sitzungen mit der Detailberatung beginnen.

Umsetzung der GAFI-Empfehlungen 2012

Die Kommission hat die Prüfung der Differenzen betreffend den Entwurf zur Umsetzung der GAFI-Empfehlungen 2012 (13.106) abgeschlossen. Beim System zur Meldung von Verdachtsfällen (Art. 9a, 10, 10a, und 23 Abs. 5 GwG) schliesst sie sich mit 18 zu 6 Stimmen den Beschlüssen des Ständerates an. Eine Minderheit beantragt, an den Beschlüssen des Nationalrats festzuhalten.

Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB)

Die Kommission hat in Erfüllung der parlamentarischen Initiative 11.489 einen Vorentwurf angenommen und wird diesen in Kürze in die Vernehmlassung schicken. Die von der Kommissionsmehrheit (15 Stimmen) bevorzugte Variante sieht vor, Absatz 3 von Artikel 293 StGB so zu ändern, dass die Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen nicht strafbar ist, «wenn der Veröffentlichung kein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegengestanden hat». Die Minderheit (7 Stimmen) folgt dem Initianten und befürwortet eine ersatzlose Aufhebung von Artikel 293 StGB.

Ungerechtfertigte Zahlungsbefehle

Die Kommission hat ihre Arbeiten zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 09.530 fortgesetzt. Das vorgesehene neue Rechtsmittel ermöglicht dem Betriebenen, das Betreibungsamt zu ersuchen, Dritten vorläufig keine Kenntnis zu geben von einer Betreibung, gegen die er Rechtsvorschlag erhoben hat. Allerdings wird die Betreibung Dritten gleichwohl zur Kenntnis gebracht, wenn im Zeitpunkt des Auskunftsgesuchs gewisse formelle Bedingungen erfüllt sind, die vermuten lassen, dass keine missbräuchliche Betreibung vorliegt (wenn kürzlich weitere Gläubiger Betreibungen eingeleitet haben, wenn kürzlich gegen denselben Schuldner eine Betreibung fortgesetzt wurde oder wenn kürzlich beim Betreibungsamt eine Zahlung des Betriebenen eingegangen ist). Eine Minderheit (5 Stimmen) bevorzugt eine andere, in Artikel 73 SchKG integrierte Regelung: Der Betriebene kann verlangen, dass der Betreiber aufgefordert wird, dem Betreibungsamt die Beweismittel für seine Forderung vorzulegen und dass die Betreibung Dritten nicht bekanntgegeben wird, solange der Betreiber dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist; die Betreibung wird gelöscht, wenn aus der Antwort des Betreibers hervorgeht, dass kein schutzwürdiges Interesse vorliegt. Eine weitere Minderheit (5 Stimmen) beantragt Nichteintreten.
Die Kommission wird an einer ihrer kommenden Sitzungen die definitive Fassung verabschieden und diese darauf dem Bundesrat zur Stellungnahme weiterleiten.

Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 14 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen der parlamentarischen Initiative 13.407 Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt keine Folge zu geben. Mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat zudem, der Standesinitiative des Kantons Genf (13.304) Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt keine Folge zu geben. Mit diesen Geschäften soll die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung bekämpft werden.

Publikation von Erwachsenenschutzmassnahmen

Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Ergebnissen der Vernehmlassung zu ihrem Vorentwurf vom 24. Oktober 2013 zur Änderung des Zivilgesetzbuches (11.449). Gemäss Vorentwurf soll das Vorliegen einer Erwachsenenschutzmassnahme dem Betreibungsamt mitgeteilt werden, damit dieses Dritte auf Gesuch hin über die Massnahme informieren kann. Auf diese Weise können potenzielle Vertragspartner mit verhältnismässig geringem Aufwand Kenntnis von einer Massnahme erlangen. Im Vorentwurf wird zudem klar definiert, welchen weiteren Behörden die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde über eine solche Massnahme zu orientieren hat.

Die Möglichkeit, im Rahmen einer Betreibungsauskunft auch Auskunft über das Vorliegen einer Massnahme des Erwachsenenschutzrechts zu erhalten, wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich abgelehnt. Insbesondere befürworten diesen Vorschlag nur fünf Kantone, während ihn 18 Kantone als unnötig, untauglich, zu aufwendig oder zu kompliziert bezeichnet haben. Drei politische Parteien hingegen befinden ihn für gut, während ihn nur eine ablehnt. Von den befragten Organisationen sprachen sich elf für und sechs gegen den Vorschlag aus. Die übrige Ergänzung von Artikel 449c ZGB ist grundsätzlich begrüsst worden. Da der Kerngehalt der Initiative in der Vernehmlassung weitgehend abgelehnt worden ist und nach geltendem Recht jede Person, die ein Interesse glaubhaft macht, Auskunft verlangen kann (Art. 451 Abs. 2 ZGB), beantragt die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Eine Minderheit ist nach wie vor der Meinung, dass hier Gesetzgebungsbedarf besteht und beantragt deshalb, die Initiative nicht abzuschreiben. Der Vernehmlassungsbericht wird auf den Internetseiten der Kommissionen für Rechtsfragen und der Bundeskanzlei veröffentlicht.

Die Kommission hat am 13. und 14. November 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Alec von Graffenried (G, BE) in Bern getagt.

 

Bern, 14. November 2014 Parlamentsdienste