Heilmittelgesetz
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates schlägt ein Konzept zur Regelung der geldwerten Vorteile im Heilmittelmarkt vor. Sie will zudem den Marktzugang für bestimmte Kategorien von Arzneimitteln vereinfachen.

Die Kommission hat die Detailberatung des Heilmittelgesetzes (HMG; 12.080 n) weitergeführt. Nachdem sie an der letzten Sitzung Anhörungen zu den geldwerten Vorteilen im Heilmittelmarkt durchgeführt hatte, fasste die Kommission nun materielle Beschlüsse zu diesem Themenbereich. Sie will neue Bestimmungen zur Stärkung der Integrität und Transparenz sowie Offenlegungspflichten im Umgang mit geldwerten Vorteilen im HMG verankern. Mit 18 zu 7 Stimmen beantragt sie ein Konzept, welches sich von den Vorschlägen des Bundesrates in mehreren Punkten unterscheidet. Im Gegensatz zum Bundesrat möchte die Kommission das in Art. 57a vorgesehene Vorteilsverbot nicht auf geldwerte Vorteile beschränken, die einen Bezug zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aufweisen, sondern sie beantragt eine Anwendung auf alle Heilmittel (Arzneimittel und Medizinprodukte). In Art. 57a Abs. 2 schlägt sie verschiedene Ausnahmen vor. Demnach sollen nach Auffassung der Kommission zum Beispiel Unterstützungsbeiträge für Forschung, Weiter- und Fortbildung zulässig sein. Der Bundesrat möchte diese Ausnahmeregelung ausdrücklich auf Organisationen beschränken.

Weiter beantragt die Kommission, dass Leistungen und Zuwendungen, die unter die Ausnahmen vom Prinzip des Vorteilsverbots fallen, in den Geschäftsunterlagen auszuweisen sowie den zuständigen Behörden offen zu legen sind. Damit soll die Transparenz gestärkt werden.

Schliesslich hat die Kommission einstimmig einen Antrag angenommen, der den Marktzugang für bestimmte Kategorien von Arzneimitteln massgeblich vereinfacht (Art. 14). So sollen bewährte Arzneimittel aus dem EU- und EFTA-Raum sowie Komplementär- und Phytoarzneimittel vereinfacht zugelassen werden können. Zudem sollen Arzneimittel, die seit mindestens 15 Jahren in einem Kanton als Arzneimittel zugelassen sind, vereinfacht eine nationale Zulassung erhalten.

Die Kommission tagte am 11. Februar 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Guy Parmelin (SVP, VD).

 

Bern, 12. Februar 2014 Parlamentsdienste