Mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen nahm die Kommission die entsprechende Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; 12.026 s) in der Gesamtabstimmung an. Was den Ausgleichsmechanismus betrifft, unterstützt die Kommission das Modell des Ständerates. Demnach sollen 800 Millionen Franken umverteilt werden zwischen den Versicherten in jenen Kantonen, in denen in der Vergangenheit zu viel Prämien bezahlt wurden, und den Versicherten in den Kantonen, in denen zu wenig Prämien bezahlt wurden. An der Finanzierung sollen sich die Versicherten, die Versicherer und der Bund zu je einem Drittel, also mit je 266 Millionen Franken, beteiligen. Die Umverteilung soll innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden.
Ein zentraler Punkt in der politischen Diskussion betrifft die Frage, ob dieser Prämienausgleich mit dem geplanten Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG; 12.027) verknüpft werden soll, das derartige Ungleichgewichte in Zukunft verhindern soll. Der Ständerat hatte diese Verknüpfung beschlossen, die SGK-NR sprach sich mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung dagegen aus. Sie blieb damit auf der Linie, die sie bereits zu Beginn ihrer Beratungen im Oktober 2013 vertreten hatte. Sie modifizierte ihren Antrag aber insofern, als sie die Ungleichgewichte aus der die Zeit vom 1. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 2013 berücksichtigen will. Zudem beantragt sie mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass die Vorlage am 1. Januar 2015 in Kraft treten soll. Auch wenn es keine Einzelfallgerechtigkeit geben könne, sei es wichtig, dass dieses Problem jetzt rasch gelöst werde, wurde in der Kommission argumentiert.
Datenbank zu Antibiotikaeinsatz in Veterinärmedizin abgelehnt
Die Kommission führte die Detailberatung des Heilmittelgesetzes (12.080 n) weiter. Dabei fällte sie namentlich folgende Entscheide:
- Mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt sie den Vorschlag des Bundesrates für eine „Whistleblower“-Bestimmung (Art. 59 Abs. 7). Angestellte von Heilmittelherstellern, Händlern, Spitälern, Arztpraxen oder Apotheken sollen sich direkt an die Behörden wenden können, wenn sie etwas Widerrechtliches feststellen.
- Mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte sie es ab, im Zusammenhang mit dem Problem der Antibiotikaresistenzen ein Informationssystem zu schaffen, das es ermöglichen würde, den Antibiotikaverbrauch in der Veterinärmedizin bis auf die Stufe einzelner Betriebe und Tierärzte zu überwachen (Art. 63a).
- Mit 11 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt sie, dass der Bundesrat im Einklang mit international anerkannten Regelungen dereinst Bestimmungen über die Publikation von Ergebnissen klinischer Versuche erlassen soll, die zur Entwicklung eines Humanarzneimittels durchgeführt werden und für den Zulassungsentscheid von Bedeutung sind (Art. 67b).
Die Kommission wird die Detailberatung im April fortsetzen.
Weiter beantragt sie ohne Gegenstimme die Annahme der Mo. Ständerat (Eder). Swissmedic-Zulassung eines Arzneimittels als erlaubtes Werbeelement (13.3393 s).
Die SGK-NR beantragt einstimmig die Mo. Ständerat (Schwaller). Datenerhebung über Kapitalbezüge aus der zweiten Säule (13.3656 s) mit einem abgeänderten Text anzunehmen. Daten sollen demgemäss über alle Möglichkeiten des Rentenvorbezugs erhoben werden. Die Motion wollte diese auf den Erwerb von Wohneigentum beschränken.
Die Kommission beantragt mit 11 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Pa.Iv. Bortoluzzi. Streichung von Artikel 51 KVG (12.500 n) keine Folge zu geben. Sie hörte dazu vorgängig die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK an.
Nach der Verabschiedung durch den Ständerat in der letzten Wintersession hat die Kommission des Nationalrates mit der Beratung der Teilrevision des Transplantationsgesetzes (13.029 s) begonnen und hörte verschiedene Organisationen an.
Die Kommission tagte am 20./21. Februar 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Guy Parmelin (SVP, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.
Bern, 21. Februar 2014 Parlamentsdienste