Am 10. Dezember 2012 hatte der Nationalrat deutlich einer Motion der SPK zugestimmt, wonach den Gemeinden eine gesetzliche Frist für die Bescheinigungen des Stimmrechts gesetzt werden sollte (12.3975 Mo. SPK-NR. Frist für die Bescheinigung der Unterschriften für Referenden und Volksinitiativen). In seiner Vorlage für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte hat der Bundesrat nun auf eine solche Frist verzichtet (13.103 n Bundesgesetz über die politischen Rechte. Änderung). Hingegen sollen die Komitees neu gesetzlich verpflichtet werden, die Unterschriftenlisten laufend und nicht erst kurz vor Ablauf der Sammelfrist gesamthaft zur Bescheinigung einzureichen. Diese Änderung war in der Kommission unumstritten. Mit 10 zu 9 Stimmen und einer Enthaltung nur knapp abgelehnt wurde hingegen ein Antrag aus den Reihen der Kommission, welcher die Vornahme von Stimmrechtsbescheinigungen nach Ablauf der Sammelfrist ermöglichen wollte. Dadurch sollte den Komitees ermöglicht werden, die verfassungsmässig vorgesehene Sammelfrist voll ausnützen zu können, ohne befürchten zu müssen, dass aufgrund von Nachlässigkeiten von Gemeindebehörden nicht alle Stimmen gezählt werden können. Die Mehrheit vertritt hingegen die Ansicht, dass der Verfassungsgeber die Sammelfrist nicht für eingereichte, sondern für bescheinigte Unterschriften vorsah. Sie ist zuversichtlich, dass die inzwischen von der Bundeskanzlei und den Gemeinden vorgenommenen Verbesserungen in Zukunft greifen werden.
Zu diskutieren gab auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung, wonach Nachzählungen bei knappen Resultaten von Volksabstimmungen nur dann vorgenommen werden sollen, wenn Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht werden können, die geeignet waren, das gesamtschweizerische Resultat zu beeinflussen. Somit präsentierte der Bundesrat eine Umsetzung der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Rudolf Joder (V, BE), welcher die SPK des Nationalrates am 18. Oktober 2012 zugestimmt hatte (11.502 Nachzählungen bei Abstimmungen und Wahlen nur bei begründetem Hinweis auf Unregelmässigkeiten). Die Kommission stimmte der vorgeschlagenen Lösung mit 14 zu 8 Stimmen zu. Eine Minderheit der Kommission hätte lieber im Sinne des Bundesgerichts eine Nachzählmöglichkeit bei knappen Resultaten verankert.
Aufgrund eines Antrages aus ihrer Mitte hat die Kommission einstimmig beschlossen, die Frist, in welcher eine vom Parlament behandelte Volksinitiative dem Volk unterbreitet werden muss, von zehn auf zwölf Monate zu verlängern. Da in Wahljahren keine Termine in der zweiten Jahreshälfte für Volksabstimmungen zur Verfügung stehen, konnte die Bundesversammlung mit der bisherigen Frist keine Schlussabstimmungen zu Volksinitiativen in der Frühjahrssession von Wahljahren vornehmen.
Die weiteren vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen sind primär technischer Natur und sollen einen reibungslosen Ablauf der Nationalratswahlen 2015 ermöglichen. Bei den letzten Wahlen hat sich gezeigt, dass die zunehmende Anzahl von Kandidaturen, Listen und Listenverbindungen einige rechtliche Präzisierungen erfordert. Die Kommission stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.
Verzicht auf Regelung des Politsponsorings
Die Kommission will die Bedingungen für den steuerlichen Abzug von Spenden von Unternehmen an politische Parteien nicht gesetzlich festlegen. Sie spricht sich mit 16 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung gegen die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BS) aus, welche die Rahmenbedingungen des sogenannten „Politsponsorings“ in der Steuergesetzgebung festlegen will (12.488 n Politsponsoring. Ermessen einschränken). Dadurch sollte der nach Ansicht der Initiantin allzu grosse Ermessensspielraum der Steuerbehörden eingeschränkt werden. Die Kommission erachtet eine Reglementierung jedoch nicht als notwendig, da sich die Steuerbehörden auf die einschlägige Gerichtspraxis abstützen können. Der steuerliche Umgang mit dem Politsponsoring stellt in der Praxis nach Ansicht der Kommission keine Probleme dar. Insbesondere soll das Politsponsoring nicht durch in der Praxis schwer umsetzbare Transparenzregeln unattraktiv gemacht werden. Nach Ansicht der Minderheit der Kommission besteht jedoch die Gefahr der Rechtsunsicherheit und Rechtsungleichheit, wenn den Steuerbehörden keine klaren gesetzlichen Leitplanken gesetzt werden.
Parlamentsmitglieder sollen vom Fiskus vermehrt zur Kasse gebeten werden
Mehr Erfolg hatte Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BS) mit ihrer parlamentarischen Initiative (13.412 n Parlamentsentschädigung. Alle Bürgerinnen und Bürger steuerlich gleich behandeln), mit welcher sie verlangt, dass Parlamentsmitglieder die jährliche Entschädigung für Personal- und Sachausgaben in der Höhe von derzeit 33‘000 Franken versteuern müssen. Die Kommission teilt die Ansicht der Initiantin, dass Parlamentsmitglieder gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern steuerlich nicht privilegiert behandelt werden sollten, und stimmte der Initiative ohne Gegenstimme zu.
Auch weiterhin keine Vorstösse von mehreren Ratsmitgliedern
Heute kann eine parlamentarische Initiative oder ein Vorstoss von einem einzelnen Ratsmitglied, einer Fraktion oder Kommission eingereicht werden. Indem sie einer parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Jacqueline Fehr (S, ZH) mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung Folge gegeben hatte, hat die SPK am 27. Juni 2013 dem Grundsatz zugestimmt, dass auch mehrere Ratsmitglieder zusammen einen Vorstoss einreichen können sollen (12.460 Stärkung der überparteilichen Arbeit). Dadurch sollte die überparteiliche Zusammenarbeit gefördert werden: Mehrheitsfähige Anliegen sollten von Mitgliedern verschiedener Parteien zusammen deponiert werden können. Die in Umsetzung der Initiative ausgearbeiteten Änderungen des Reglements des Nationalrates vermochten nun allerdings die Kommission nicht mehr zu überzeugen. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die überparteiliche Arbeit nicht mit Reglementsrevisionen gefördert werden müsse, lehnte die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 11 Stimmen ab und beantragt damit dem Rat die Abschreibung der parlamentarischen Initiative.
Ausschaffungsinitiative: Umsetzung soll Durchsetzungsinitiative überflüssig machen
Bevor die Kommission mit der Detailberatung der Umsetzungsgesetzung zur von Volk und Ständen angenommenen „Ausschaffungsinitiative” begann (13.056 StGB und MStG. Ausschaffung krimineller Ausländer), hat sie Vertreter des Initiativkomitees der inzwischen im Parlament hängigen Volksinitiative „Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative), 13.091“ angehört. Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 10./11. Oktober 2013 den Grundsatzentscheid gefällt, die Umsetzungsgesetzgebung zur „Ausschaffungsinitiative“ strikte gemäss deren Wortlaut vorzunehmen (vgl. Medienmitteilung vom 11. Oktober 2013). Somit könnte allenfalls die „Durchsetzungsinitiative“ überflüssig werden. An ihrer heutigen Sitzung lag der Kommission eine von der Verwaltung im Sinne des Grundsatzentscheides vom Oktober 2013 erarbeitete Variante zur Vorlage des Bundesrates vor. Die Kommission hat mit 15 zu 10 Stimmen eventualiter einen Antrag abgelehnt, der in dieser Variante einen Vorbehalt betreffend Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit anbringen wollte. Der definitive Entscheid über die Wahl der Varianten (Entwurf des Bundesrates oder Umsetzung gemäss Text der „Durchsetzungsinitiative“) ist aber noch nicht gefallen. Die Detailberatung wird an der nächsten Sitzung vom 13./14. Februar 2014 fortgesetzt.
Die Kommission tagte am 16./17. Januar 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Cesla Amarelle (S, VD) in Bern.
Bern, 17. Januar 2014 Parlamentsdienste