​Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-NR) wird die weiteren Arbeiten des Bundesrates für die Vorbereitung der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative eng begleiten. Sie hat Vertretungen der Kantone sowie Experten angehört und sie wird sich zum Entwurf des Bundesrates zum Verhandlungsmandat für eine Anpassung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU konsultieren lassen.

​Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-NR) hat seinerzeit die Masseneinwanderungsinitiative (MEI) zuhanden des Nationalrats vorberaten und wird demzufolge dereinst auch den Entwurf des Bundesrates für die Umsetzung dieser Initiative auf Gesetzesebene zu prüfen haben. Angesichts der grossen Bedeutung dieser Vorlage hat die Kommission beschlossen, sich bereits im Vorfeld der für den Sommer 2015 zu erwartenden Botschaft des Bundesrates mit den schwierigen Fragen zu beschäftigen, welche die Umsetzung der MEI aufwirft. Die Kommission hat daher umfangreiche Anhörungen mit Vertretungen der Kantone sowie Experten aus der Wissenschaft durchgeführt. Die Kantone Genf und Waadt hatten die Kommission bereits im Februar 2014 um eine Anhörung ersucht. Angehört wurden:

Benedikt Würth, Regierungsrat des Kantons St. Gallen, Präsident der Arbeitsgruppe „Neues Zulassungssystem“ der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK);

  1. François Longchamp und Pierre Maudet, Präsident und Vizepräsident des Staatsrats des Kantons Genf ;
  2. Pascal Broulis, Vizepräsident des Staatsrats des Kantons Waadt ;
  3. Norman Gobbi, Staatsrat des Kantons Tessin;
  4. Kay Hailbronner, em. Professor für öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Universität Konstanz;
  5. Walter Leimgruber, Professor für Kulturwissenschaft und Europäische Ethnologie, Universität Basel, Präsident der Eidg. Kommission für Migrationsfragen;
  6. Astrid Epiney, Professorin für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht, Universität Freiburg (CH);
  7. Michael Ambühl, Professor für Verhandlungsführung und Konfliktmanagement, ETH Zürich.

Zwischen der Umsetzung von Art. 121a BV in das innerstaatliche Recht und den allenfalls nötigen Anpassungen des Freizügigkeitsabkommens mit der EU besteht ein enger Zusammenhang. Die Kommission hat daher gestützt auf Art. 152 Abs. 5 Parlamentsgesetz beschlossen, dass sie an ihrer nächsten Sitzung vom 30. Oktober 2014 zu dem vom Bundesrat am 8. Oktober 2014 verabschiedeten Entwurf eines Verhandlungsmandates für die Neuverhandlungen des Freizügigkeitsabkommens mit der EU konsultiert werden will. Die Zuständigkeit der Aussenpolitischen Kommission für die analoge Konsultation gemäss Art. 152 Abs. 3 ParlG ist davon nicht betroffen.

Die Kommission wird ferner am 30. Oktober 2014 beraten, ob sie dem Bundesrat im Hinblick auf das Vorgehen bei der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzungsgesetzgebung bestimmte Empfehlungen abgeben will.

Die Kommission tagte am 9. Oktober 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Cesla Amarelle (S, VD) in Bern.

Bern, 9. Oktober 2014 Parlamentsdienste