Renaturierung der Gewässer
​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat sich auf der Grundlage von 13 Vorstössen und Standesinitiativen mit der Renaturierung der Gewässer befasst. Die Kommission kommt zum Schluss, dass die vom Bundesrat eingeleitete Umsetzung der 2011 revidierten Gewässerschutzgesetzgebung richtig ist und dass grundsätzlich keine Korrekturen am Gesetz nötig sind. Einzig hinsichtlich der Fruchtfolgeflächen im Gewässerraum sieht sie Anpassungsbedarf und empfiehlt deshalb ohne Gegenstimme ihrem Rat, einen Teil der Motion ihrer Schwesterkommission anzunehmen.

​Die Änderungen des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) im Jahr 2011 erfolgten vor dem Hintergrund der Volksinitiative "Lebendiges Wasser" des Schweizerischen Fischerei-Verbands (07.060), die in der Folge zurückgezogen wurde. Der Kerninhalt der Vorlage betraf die Renaturierung öffentlicher Gewässer. Die Umsetzung stösst bis heute hauptsächlich in der Frage nach der Ausscheidung des Gewässerraums auf politischen Widerstand. Die von den verschiedenen Standesinitiativen (12.309 ; 12.320 ; 12.321 ; 12.324 ; 12.325 ; 13.301 ; 13.307 ; 13.311 ; 13.314), Motionen (12.3334 ; 12.3047) und Petitionen verlangten Änderungen der Gesetzgebung zielen auf eine Lockerung der Bestimmungen ab. Nicht nur der Hochwasser- und Naturschutz, sondern auch die verschiedenen Anliegen u.a. der Landwirtschaft, der Gemeinden und der Grundeigentümer gelte es im Sinne einer Güterabwägung zu berücksichtigen.

Nach sorgfältiger Prüfung der verschiedenen Anliegen zeigt sich die Kommission im Grundsatz mit dem von der Verwaltung eingeschlagenen Weg einverstanden und will den Gesetzestext nicht anfassen. Insbesondere begrüsst die Kommission die Verabschiedung des im März revidierten Merkblatts „Gewässerraum und Landwirtschaft“, das die einheitliche Umsetzung des Gesetzes in den Kantonen normativ begleiten soll. Zudem anerkennt sie die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) angestrebte geringfügige Änderung der Verordnung in Bezug auf land- und forstwirtschaftliche Güterwege, die den lokalen Gegebenheiten im Gelände Rechnung tragen soll. Damit soll der Prozess abgeschlossen und rasch Rechtssicherheit geschaffen werden. Unmittelbaren Anpassungsbedarf sieht die Kommission einzig in der Frage der Fruchtfolgeflächen. In diesem Sinne beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, die um die Punkte 1 bis 4 und 6 gekürzte Motion 12.3334 n (Mo. Nationalrat (UREK-NR). Vollzug der Revitalisierung der Gewässer) anzunehmen. Die Beratung der übrigen hängigen Geschäfte wurde bis zum Abschluss der Umsetzung sistiert.

Die Kommission hat zudem drei weitere Motionen behandelt. Die Motion von Nationalrat Noser (11.3557) verlangt erstens einen freien und gleichberechtigten Zugang zum Energiemarkt für alle Anbieter und Konsumenten sowie zweitens ein gesamtschweizerisches Energienetz mit nationalem Netzbetreiber. Die Kommission hat die Motion ohne Gegenstimme abgelehnt, da sie sich gegen eine Zentralisierung des Energienetzes ausspricht. Insbesondere für die Regulierung der Energie aus schwankender Produktion könnten dezentrale Netzbetreiber besser geeignet sein.

Zwei weitere Motionen wurden einstimmig abgelehnt: Die eine verlangt, dass das via Erdgasnetz in die Schweiz importierte Biogas steuerlich dem Schweizer Biogas gleichgestellt wird (11.4198 - Hürden beim Biogasimport abbauen), die andere, dass eine Task-Force gebildet wird, welche eine landesweite Kampagne zur Littering-Bekämpfung lanciert (11.3944 - Bekämpfung des Litterings).

Zudem wurde zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» (14.019) das Initiativkomitee angehört und die Verwaltung hat den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates erläutert.

Schliesslich nahm die Kommission Anhörungen zur Vorlage des Zweitwohnungsgesetzes (14.023) vor. Sie wird den Entwurf an ihrer nächsten Sitzung beraten.


Die Kommission hat am 7. und 8. April 2014 unter dem Vorsitz von Ständerat Ivo Bischofberger (CE/AI) in Bern getagt.


Bern, 8. April 2014  Parlamentsdienste