Waldgesetz
​Die Umweltkommission des Ständerates erkennt die Notwendigkeit zur Änderung des Waldgesetzes und folgt den Vorschlägen des Bundesrates. Massnahmen gegen Schadorganismen und Auswirkungen des Klimawandels sollen verstärkt und die Holzwirtschaft gefördert werden. Zudem will die Mehrheit der Kommission keine neuen Subventionen für die Erschliessung des Waldes.

​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates ist einstimmig auf die Revision des Waldgesetztes (14.046) eingetreten. Sie schliesst sich der Meinung des Bundesrates an, dass für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sowie die Sicherstellung der vielseiteigen Waldfunktionen Änderungen im Waldgesetzt nötig sind. Die Kommission will, dass Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen gegen biotische Gefahren, insbesondere eingeschleppte Schädlinge, verbessert werden. Ebenfalls sollen Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel wie Jungwaldpflege und Verjüngung instabiler Bestände im und ausserhalb des Schutzwaldes sichergestellt werden. Zudem soll der Bund die Nutzung der Holzvorräte in Schweizer Wäldern fördern, insbesondere mittels der Unterstützung von innovativen Projekten. Die Kommission folgt somit den Vorschlägen des Bundesrates.

Im Rahmen der Änderungen des Waldgesetzes wie auch der Motion von Nationalrat von Siebenthal (12.3877) hat die Kommission die Finanzierung der Walderschliessung diskutiert. Die Motion verlangt, dass der Bund auch ausserhalb des Schutzwaldes den Unterhalt und Ausbau von Strassen und weiteren Erschliessungsanlagen fördert. Die Kommission beantragte mit 7 zu 6 Stimmen, die Motion abzulehnen und entschied sich mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung auch dagegen, eine entsprechende Regelung direkt ins Waldgesetz einzubauen. Im Jahr 2008 hat das Parlament im Rahmen des Neuen Finanzausgleiches (NFA) entschieden, dass die Erschliessung ausserhalb des Schutzwaldes Sache der Kantone ist. Die Mehrheit der Kommission will nun nicht entgegen diesem Entscheid eine neue, ineffiziente Subvention einführen. Sie argumentiert, die Kosten der Holzwirtschaft könnten durch diese Unterstützung kaum gesenkt werden. Eine Minderheit unterstützt die Förderung der Walderschliessung.

Festhalten an Lex Koller

Die Kommission beantragt mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Vorlage des Bundesrates zum Verzicht auf die Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (07.052 ; Lex Koller) zu genehmigen. Dieser Antrag geht zurück auf den Beschluss des Parlamentes von 2008, die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller an den Bundesrat zurückzuweisen. Einige Kommissionsmitglieder äusserten sich skeptisch zur Beibehaltung dieses Gesetzes und hielten fest, dass es in der Folge keinesfalls verschärft werden dürfe.

Genehmigung der Änderung von Doha zum Protokoll von Kyoto

Die Änderung von Doha des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (14.033) sieht vor, zwischen 2013 bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 20 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Diese Zielsetzung erfordert keine Änderung im Schweizer Recht. Nach einer eingehenden Diskussion über die direkten und indirekten Kosten des Klimaschutzes sowie über die internationale Klimapolitik sprach sich die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen für die Änderung von Doha aus.

Mehrheitsbeteiligung bei Swissgrid

Die Kommission hat einstimmig beschlossen, den Entwurf zur parlamentarischen Initiative 13.467 zu teilen und die vom Nationalrat eingebrachte Änderung zu Art. 18 Abs. 3 in eine neue Vorlage auszugliedern. Damit hat sie die Möglichkeit geschaffen, die Bestimmung zu der Mehrheitsbeteiligung bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid in der nötigen Ausführlichkeit beraten zu können. Bei den Änderungen zur Ausgleichsenergie ist die Kommission einstimmig dem Beschluss des Nationalrats gefolgt.

Im Weiteren beantragt die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung, der Mo. 11.4020 „Für eine sachgerechte Verwendung von Biomasse-Reststoffen und gegen Technologieverbote“ zuzustimmen. Die Motion verlangt, dass die Bestimmungen zur Verbrennung von Hofdünger, Biomasse-Reststoffe oder Nahrungsmittelreste gelockert werden. Gemäss der aktuellen Biomassestrategie Schweiz muss Biomasse vollständig verwertet und nach Möglichkeit in den natürlichen Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Sie soll nur verbrannt werden, wenn ihre stoffliche Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar ist.

Die Kommission tagte am 9. und 10. Oktober 2014 unter dem Vorsitz von Ständerat Ivo Bischofberger (CE/AI) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern.

Bern, 10. Oktober 2014 Parlamentsdienste