13.073 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Frankreich
Mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen ist die WAK-S auf den Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens mit Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern eingetreten und beantragt ihrem Rat mit 13 zu 0 Stimmen, das Abkommen an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, dieses im Rahmen des „dialogue structuré“ neu zu verhandeln.
Das Abkommen, welches im Vergleich zum bestehenden Abkommen aus dem Jahr 1953 eine wesentliche Verschlechterung der Situation für französische Staatsbürger mit einem erbschaftssteuerlichen Anknüpfungspunkt in der Schweiz, insbesondere aber auch für Schweizer Bürger mit Wohnsitz in Frankreich, mit sich bringt, wurde in der Kommission kritisiert. Die Kommission ist sich aber bewusst, dass ein Nichteintreten des Ständerates und damit eine definitive Ablehnung des neuen Abkommens zu einer Kündigung des bestehenden Abkommens durch Frankreich führen würde. Da ein vertragsloser Zustand in Bezug auf die Rechtssicherheit der betroffenen Bürgerinnen und Bürger problematisch ist, will die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt keinen Antrag auf Nichteintreten stellen. Vielmehr soll der Bundesrat im Rahmen des sogenannten „dialogue structuré“ und damit im Rahmen eines Gesamtpakets Neuverhandlungen anstreben. Die Kommission geht davon aus, dass auch Frankreich an einer klaren Regelung der Modalitäten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern interessiert ist.
13.093 Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative). Volksinitiative
Die am 20. März 2013 eingereichte Volksinitiative fordert, dass die SNB mindestens 20 Prozent ihrer Aktiven in Gold halten muss. Dieses soll in der Schweiz gelagert werden und unverkäuflich sein. Die Kommission hat eine Vertretung des Initiativkomitees, den Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank Thomas Jordan sowie von Seiten der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren Herrn Regierungsrat Peter Hegglin (Präsident der FDK) angehört. Nach den Ausführungen der Anhörungsteilnehmenden sowie der ausführlichen Diskussion der Volksinitiative kam die Kommission mehrheitlich wie der Bundesrat zum Schluss, diese zur Ablehnung zu empfehlen (Abstimmung 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung). Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass eine Annahme der Initiative es der SNB erschweren würde, eine Geld- und Währungspolitik zu verfolgen, welche die Preisstabilität sichert und zu einer stabilen Entwicklung der Wirtschaft beiträgt. Sie befürchtet zudem die Beeinträchtigung der Gewinnausschüttung an Bund und Kantone aufgrund von schlechteren Voraussetzungen für die Anlagepolitik.
12.453 Pa.Iv. Steiert. Die Pauschalentschädigung für die Hilfe und Pflege zu Hause von den Steuern befreien
Die Kommission brachte klar zum Ausdruck, dass pflegende Angehörige ausserordentlich wertvolle Arbeit leisten. Sie ermöglichen betagten, kranken und anderen hilfsbedürftigen Personen, möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld zu leben und von ihnen nahe stehenden Personen betreut zu werden. Gleichzeitig entlasten sie das Gesundheitssystem sowohl finanziell als auch personell, weil der Eintritt der pflegebedürftigen Personen ins Spital oder ins Alters- und Pflegeheim hinausgezögert werden kann.
Trotzdem hat die WAK-S mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative 12.453 keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit lehnt jegliche Steuerbefreiung oder -erleichterung ab, da sie der Auffassung ist, dass damit in erster Linie die höheren Einkommen begünstigt würden. Stattdessen spricht sie sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die pflegenden Angehörigen aus. Die Kommissionsminderheit hält es für sinnvoll, sich eingehend mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.
Die Kommission hat am 13. Februar 2014 unter dem Vorsitz von Ständerat Roberto Zanetti (SP, SO) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.
Bern, 13. Februar 2014 Parlamentsdienste