Museum Ballenberg

Die Kommission hat an ihrer Sitzung die Motion 14.3284 s Ständerat (Luginbühl). Erhöhung der Unterstützung für das Freilichtmuseum Ballenberg in der Kulturbotschaft 2016-2019 vorberaten. Diese beauftragt den Bundesrat, in der Kulturbotschaft 2016-2019 einen substanziell höheren Beitrag für die Betriebskosten und den Investitionsbedarf des Schweizerischen Freilichtmuseums Ballenberg einzustellen. Auch wenn sich das Museum zu über 80 Prozent aus Eigenmitteln finanziert, leistet der Bund in den Jahren 2014 und 2015 einen jährlichen Betriebsbeitrag von 500‘000 Franken.
 
Um über die notwendigen Informationen zu verfügen und so die Situation besser beurteilen zu können, hatte die Kommission den Stiftungsratspräsidenten des Museums Ballenberg, Yves Christen, zu ihrer Sitzung eingeladen.
 
Die Kommissionsmehrheit bekräftigte ihre Unterstützung für das Freilichtmuseum. Mit 13 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfiehlt die Kommission dem Rat die Ablehnung der Motion. Sie möchte die Beratung der Kulturbotschaft 2016-2019 abwarten, bevor sie eine allfällige Erhöhung der finanziellen Unterstützung beschliesst.
 
Die Kommission hat sich zudem mit der parlamentarischen Initiative 12.487 n Neirynck. Die Eizellenspende zulassen befasst. Den Grundsatz, die Eizellenspende zuzulassen, hatten beide WBK im Frühjahr bereits beschlossen (siehe Medienmitteilungen vom 17.01.2014 und vom 11.04.2014). An der heutigen Sitzung hat sie mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, einen Antrag ans Büro des Nationalrats zur Einsetzung einer Subkommission zu stellen.
 
Des Weitern hat sich die Kommission mit Roger Bisig, Sekretär der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren, über einen allfälligen Handlungsbedarf in Sachen Hundegesetz unterhalten. Nachdem 2010 ein nationales Hundegesetz abgelehnt worden war, wollten sich die Kommissionsmitglieder über die zwischenzeitlich auf kantonaler Ebene getroffenen Massnahmen informieren. Heute haben alle Kantone ausser Uri und Zug eine Gesetzgebung über die Hundehaltung und über Massnahmen zum Schutz vor Hunden. Die Kommission hat Kenntnis genommen von den kantonalen Massnahmen und sieht daher zurzeit keinen Bedarf für eine nationale Gesetzgebung. Die Kommission behält sich hingegen eine erneute Auseinandersetzung mit der Thematik vor, sobald eine vertiefte Evaluation dieser Massnahmen möglich ist.
 

Die Kommission hat am 28. August 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Matthias Aebischer (SP, BE) in Bern getagt.

 

Bern, 28. August 2014  Parlamentsdienste