NFA: Ressourcenausgleich

​In der Wintersession 2014 behandelte der Ständerat den Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2016–2019 (14.066). Er beschloss, beim Ressourcenausgleich (Vorlage 1) die vom Bundesrat beantragte Reduzierung der Beiträge des Bundes (vertikaler Ressourcenausgleich; Art. 1) von 196 Millionen Franken und der ressourcenstarken Kantone (horizontaler Ressourcenausgleich; Art. 2) von 134 Millionen Franken zu streichen. Beim Lastenausgleich (Vorlage 2) schloss der Ständerat sich dem Antrag des Bundesrates an. Der Nationalrat folgte dann in der Frühjahrsession 2015 beim Ressourcenausgleich dem Bundesrat. Beim Lastenausgleich entschied er gleich wie der Ständerat, womit hier übereinstimmende Beschlüsse der beiden Räte vorliegen. Der Ständerat führte in der Frühjahrsession 2015 die 1. Differenzbereinigung zur Vorlage 1 durch und hielt an seinem ersten Beschluss fest.

Die Finanzkommission des Nationalrates führte an der heutigen Sitzung die erste Differenzbereinigung zur Vorlage 1 (Ressourcenausgleich) durch.

Es lagen mehrere Anträge vor. Beantragt wurde einerseits, am ersten Beschluss des Nationalrates festzuhalten, oder andererseits dem Ständerat zu folgen. Zudem lagen zwei Kompromissanträge vor. Mit dem ersten wollte man die Beiträge des Bundes und der ressourcenstarken Kantone in Vierjahresschritten auf das Niveau gemäss Antrag des Bundesrates senken. Mit dem zweiten Kompromissantrag wollte man die Überdotation nur zur Hälfte reduzieren. Diese Lösung läge zwischen dem Vorschlag des Nationalrates, der dem Bundesrat folgen will, und jenem des Ständerates.

Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt schliesslich dem Nationalrat mit 14 zu 9 Stimmen (2 Enthaltungen), an seinem ersten Beschluss festzuhalten. Folgt der Nationalrat der Mehrheit der Finanzkommission, bleibt die Differenz zum Beschluss des Ständerates bestehen.

Geplant ist, dass die Vorlage in der Sommersession zu Ende beraten wird.

​Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ist eine der zentralen finanzpolitischen Vorlagen. Der Ressourcenausgleich basiert auf einem Index der kantonalen Ressourcen- bzw. Steuerpotenziale. Anhand dieses Indexes werden die Kantone in ressourcenstarke und ressourcenschwache Kantone eingeteilt. Ressourcenschwache Kantone erhalten von den ressourcenstarken Kantonen (horizontaler Ressourcenausgleich) und vom Bund (vertikaler Ressourcenausgleich) finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, über die sie frei verfügen können (ungebundener Finanzausgleich). Der Steuerwettbewerb bleibt dabei erhalten.

Die Finanzkommission tagt unter der Leitung ihres Präsidenten, Leo Müller (CVP/LU), in Bern. Für dieses Traktandum anwesend waren Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des EFD, und der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung. 

​Am Mittwoch, 1. April 2015, ca. 16.00 Uhr, wird eine Medienmitteilung über die weiteren Traktanden der Sitzung veröffentlicht.
 

Bern, 30. März 2015 Parlamentsdienste