An ihrer Sitzung vom 29./30. Juni 2015 hat die Kommission die Detailberatung der Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) (15.023) aufgenommen und dabei einige Grundsatzentscheide gefällt. So hat sie beschlossen, dass der Umfang der Zweckbindung der Mineralölsteuer zugunsten des Strassenverkehrs von 50 auf 55 Prozent erhöht werden soll. Dazu soll vom Anteil der Mineralölsteuer, welcher heute der allgemeinen Bundeskasse zugewiesen wird, 5 Prozent dem NAF zugeteilt werden. Diesen Beschluss hat die Kommission nun bestätigt und sich damit erneut für eine stärkere Beteiligung der Bundeskasse am NAF ausgesprochen. Nach Ansicht einer Kommissionsmehrheit (9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung) soll die Bestimmung aber etwas flexibler ausgestaltet werden, indem festgehalten wird, dass es sich bei den 5 Prozent nicht um einen fixen, sondern um einen maximalen Betrag handelt. Ebenfalls bestätigt hat die Kommission ihren Entscheid, den Mineralölsteuerzuschlag um lediglich 4 Rappen pro Liter – und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen um 6 Rappen – zu erhöhen.
Mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission ausserdem, in Bezug auf die Zuteilung von Fondsmitteln auf Aufgaben im Zusammenhang mit der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen eine durchschnittliche Bandbreite von 9-12 Prozent festzulegen. Damit sollen Kontinuität und Planungssicherheit für die Agglomerationen geschaffen werden, während gleichzeitig eine gewisse Flexibilität beibehalten werden kann.
Was den Netzbeschluss betrifft, kommt die KVF nach vertiefter Abklärung und nach Stellungnahmen der Kantone und der Strassenverbände auf ihren Entscheid von Ende Juni zurück und beantragt ihrem Rat mit 5 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen den Netzbeschluss nicht in den NAF zu integrieren. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass in Bezug auf die Finanzierung dieser Erweiterung des Nationalstrassennetzes noch zu viele Unklarheiten bestehen. Obwohl die KVF der Aufnahme der zusätzlichen Strecken nach wie vor positiv gegenüber steht, soll die Frage der Inkraftsetzung des Netzbeschlusses daher nicht innerhalb des NAF, sondern zu einem späteren Zeitpunkt separat geklärt werden. Auch die Frage einer allfälligen Erhöhung des Vignettenpreises wird damit erst später wieder aufgenommen. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Diskussion im Zusammenhang mit der Einführung der E-Vignette geführt werden soll. Sie hat daher eine Kommissionsmotion (15.3799) eingereicht, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, bis Ende 2017 eine Vorlage zur Einführung der E-Vignette und zur Inkraftsetzung des Netzbeschlusses 2012 vorzulegen.
Eine Minderheit hingegen beantragt, den Netzbeschluss in den NAF zu integrieren. Finanziert werden soll diese Erweiterung durch eine Erhöhung des Vignettenpreises auf 70 Franken sowie durch eine Kostenbeteiligung der Kantone von 60 Millionen Franken pro Jahr.
In der Gesamtabstimmung wurden alle vier Entwürfe mit grosser Mehrheit angenommen. Die Vorlage kann damit in der Herbstsession vom Ständerat behandelt werden.
Im Weiteren hat die Kommission zwei Standesinitiativen (Kt.Iv. BE 14.313 Prioritäre Berücksichtigung der Engpassbeseitigung Bern-Wankdort-Muri und Kt.Iv. AG 14.319 Ausbau der A1 im Kanton Aargau auf sechs Spuren mit höchster Priorität) vorgeprüft. Die beiden Initiativen verlangen eine raschere Beseitigung der Engpässe in Bern-Wankdorf-Muri beziehungsweise im Abschnitt Aarau Ost bis Birrfeld. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Standesinitiative des Kantons Bern keine Folge zu geben; jener des Kantons Aargau will sie mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge geben. Sie möchte die Initiativanliegen im Rahmen der nächsten Realisierungsschritte des strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen (STEP Nationalstrassen) behandeln, welches in Zukunft Teil des NAF werden soll.
Bern, 19. August 2015 Parlamentsdienste