Verwahrung
​Die Kommission hat sich mit dem Verwahrungsrecht befasst und will dieses in einigen Punkten verschärfen.

​Die Kommission hat die beiden parlamentarischen Initiativen 13.462 und 13.463 sowie die Motion 11.3767 beraten. Bei all diesen Geschäften soll das Verwahrungsrecht verschärft werden. Mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmt die Kommission dem Beschluss der Rechtskommission des Nationalrates zur parlamentarischen Initiative 13.463 zu und gibt dieser Folge. Bei einem Täter, der bereits einmal wegen Mordes, vorsätzlicher Tötung, schwerer Körperverletzung oder Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt wurde, soll das Gericht die Verwahrung anordnen. Bezüglich der Motion 11.3767 beantragt die Mehrheit der Kommission dem Rat die Abänderung des Motionstextes(7/6/0). Der Bundesrat soll beauftragt werden, dem Parlament eine dahingehende Änderung von Artikel 64 des Strafgesetzbuches vorzulegen, dass unbegleitete Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte ausgeschlossen sind. Eine Minderheit verlangt die Ablehnung der Motion. Hinsichtlich der parlamentarischen Initiative 13.462 stimmt die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung der nationalrätlichen Rechtskommission hingegen nicht zu und gibt dieser Initiative keine Folge. Diese Initiative verlangt, dass der Täter aus der Verwahrung erst bedingt entlassen werden, wenn praktisch sicher ist, dass er sich in der Freiheit bewährt.

 

Verjährung

Die Kommission hat mit der Detailberatung der Verjährungs-Vorlage (13.100) begonnen und wird diese an einer nächsten Sitzung fortsetzen. Die Kommission will sich dabei vertieft mit der Frage der Spätschäden bei Asbestopfern und den Folgen des EGMR-Urteils zu dieser Thematik auseinandersetzen.

 

Die Kommission hat am 1. September 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) in Bern getagt.

 

 

Bern, 2. September 2015 Parlamentsdienste