Vorentwurf zur Umsetzung von zwei parlamentarischen Initiativen
​Die Familien sollen bei den Krankenkassenprämien mit zwei sich ergänzenden Massnahmen finanziell entlastet werden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) schickt einen entsprechenden Vorentwurf in die Vernehmlassung.

​Ausgehend von den beiden parlamentarischen Initiativen 10.407 Prämienbefreiung für Kinder (Humbel) und 13.477 KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Rossini) hat die SGK-NR einen Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung ausgearbeitet. Gemeinsames Ziel der beiden Initiativen ist es, die Familien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung finanziell zu entlasten. Dieses Ziel soll mit zwei Massnahmen erreicht werden: Erstens soll das System des Risikoausgleichs so verändert werden, dass die Krankenkassen den jungen Erwachsenen im Alter von 19 bis 25 Jahren und den Versicherten im Alter von 26 bis 35 Jahren abgestufte Prämienrabatte gewähren können. Zweitens soll die minimale Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung erhöht werden.

Die Kommission schickt den Vorentwurf mit dem erläuternden Bericht bis am 15. März 2016 in die Vernehmlassung.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung können über die Internetseiten
http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#PK oder http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen abgerufen werden.

 

Bern, 23. November 2015 Parlamentsdienste