Pa. Iv. Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden (Joder)
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates will Familien, die schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder zu Hause pflegen, mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, die diese zu ihrer Entlastung einsetzen können. Sie eröffnet die Vernehmlassung zu einer Änderung des Invalidenversicherungsgesetzes.

​Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 12.470 Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden (Joder) hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) einen Vorentwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) ausgearbeitet. Sie schlägt vor, den Intensivpflegezuschlag zu erhöhen, damit Familien, die ihre schwerkranken oder schwerbehinderten Kinder zu Hause pflegen, über mehr Mittel verfügen, die sie für Entlastungsmassnahmen einsetzen können.

Da sie mit ihrer Vorlage den finanziellen Spielraum der Familien gezielt verbessern will, schlägt die Kommission eine gestaffelte Anhebung der Beträge in Abhängigkeit des Pflegebedarfs eines Kindes vor. Zudem beinhaltet die Vorlage eine Ausnahmebestimmung, damit Familien, die einen Assistenzbeitrag erhalten, nicht benachteiligt werden: konkret soll der Intensivpflegezuschlag künftig nicht mehr vom Assistenzbeitrag abgezogen werden.

Die Kommission schickt den Vorentwurf mit dem erläuternden Bericht bis am 31. März 2016 in die Vernehmlassung. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können über die Internetseiten http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#PK oder http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen abgerufen werden.

 

Bern, 30. November 2015 Parlamentsdienste