Zweitwohnungen
​Die Raumplanungskommission des Nationalrates folgt wie bereits an ihrer letzten Sitzung der Linie des Ständerates. Sie ändert die Vorlage allerdings in zwei Punkten: Erstens sollen altrechtliche Wohnungen um maximal 30 Prozent erweitert werden können – aber ohne Flächenbegrenzung –, und zweitens sei das Gesetz für dringlich zu erklären.

​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat ihre Beratung abgeschlossen und den Entwurf für ein Zweitwohnungsgesetz mit 16 zu 9 Stimmen angenommen (14.023). Sie folgte im Wesentlichen den Beschlüssen des Ständerates, insbesondere was die Bewilligung neuer Wohnungen in geschützten Bauten anbelangt (Art. 10). So soll diese Bestimmung auf die erhaltenswerten Bauten ausgeweitet werden. In den Augen einer starken Minderheit geht diese Änderung jedoch zu weit und respektiert nicht den vom Volk angenommenen Verfassungsartikel.

In Bezug auf die Möglichkeit, altrechtliche Wohnungen, d. h. Wohnungen, die vor dem 11. März 2012 gebaut wurden, zu erweitern (Art. 12 Abs. 2bis), ist die Kommissionsmehrheit der Auffassung, die Gesetzesauflagen müssten an die Bedürfnisse der Bevölkerung von heute angepasst werden. Deshalb hat sie beschlossen, die Erweiterung der Hauptnutzfläche nicht mehr auf 30 Quadratmeter zu beschränken. Ihrer Meinung nach reicht es aus, gesetzlich zu verankern, dass diese Wohnungen um maximal 30 Prozent der Hauptnutzfläche erweitert werden dürfen. Auch hier spricht sich eine Minderheit gegen diese Änderung der Version des Ständerates aus.

Ferner beantragt die Kommission, das Gesetz für dringlich zu erklären, damit es unmittelbar nach der Verabschiedung durch die eidgenössischen Räte in Kraft treten kann. So lässt sich die derzeitige rechtliche Unsicherheit beenden, die in der Praxis zu einem Baustopp geführt hat. Eine Minderheit ist gegen eine solche Dringlichkeitserklärung und betont, dass die Situation noch unklarer wäre, sollte das Gesetz bei einem allfälligen Referendum in der Volksabstimmung abgelehnt werden.

Verschiedene Minderheiten sprechen sich gegen die Bestimmungen aus, wonach in Gemeinden, die bereits einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent aufweisen, weitere solche Wohnungen gebaut oder bestehende erweitert werden dürfen. Sie wollen insbesondere nicht, dass Wohnungen, die vor der Annahme der Volksinitiative gebaut wurden, uneingeschränkt zu Zweitwohnungen umgenutzt werden dürfen.

Die Kommission beantragt mit 20 zu 2 Stimmen und 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Freysinger 12.504 (Notfall- und Beherbergungsreserven) keine Folge zu geben.

Eintreten für eine Grüne Wirtschaft

Die Kommission ist mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung auf den indirekten Gegenentwurf zur Volkinitiative „Grüne Wirtschaft“ (14.019) eingetreten. Die Mehrheit der Kommission sieht einen dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft, insbesondere um die Abfallmengen in der Schweiz zu reduzieren, die Abhängigkeit vom Ausland durch den Import von Rohstoffen zu reduzieren und um Branchenvereinbarungen so zu stärken, dass Trittbrettfahrer vermieden werden können. Die Anpassung des Umweltschutzgesetzes sei zudem notwendig, um die internationalen Entwicklungen in diesem Bereich nicht zu verpassen. Schliesslich fördere die Kreislaufwirtschaft auch die Schweizer Cleantech-Branche und schaffe Arbeitsplätze in der Abfallwirtschaft.
Eine Minderheit beantragt, nicht auf den indirekten Gegenentwurf einzutreten. Die Revision sei nicht aus einem dringenden Handlungsbedarf entstanden, sondern eine Reaktion des Bundesrates auf die Volksinitiative „Grüne Wirtschaft“. Die Wirtschaft tue schon von sich aus viel für die Ressourceneffizienz und die Schweiz sei international in Umweltfragen gut positioniert. Auf einen zusätzlichen Aufwand für die Wirtschaft und eine Überregulierung sei zu verzichten. Schliesslich zweifelt die Minderheit daran, dass die Vorlage überhaupt einen Nutzen für die Umwelt bringen würde.

Nein zur Stromeffizienz-Initiative

Mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung empfiehlt die Kommission Volk und Ständen, die Stromeffizienz-Initiative (14.026) abzulehnen. Sie ist der Ansicht, die Forderungen der Initianten gingen zu weit. Zudem müssten derartige Bestimmungen nicht auf Verfassungs-, sondern auf Gesetzesstufe festgelegt werden. Eine Minderheit unterstreicht die Wichtigkeit von Effizienzzielen beim Stromverbrauch. Solange diese nicht definitiv in der Vorlage zur Energiestrategie 2050 festgelegt sind, unterstützt sie die Stromeffizienz-Initiative und empfiehlt diese zur Annahme.

Finanzierung des globalen Umweltfonds

Die Kommission folgt mit 18 zu 7 Stimmen dem Antrag des Bundesrates für einen Rahmenkredit von rund 148 Mio. CHF zur Unterstützung dreier Finanzierungsmechanismen für die Umsetzung von internationalen Konventionen und Protokollen im Umweltbereich (14.062). Die Mehrheit der Kommission möchte mit dem Rahmenkredit das internationale Engagement der Schweiz im Kampf gegen globale Umweltprobleme bekräftigen und erachtet internationale Kooperation als entscheidend für eine erfolgreiche Umweltpolitik. Eine Minderheit bezweifelt Wirksamkeit und Effizienz globaler Umweltfonds und beantragt Nichteintreten.

Die Kommission hat am 26. und 27. Januar 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Killer (V/AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

 

Bern, 27. Januar 2015 Parlamentsdienste