Revision des Waldgesetzes
​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat dem revidierten Waldgesetz einstimmig zugestimmt. Sie geht insbesondere bei den Bestimmungen zur Förderung weiter als der Ständerat und beantragt verschiedene Unterstützungsmassnahmen für die Verwendung von Schweizer Holz und für die Walderschliessung.

​Die Kommission stimmt dem revidierten Gesetz (14.046) in der Gesamtabstimmung mit 20 zu 0 Stimmen zu. Sie hat in der Vorlage des Ständerates noch einige zusätzliche Bestimmungen eingebracht, welche darauf abzielen, bessere Voraussetzungen für die Waldnutzung zu schaffen und die Verwendung von Schweizer Holz zu fördern. So führt sie in Art. 34a mit 14 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen Absatzförderungsmassnahmen zugunsten von Schweizer Holz ein. Ausserdem beauftragt die Kommission mit 23 zu 1 Stimmen den Bund neu, die Verwendung von Holz in Bauten mit öffentlicher Finanzierung zu fördern (Art. 34b). Sie nimmt damit auch das Anliegen der parlamentarischen Initiative 12.477 „Verwendung von Schweizer Holz in Bauten mit öffentlicher Finanzierung“ auf. Schliesslich beantragt die Kommission im Bereich der Waldbewirtschaftung mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung, für den Bau und die Instandstellung von Erschliessungsanlagen ausserhalb von Schutzwäldern Finanzhilfen des Bundes zu gewähren. Verschiedene Kommissionsminderheiten lehnen diese zusätzlich beschlossenen Förderungstatbestände ab.
Ausserdem stimmte die Kommission mit 11 zu 2 Stimmen bei 8 Enthaltungen in Art. 5 Abs. 3bis einer Ausnahme für Rodungen zu, um die Errichtung von Anlagen im Zusammenhang mit der Energieerzeugung zu erleichtern. Die Kommission trägt damit auch dem Anliegen der Standesinitiative des Kantons Bern (12.302) Rechnung und beantragt, dieser keine Folge zu geben.

Kein Vorpreschen des Parlaments in Sachen Klima- und Energielenkungssystem

Die Kommission hat mit 21 zu 3 Stimmen entschieden, einer parlamentarischen Initiative der FDP-liberalen Fraktion keine Folge zu geben, die bis 2020 die bestehenden Fördermassnahmen für erneuerbare Energien durch eine reine CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffe und importierten Strom aus CO2-intensiven Quellen ersetzen will (14.436). Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Diskussion zur Einführung eines Lenkungssystems im Rahmen der zweiten Etappe der bundesrätlichen Energiestrategie geführt werden soll und eine Vorwegnahme mittels parlamentarischer Initiative nicht zielführend ist. Weiter kritisiert sie, dass die Initiative vor allem darauf abzielt, bestehende Fördermassnahmen abzuschaffen, womit die Erreichung der im Rahmen der Energiestrategie definierten Ziele unrealistisch würde. Demgegenüber unterstützt eine Minderheit die parlamentarische Initiative als willkommene Alternativlösung zum umstrittenen bundesrätlichen Klima- und Energielenkungssystem.

Endlagerung von radioaktiven Abfällen

Die Kommission hat mit 22 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, einer parlamentarischen Initiative, die die Entsorgung von radioaktiven Abfällen im Ausland einer Inlandentsorgung als gleichwertig gegenüberstellen will, keine Folge zu geben (15.411). Sie stellt fest, dass es international keine Bestrebungen hin zu einer multinationalen Endlagerungslösung gebe. Daher wäre eine Gesetzesanpassung de facto gegenstandslos.

Ebenso hat die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, einer Standesinitiative des Kantons Schaffhausen (13.302) keine Folge zu geben. Die Initiative fordert, dass die betroffenen Standortkantone einem Endlager für radioaktive Abfälle zustimmen müssen, damit dieses realisiert werden kann. Die Kommissionsminderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Weitere Themen

Die Kommission hat zudem vom «Umweltbericht 2015» Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang stellte sie fest, dass die Verbesserung der Gewässerqualität zu einem beträchtlichen Rückgang der Fischbestände geführt hat. Aus diesem Grund hat sie ein Postulat (15.3795) eingereicht, das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Situation der für die Fischerei genutzten Schweizer Seen und Fliessgewässer vorzulegen.

Schliesslich hat die Kommission mit 20 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen der Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative ihrer Schwesterkommission zugestimmt (15.430). Die Initiative verlangt eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes, um die rechtliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Vorrängen bei der Zuteilung von Kapazitäten im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz auszuräumen.

Die Kommission hat am 22. und 23. Juni 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Killer (V/AG) in Bern getagt.

Bern, 23. Juni 2015 Parlamentsdienste