Alkoholgesetz
​Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die WAK-N ihrem Rat, an der Ausbeutebesteuerung festzuhalten.

1. 12.020 Alkoholgesetz. Totalrevision
Die WAK-N beugte sich heute über ein Massnahmenpaket zur Entlastung und Förderung der Spirituosenbrennerindustrie und deren Rohstofflieferanten, welche das vom Nationalrat favorisierte System der Ausbeutebesteuerung ersetzen sollte. Die WAK-N hatte die Ausarbeitung dieser neuen Vorschläge bei der Verwaltung in Auftrag gegeben, nachdem das System der Ausbeutebesteuerung im Ständerat vor allem aus Gründen der fehlenden Verfassungsmässigkeit keine Mehrheit gefunden hatte. Die neuen Vorschläge umfassten eine Fehlmengenregelung, eine 30% Steuerreduktion für kleine Hersteller und Brennauftraggeber mit Jahresproduktionen bis 1000 Liter reinen Alkohols (LrA) und ausserfiskalische Fördermassnahmen für die inländische Branche. Diese neuen Vorschläge fanden jedoch mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Mehrheit. Diese war der Meinung, dass es aus Steueroptimierungszwecken zu grundlegenden Veränderungen in der Branche kommen würde, womit die mittelfristigen Steuerausfälle nur schwer abschätzbar sind. Im Übrigen wäre der Vollzug der neuen Massnahmen ausserordentlich aufwändig.

Aus verfahrensrechtlichen Gründen kann der Alternativvorschlag im Rat nicht als Minderheit eingebracht werden. Somit verbleibt in der Differenzbereinigung die Frage, ob gemäss Beschluss des Nationalrates das System der Ausbeutebesteuerung eingerichtet, oder ob gemäss Ständerat weitgehend am Status quo festgehalten werden soll. Mit 13 zu 12 Stimmen spricht sich die Kommission hier knapp für die Ausbeutebesteuerung aus. Mit 15 zu 9 Stimmen spricht sich die Kommission schliesslich wie der Ständerat für einen Steuersatz von 29 Franken pro LrA aus. Eine Minderheit will den Steuersatz bei 32 Franken pro LrA festlegen. Mit diesem Steuersatz könnte der Präventionsbeitrag zuhanden der Kantone auch mit dem System der Ausbeutebesteuerung gleichbehalten werden. Eine weitere Minderheit behält sich vor, im Falle einer Ablehnung der Ausbeutebesteuerung den Steuersatz bei 25 Franken pro LrA festzulegen.
Die Differenzen im Alkoholhandelsgesetz sind bereits an der Sitzung vom 13. Januar 2015 beraten worden (siehe Medienmitteilung der Kommission). Das Geschäft wird in der Sommersession beraten.

 

2. 13.479 Pa.Iv. Gasche. Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer
13.471 Pa.Iv. Niederberger. Abbau von bürokratischen Hürden beim Meldeverfahren. Änderung des Verrechnungssteuergesetzes
Die Kommission hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 13.479 beraten. Die Vernehmlassungsteilnehmenden sehen grossmehrheitlich Gesetzgebungsbedarf im Bereich des Meldeverfahrens bei der Verrechnungssteuer, hinsichtlich der vorgeschlagenen Regelung und der Rückwirkung gehen die Meinungen allerdings auseinander (Siehe Ergebnisbericht der Vernehmlassung). Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen hat die WAK-N mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden, dem Nationalrat einen geänderten Entwurf zu unterbreiten. Eine Minderheit beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Die Kommission beantragt mit 12 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen eine neue Regelung, wonach die Geltendmachung der Anwendung des Meldeverfahrens auch nach Ablauf der Deklarationsfrist von 30 Tagen möglich sein soll, ohne dass das Recht, vom Meldeverfahren Gebrauch zu machen, verwirkt oder ein Verzugszins erhoben wird. Es soll dabei neu nicht mehr entscheidend sein, ob eine Meldung vorliegt oder nicht. Erfolgt die Deklaration, ein Gesuch zur Meldung oder die Meldung nicht rechtzeitig, soll das Meldeverfahren unter Vorbehalt der Erhebung einer Ordnungsbusse dennoch gewährt werden, wenn die materiellen Voraussetzungen für die Erfüllung der Steuerpflicht durch Meldung statt Steuerentrichtung erfüllt sind. Eine Minderheit beantragt eine Verlängerung der Deklarationsfrist auf 90 Tage und eine Verlängerung der Frist für die Einreichung des Gesuchs um Meldung auf ein Jahr.

Hinsichtlich der Inkraftsetzung mit Rückwirkung beantragt die Kommission mit 13 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen eine Rückwirkung, wonach die neue Regelung auch auf Tatbestände anwendbar sein soll, die vor dem Inkrafttreten der Änderungsbestimmungen eingetreten sind, sofern die Steuer- oder Verzugszinsforderung nicht verjährt oder bereits vor dem 1. Januar 2011 rechtskräftig festgesetzt wurde. Damit sollen die rechtsgleiche Behandlung der Steuerpflichtigen sichergestellt und Verzugszinszahlungen, die nach dem Bundesgerichtsentscheid in Rechnung gestellt und bezahlt wurden, zurückerstattet werden. Eine Minderheit beantragt, auf eine Rückwirkung zu verzichten.

Die Kommission hat zudem mit 16 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Kommissionsmotion 15.3379 Einführung einer Eingangsbestätigung im Bereich des Meldeverfahrens bei der Verrechnungssteuer angenommen, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, dafür zu sorgen, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in Zukunft eine Eingangsbestätigung der eingegangenen Formulare betreffend das Meldeverfahren ausstellt.

Da nun eine Vorlage erarbeitet ist, hat die Kommission die Beratung der parlamentarischen Initiative 13.471 wiederaufgenommen. Sie stimmt dem Beschluss ihrer Schwesterkommission mit 14 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung zu (Siehe Medienmitteilung der WAK-S vom 1. Juli 2014).

Der Nationalrat wird das Geschäft voraussichtlich in der Sommersession 2015 behandeln.

 

3. 14.4004 Mo. Ständerat (WAK-SR (09.300)). Steuerbarkeit von Unterstützungsleistungen und steuerliche Entlastung des Existenzminimums
Mit 17 zu 5 Stimmen spricht sich die WAK-N gegen die Motion ihrer Schwesterkommission aus, welche fordert, dass Unterstützungsleistungen aus öffentlichen und privaten Mitteln sowie AHV- und IV-Ergänzungsleistungen der Einkommenssteuer unterstellt werden und gleichzeitig das Existenzminimum steuerlich entlastet wird. Die Kommission ist zwar ebenfalls der Meinung, dass Ungleichbehandlungen und Schwelleneffekte sowie damit verbundene negative Arbeitsanreize, welche aufgrund einer ungünstigen Ausgestaltung des Steuer- und Sozialtransfersystems entstehen, auszumerzen sind. Sie bezweifelt aber dass eine Besteuerung von Transferleistungen dieses Problem effektiv beheben kann. So dürfte ein solches System, das in der Theorie nachvollziehbar ist, in der Praxis zu einem enormen administrativen Aufwand führen. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass es wenig zielführend wäre, wenn die Steuern von Personen mit tiefem Einkommen wiederum über Transferleistungen bezahlt werden müssten. Ausserdem bestehe bei Bezügern von AHV- und IV-Ergänzungsleistungen ohnehin das Problem der negativen Arbeitsanreize nicht. Die Kommission ist demgegenüber überzeugt, dass das Problem durch eine gute Abstimmung von Steuer- und Sozialtransfersystem auf kantonaler Ebene weitgehend behoben werden kann.

 

4. 15.025 Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision
Mit der Revision des Mehrwertsteuergesetzes nimmt der Bundesrat verschiedene Änderungsvorschläge der letzten Jahre auf. Die wichtigsten Erneuerungen betreffen den Abbau mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen, die Ausdehnung der Steuerausnahme im Bereich der Sozialversicherung auf die Präventionstätigkeit und die Steuerausnahme für Leistungen gemeinnütziger Organisationen an ihre Gönnerinnen und Gönner.

Als Einstieg in die Beratungen führte die Kommission Anhörungen mit Vertretern der Finanzdirektorenkonferenz (FDK), des Schweizerischen Städteverbandes (SSV), des Schweizerischen Gemeindeverbandes, des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV), der economiesuisse und des Konsultativgremiums Mehrwertsteuer durch.
Bei der anschliessenden Eintretensdebatte war sich die Kommission einig, dass die mehrheitlich technische Vorlage einige nützliche Verbesserungen mit sich bringe. Deswegen war das Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Gleichzeitig kündigten sich von verschiedenen Seiten Vorbehalte zu gewissen Details an. Umstritten ist beispielsweise die geplante Personalaufstockung in der Steuerverwaltung. Die Detailberatung soll an der Sitzung vom 11. und 12. Mai erfolgen. Dann werden auch die beiden parlamentarischen Initiativen Triponez 02.413 und Frick 11.440 behandelt.

 

5. 14.425 Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Mehr Transparenz bei der Finma
Mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten beantragt die Kommission der parlamentarischen Initiative, welche die FINMA neu dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) unterstellen will, keine Folge zu geben. Die Gegner der Initiative sind der Meinung, dass sich eine Ausnahme der FINMA vom BGÖ aufgrund ihrer Tätigkeit in einem wirtschaftlich äusserst sensiblen Bereich rechtfertige. Im Übrigen sei die Oberaufsicht über die FINMA durch das Parlament gewährt. Die Befürworter der Initiative sehen demgegenüber Handlungsbedarf. Gerade mit Rücksicht auf Tätigkeiten der FINMA, welche für die Volkswirtschaft von grosser Bedeutung sein können (beispielsweise deren Aufsicht über systemrelevante Banken), sei das öffentliche Interesse an Transparenz evident.

 

6. Anhörung zum Milchmarkt
Um sich aus erster Hand über die aktuelle Situation auf dem Milchmarkt informieren zu lassen, hat die Kommission eine Anhörung mit den wichtigsten Akteuren geführt. Die Kommission hat in der Folge ein Postulat  (15.3380 Po.WAK-NR. Perspektiven im Milchmarkt) beschlossen mit dem sie den Bundesrat beauftragt, aktuelle Fragen zu klären. 

7. Weitere Beschlüsse
14.431 n Pa.Iv. Fischer Roland. Faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern beim Wegzug aus der Schweiz in ein Land ausserhalb der EU/Efta: Die Kommission hält trotz Ablehnung ihrer Schwesterkommission an ihrem Beschluss fest und beantragt dem Nationalrat mit 14 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Mit 16 zu 6 Stimmen spricht sich die WAK-N – wie zuvor bereits der Ständerat – gegen die Standesinitiative des Kantons Genf (13.303) „Gesetzliches Verbot der Weitergabe von persönlichen Daten“ aus. Die Kommission stellt fest, dass das materielle Anliegen der Standesinitiative – also der Schutz von Bankmitarbeitenden – bereits erfüllt worden ist.
14.3795 Mo. Ständerat (Häberli-Koller). Gesetzliche Änderungen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte: Die WAK-N beantragt einstimmig die Annahme der Motion.

14.449 Pa.Iv. Altherr. Überhöhte Importpreise. Aufhebung des Beschaffungszwangs im Inland: Die Beratung des Geschäft wurde aus Zeitgründen vertagt. Die WAK-N wird sich voraussichtlich an ihrer nächsten Sitzung vom 11./12. Mai 2015 damit befassen.

 

Die Kommission hat am 13. und 14. April 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Noser (FDP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt. 

 

Bern, 14. April 2015 Parlamentsdienste