Krebsregistrierung
​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) hat das neue Krebsregistrierungsgesetz einstimmig angenommen. Ebenfalls einstimmig hiess sie die Vorlage zur Anpassung von Bestimmungen im KVG mit internationalem Bezug gut.

​Nach dem Nationalrat unterstützt auch die SGK-SR das Krebsregistrierungsgesetz (14.074 n): sie hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig (bei 11 Stimmen) angenommen. Bereits in der Eintretensdebatte war das neue Gesetz unbestritten. Die Kommission begrüsst insbesondere seine hauptsächliche Zielsetzung, nämlich die Regelung der Erhebung, der Registrierung und der Auswertung aussagekräftiger und verlässlicher Daten zu den Krebsneuerkrankungen in der Schweiz. In der Detailberatung setzte sich die Kommission unter anderem mit dem Zugang von Forschenden zu Krebsregisterdaten sowie der Frage der Aufbewahrung und Anonymisierung der Daten auseinander. Sie schloss sich den längeren Aufbewahrungsfristen gemäss Nationalrat an.

Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage KVG. Bestimmungen mit internationalem Bezug (15.078 s) eingetreten und hat sie in der Gesamtabstimmung ebenfalls einstimmig (bei 11 Stimmen) angenommen. Sie schliesst sich in allen Punkten dem Entwurf des Bundesrates an. Die Vorlage soll einerseits die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich dauerhaft ermöglichen. Derzeit bestehen zwei Pilotprojekte im Raum Basel/Lörrach und St. Gallen/Liechtenstein. Weiter wird bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die in der Schweiz versichert sind und in einem EU- oder EFTA-Staat wohnen, neu geregelt, dass bei einer stationären Behandlung in der Schweiz höchstens der Tarif des Erwerbskantons übernommen wird. Zudem sollen alle in der Schweiz Versicherten im ambulanten Bereich ihren Arzt wie auch andere Leistungserbringer in der ganzen Schweiz ohne finanzielle Nachteile frei wählen können. Bisher musste die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten höchstens nach dem Tarif vergüten, der am Wohn- oder Arbeitsort eines Versicherten gilt.

Mit 11 zu 2 Stimmen beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (Stahl). Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärzte (13.3265 n) abzulehnen. Stattdessen beschloss sie mit 11 zu 2 Stimmen ein Kommissionspostulat, mit dem der Bundesrat beauftragt wird, verschiedene Szenarien zur künftigen Steuerung der bedarfsabhängigen Zulassung im ambulanten wie auch im spitalambulanten Bereich in einem Bericht vorzulegen. Ausgenommen von einer Zulassungsbeschränkung wären die ärztlichen Grundversorger.

Einstimmig beantragt die Kommission, dem Beschluss des Nationalrates nicht zuzustimmen, welcher der Pa. Iv. Pieren. Babysitting bis zu einem Jahreslohn von 3000 Franken wird von der Hausdienstarbeit ausgeschlossen (13.475 n) in der Herbstsession 2015 Folge gegeben hatte. Der Bundesrat habe „Sackgeldjobs“ von Jugendlichen bis zu einem Betrag von 750 Franken pro Jahr und Arbeitgeber bereits seit Anfang 2015 von der AHV-Beitragspflicht befreit, wurde in der Kommission festgehalten. Die weiterführende parlamentarische Initiative würde in der Umsetzung Abgrenzungsprobleme schaffen und das Risiko von Schwarzarbeit erhöhen.

Bei der Revision des Heilmittelgesetzes (12.080 n) beriet die Kommission über die letzten drei materiellen Differenzen. Was die Arzneimittel für seltene Krankheiten betrifft, beantragt die Kommission, dem Nationalrat zu folgen und den Unterlagenschutz auf 15 Jahre zu verlängern (Art. 11b Abs. 4; 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen). Bei den Bestimmungen über die Verschreibung von Arzneimitteln (Art. 26) und über die geldwerten Vorteile (Art. 57a) beantragt sie mit deutlichen Mehrheiten, grundsätzlich an den Beschlüssen des Ständerates festzuhalten.

Einstimmig unterstützt die Kommission die Mo. Nationalrat (Cassis). Frankenstärke. Vereinfachung der Zulassungsverfahren bei Indikationserweiterungen und raschere Verfahren bei Änderungen von Arzneimitteln (15.3528 n).

 

Die Kommission tagte am 11./12. Januar 2016 in Bern unter dem Vorsitz von Konrad Graber (CVP, LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

 

Bern, 12. Januar 2016 Parlamentsdienste