​Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) hat sich gegenüber verschiedenen Vorschlägen zur Änderung des Parlamentsrechts kritisch gezeigt. Zustimmung fanden nur die Besteuerung der Entschädigung für Personal- und Sachausgaben von Parlamentsmitgliedern sowie die Überprüfung der Vertraulichkeit der Kommissionsunterlagen. Die zahlreichen anderen Vorschläge würden nach Ansicht der Kommission keinen Mehrwert bringen und zu einer Überreglementierung führen.

​Für die Besteuerung der Entschädigung für Personal- und Sachausgaben von Parlamentsmitgliedern

Die Kommission hält einstimmig am Vorschlag fest, dass Parlamentsmitglieder neu die jährliche pauschale Entschädigung für Personal- und Sachausgaben in der Höhe von derzeit 33‘000 Franken versteuern müssen (13.412 Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Parlamentsentschädigung. Alle Bürgerinnen und Bürger steuerlich gleich behandeln.) Die Ständeratskommission hatte sich mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen diese Initiative ausgesprochen, weil sie die Umsetzung als zu kompliziert erachtet (siehe Medienmitteilung der SPK-SR vom 16.10.2015). Die SPK des Nationalrates ist hingegen der Ansicht, dass Parlamentsmitglieder steuerrechtlich gleich behandelt werden sollen wie die übrigen Bürger und Bürgerinnen (vgl. Medienmitteilung der SPK-NR vom 17.1.2014). Somit wird als Nächstes der Nationalrat über die Initiative zu entscheiden haben.
 

Unterlagen parlamentarischer Kommissionen: Klärung der Frage ihrer Vertraulichkeit

Wie die Schwesterkommission des Ständerates sieht die Kommission Klärungsbedarf bezüglich der Vertraulichkeit von Kommissionsunterlagen. Es soll Klarheit darüber geschaffen werden, welche Unterlagen Parlamentsmitglieder weitergeben dürfen und welche nicht. Wie bereits die SPK-SR spricht sich die SPK-NR einstimmig für eine  parlamentarische Initiative aus, gemäss welcher Kommissionsunterlagen so klassifiziert werden sollen, dass bestimmte Unterlagen veröffentlicht werden können (15.444 Pa.Iv. Minder. Parlamentarische Kommissionen. Öffentlichkeit der sekundären Unterlagen). Die Kommission hält fest, dass es nur um die von der Kommission verwendeten Unterlagen geht. Die Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen, somit auch der Kommissionsprotokolle, wird nicht bestritten.
 

Ratspräsidenten sollen weiterhin den Erstrat bestimmen

Mit 15 zu 9 Stimmen hält die Kommission nicht an ihrem früheren Entscheid fest, dass die beiden Ratspräsidenten nicht mehr allein entscheiden sollen, welchem Rat in umstrittenen Fällen Priorität für die erste Beratung einer Vorlage zukommen soll (14.461 Pa.Iv. Fraktion V. Bei wichtigen vom Bundesrat eingebrachten Beratungsgegenständen soll die Koordinationskonferenz den Erstrat bestimmen). Anlass für diese Forderung war die umstrittene Bestimmung des Erstrates für die Vorlage „Altersvorsorge 2020“ (14.088). Die Kommission teilt die Ansicht der Schwesterkommission, dass die Bestimmung des Erstrates primär aufgrund der Geschäftslast der Räte und ihrer Kommissionen erfolgen und dass das Verfahren nicht verlängert werden soll (vgl. Medienmitteilung der SPK-SR vom 16.10.2015).
 

Keine Überregulierung des Petitionsrechts

Die Kommission möchte daran festhalten, dass die Petition ein Recht aller Personen darstellt, sich an die Behörden zu richten. Die Petition stellt ein niederschwelliges Instrument dar, dessen Nutzung nicht durch neue Formerfordernisse wie die Abfassung in einer Landessprache erschwert werden soll. Sie spricht sich deshalb einstimmig gegen eine parlamentarische Initiative aus, welche das Petitionsrecht klarer regeln will (14.437 Pa.Iv. Minder. Verwesentlichung des Petitionsrechts zuhanden der Bundesbehörden). Die Ständeratskommission hatte der Initiative mit 8 Stimmen zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung Folge gegeben, weil sie gewisse Formerfordernisse für notwendig erachtet. Die Initiative geht zurück an die Kommission des Ständerates.
 

Keine Änderungen bezüglich Anforderungen an Botschaften des Bundesrates

Die Kommission ist der Ansicht, dass es keine Ergänzungen oder Änderungen der gesetzlichen Anforderungen an bundesrätliche Botschaften braucht.
Sie spricht sich mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (C, FR) aus, wonach der Bundesrat in seinen Botschaften für Erlassentwürfe darlegen muss, wieweit die Ziele der vorgeschlagenen Gesetzesbestimmungen nicht auch durch Selbstregulierungen erreicht werden könnten (15.450 Pa.Iv. Selbstregulierung als Prüfkriterium in Botschaften und Erlassentwürfen). Die Antwort auf die Frage, ob es eine neue gesetzliche Regelung braucht, ist in erster Linie politischer Natur. Ist der Bundesrat der Überzeugung, dass es neue Gesetzesbestimmungen braucht, ist es nicht logisch, wenn er in der Botschaft darlegen muss, wie man dank Selbstregulierung auf diese Bestimmungen verzichten könnte.
 
Mit 16 zu 9 Stimmen lehnt sie auch eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Lukas Reimann (V, SG) ab, wonach die Botschaften des Bundesrates vorgeschlagene neue Gesetzesbestimmungen systematisch nicht nur mit dem EU-Recht, sondern generell mit ausländischem Recht verglichen werden sollen (15.462 Pa.Iv. Parlamentsgesetz. Unabhängige Rechtsvergleichung statt EU-Kompatibilitätsprüfung bzw. EU-Rechtsangleichung). Aufgrund der geografischen Lage der Schweiz und der engen Verbindung ihrer Wirtschaft mit der Wirtschaft des EU-Raums hat der Vergleich mit dem Recht der EU die grösste Bedeutung. Wenn in einem konkreten Fall ein Vergleich auch mit dem Recht anderer Staaten sinnvoll ist, so ist dies auch ohne Änderung des Parlamentsgesetzes möglich.
 

Keine parlamentarische Delegation zur Prüfung der Bürokratielastigkeit der Gesetze

Die Kommission ist der Ansicht, dass das Parlament über genügend Instrumente verfügt, um die Wirkung von Gesetzen zu überprüfen. Es braucht kein neues parlamentarisches Organ, welches zusätzliche Kosten verursachen würde. Die Kommission spricht sich deshalb mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen die parlamentarische Initiative von Nationalrat Leo Müller (C, LU) aus (15.454 Pa.Iv. Abbau von Bürokratie. Überprüfung der Ratio legis durch eine parlamentarische Delegation).
 

Kein Gremium zur Prüfung von Beschwerden gegen Modalitäten der elektronischen Stimmabgabe

Schliesslich befasste sich die Kommission auch mit einer parlamentarischen Initiative im Bereich der politischen Rechte. Nationalrat Lukas Reimann (V, SG) möchte kantonale Stellen schaffen, bei welchen Klagen gegen die Modalitäten der elektronischen Stimmabgabe geführt werden können (15.412 Pa.Iv. Zulassung einer rechtlichen Prüfung der Modalitäten der elektronischen Stimmabgabe), auch wenn kein konkretes Abstimmungsergebnis angefochten wird. Die Kommission erachtet es als fragwürdig, für die elektronische Stimmabgabe einerseits und für die Stimmabgabe an der Urne oder per Brief andererseits grundsätzlich verschiedene Beschwerdemöglichkeiten vorzusehen. Sinnvoller ist die gründliche Prüfung und Zertifizierung der Systeme der elektronischen Stimmabgabe. Somit spricht sich die Kommission mit 20 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Initiative aus.
 
Die Kommission tagte am 14./15. Januar 2016 erstmals unter dem Vorsitz ihres neuen Präsidenten, Nationalrat Heinz Brand (V, GR) in Bern.
 
 
 
Bern, 15. Januar 2016 Parlamentsdienste