Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat im Sommer 2018 entschieden, dass sie, nach Vorliegen eines Verhandlungsergebnisses zum «Institutionellen Abkommen Schweiz-EU», öffentliche Anhörungen mit Expertinnen und Experten durchführen wird. Nach der Veröffentlichung des Verhandlungsergebnisses durch den Bundesrat am 7. Dezember 2018, wird nun am Nachmittag des 15. Januar 2019 das Hearing stattfinden und der Öffentlichkeit via Live-Stream zugänglich gemacht.

Verhandlungen und Anhörungen in den Kommissionen der Bundesversammlung sind vertraulich. Gemäss Artikel 47 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes besteht jedoch die Möglichkeit, Anhörungen öffentlich durchzuführen. Solche Anhörungen können dazu dienen, komplexe politische Sachverhalte und sachbezogene Fragen und Diskussionspunkte in der Öffentlichkeit, statt hinter verschlossenen Türen zu klären oder zu erörtern. Dies erscheint der APK-N insbesondere für das Institutionelle Abkommen Schweiz-EU mit Blick auf das laufende Konsultationsverfahren des Bundesrates zielführend.

Die Kommission hat dabei entschieden, keine Vertreterinnen und Vertreter von Interessensgruppen anzuhören, sondern folgende Expertinnen und Experten aus verschiedenen Wissenschaftsfeldern zu befragen:

  • Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. h.c. Carl Baudenbacher (Independent Arbitrator and Consultant, Monckton Chambers, London, Former President of the EFTA Court, Full Professor em. University of St. Gallen)
  • Marc Bros de Puechredon, (Vorsitzender Geschäftsleitung BAK Economics)
  • Prof. Dr. Astrid Epiney (Professorin für Völkerrecht, Europarecht und schweizerisches öffentliches Recht an der Universität Freiburg und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Europarecht, Rektorin der Universität Freiburg)
  • Prof. Dr. Matthias Oesch (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Wirtschaftsvölkerrecht Universität Zürich)
  • Prof. Dr. Christa Tobler (Professorin für Europarecht, Europainstitut der Universität Basel)
  • Dr. Paul Widmer (Lehrbeauftragter für internationale Beziehungen an der School of Economics and Political Science der Universität St. Gallen)

Wie im Artikel 47 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes festgehalten, handelt es sich um eine Anhörung im engeren Sinne, das heisst um eine Befragung von Expertinnen und Experten und nicht um eine inhaltliche Beratung oder eine politische Debatte mit Stellungnahmen.

Damit alle Interessierten diese Anhörung mitverfolgen können, wird sie in Originalsprache (keine Übersetzung) auf dem Youtube-Kanal des Parlaments und auf der Webseite https://www.parlament.ch/de per Video-Livestream öffentlich gemacht. Ein persönlicher Besuch der Anhörung ist nicht möglich.