Mit 5 zu 3 Stimmen und 2 Enthaltungen spricht sich die SPK
gegen die Einführung eine Finanzreferendums auf Bundesebene aus, indem sie eine
ihr zur Vorprüfung zugewiesene Motion dem Rat zur Ablehnung beantragt (17.4318
s Mo. Minder. Einführung des eidgenössischen fakultativen Finanzreferendums).
Die Kommission schliesst sich damit der Argumentation ihrer Schwesterkommission
an, welche am 28. Juni 2018 zwei entsprechende parlamentarische Initiativen
abgelehnt hat (Medienmitteilung
vom 29. Juni 2018). Das Instrument Finanzreferendum ist auf nationaler Ebene
anders zu beurteilen als auf kantonaler oder lokaler Ebene, da auf Bundesebene
viele Ausgaben bereits durch die Gesetzgebung bestimmt sind. Zudem beschliesst
der Bund bisweilen Investitionsausgaben, welche nur einer bestimmten Region
zugutekommen, aber im Interesse des nationalen Zusammenhalts sind. Würde
gesamtschweizerisch abgestimmt, so könnten solche regionalen Investitionen
gefährdet sein.
Gemäss der Minderheit würden verschiedene Beispiele wie die
Beschaffung des Gripen oder der Kredit für olympische Spiele zeigen, dass das
Bedürfnis besteht, hohe Ausgaben dem Referendum zu unterstellen. Um solche
Volksabstimmungen ohne Rückgriff auf spezielle formale Konstrukte zu ermöglichen,
sollte das Instrument des Finanzreferendums geschaffen werden.
Zuständigkeit von Parlament und Volk für die Kündigung von
völkerrechtlichen Verträgen
Die Kommission hat die Anträge des Bundesrates vom 15.
August 2018 zu ihrer eigenen, am 14. Mai 2018 verabschiedeten Vorlage für eine
Klärung der Zuständigkeiten für den Abschluss, die Änderung und die Kündigung
von völkerrechtlichen Verträgen behandelt (16.456 Pa. Iv. SPK-SR. Kündigung und
Änderung von Staatsverträgen. Verteilung der Zuständigkeiten). Der Bundesrat
ist früher davon ausgegangen, er sei für die Kündigung von Verträgen allein
zuständig. Nach dem Gesetzesentwurf der Kommission soll die Kündigung oder
Änderung wichtiger Verträge durch das Parlament oder im Falle eines Referendums
durch das Volk genehmigt werden müssen, analog der geltenden Regelung für den
Abschluss solcher Verträge. Der Bundesrat hat sich nun zwar in seiner
Stellungnahme dieser Auffassung angeschlossen. Er möchte aber zuerst eine
Verfassungsgrundlage schaffen. Die Kommission ist allerdings nach wie vor
überzeugt, dass bereits das geltende Verfassungsrecht die Zuständigkeiten klar
regelt. Sie beantragt ihrem Rat daher einstimmig, auf die Verfassungsänderung
nicht einzutreten.
Politische Organisationen sollen weiterhin Unterstützung für Jugendarbeit
erhalten
Die Kommission hält an ihrer Meinung fest, wonach
Jungparteien wertvolle Arbeit im Bereich politischer Bildung und Motivierung
von Jugendlichen leisten. Für die Finanzierung ihrer Tätigkeiten im Bereich
ausserschulischer Jugendarbeit sollen politische Organisationen deshalb wie
bisher und wie andere Jugendorganisationen beim Bund Unterstützung beantragen
können. Die Kommission beantragt deshalb ihrem Rat mit 7 zu 3 Stimmen einer
parlamentarische Initiative keine Folge zu geben, welche die finanzielle
Unterstützung von Organisationen, die politische Zielsetzungen verfolgen,
unterbinden will (15.483 Pa. Iv. Rutz. Keine staatlichen Subventionen für
Parteien und politische Organisationen). Der Nationalrat hatte dieser
Initiative am 28. Februar 2018 mit 92 zu 88 Stimmen bei 1 Enthaltung knapp
Folge gegeben.
Neue Regeln für das Bundespersonal
Die Kommission hat die Motion 16.3696 von Nationalrat Peter
Keller vorberaten. Diese fordert, dass Bundesangestellte Entschädigungen, die
sie im Zusammenhang mit ihrem Arbeitsverhältnis beim Bund erhalten,
«vollumfänglich» abgeben müssen. Die Kommission sieht auch Handlungsbedarf,
möchte dem Bundesrat aber Spielraum geben. Sie hat deshalb einstimmig
entschieden, die Fassung der Motion zugunsten einer offeneren Formulierung
abzuändern. Der Text in der Version der Kommission fordert, dass
Bundesangestellte «einen angemessenen Teil» der Entschädigungen an die
Bundeskasse abführen müssen.
Schliesslich hat die Kommission die Motion 17.3978 der
nationalrätlichen Finanzkommission mit 4 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung
angenommen. Diese will den Bundesrat beauftragen, «dem Parlament eine Änderung
des Bundespersonalgesetzes (BPG) zu unterbreiten, mit der die Bestimmungen zum
Teuerungsausgleich [...] aufgehoben werden». Nach Ansicht der Kommission soll
es für das Bundespersonal wie in der Privatwirtschaft keinen Anspruch auf
Teuerungsausgleich mehr geben. Das Bundespersonalgesetz sieht heute vor, dass
der Bundesrat – unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und finanziellen
Lage des Bundes sowie der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt – einen
angemessenen Teuerungsausgleich auf den Lohn ausrichtet. Allerdings liegt die
abschliessende Entscheidungskompetenz wie bei allen Budgetfragen beim
Parlament. Darauf verweist denn auch die Minderheit, welche diese Motion als
unnötig und kontraproduktiv erachtet, weil sie einem negativen Signal gegenüber
den Sozialpartnern, Kantonen und Gemeinden entspräche.
Die Kommission tagte am 23. August 2018 unter dem Vorsitz
ihrer Präsidentin Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (S/AG) in Bern.