Einstimmig ist die Kommission auf die Vorlage des
Bundesrates zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes (WRG; 18.056) eingetreten.
Die bisherige Regelung ist im Gesetz befristet. Der Bundesrat sieht in seiner
Botschaft vor, das Wasserzinsmaximum für weitere fünf Jahre auf der Höhe von
110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung zu belassen. Die in der Vernehmlassung
vorgeschlagene Senkung des Maximums auf 80 Franken (befristet auf drei Jahre)
wurde von den Vernehmlassungsteilnehmern deutlich verworfen.
Die Kommission erwog ausführlich die Argumente für und gegen
eine Senkung der Wasserzinse. Einerseits würde eine Senkung die ansässigen
Wasserkraftwerks-Betreiber entlasten und den Druck mindern, Arbeitsplätze in
Bergregionen abzubauen. Andererseits dürften angemessen hohe Wasserzinse
durchaus als Entschädigung für die Nutzung der Ressource Wasser und auch als
regionalpolitische Unterstützung von strukturschwachen Randregionen verstanden
werden. Schliesslich entschied die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen, dem
Bundesrat zu folgen und das Maximum weiterhin auf 110 Franken zu belassen (Art.
49 Abs. 1 WRG). Untersuchungen hätten aufgezeigt, dass auch im schwierigen
Marktumfeld die Verluste bei vielen Stromversorgungsunternehmen geringer waren
als angenommen, hält die Kommissionsmehrheit fest. Ausserdem würden Signale auf
eine langsame Erholung der Strommarktpreise hinweisen. Eine Minderheit
beantragt eine Senkung auf 90 Franken und verweist auf die nach wie vor
angespannte finanzielle Lage der Wasserkraftwerks-Betreiber.
Die Kommissionsmehrheit unterstreicht mit dem Entscheid die
Absicht, für die Verhandlungen der Wasserzins-Regelung nach 2024 eine solide
Ausgangslage zu schaffen. Im Hinblick darauf hat die Kommission mit 7 zu 5
Stimmen eine Änderung von Art. 49 Abs. 1bis WRG beschlossen. Sie beauftragt den
Bundesrat, eine Regelung der Wasserzins-Abgabe nach 2024 auszuarbeiten mit neu
einem fixen und einem variablen Teil. Zudem soll nach dem Willen der Kommission
das Wasserzinsmaximum von 110 Franken weitergeführt werden, falls die Vorlage zur
Revision des Stromversorgungsgesetzes mit einem marktnahen Strommarkt-Modell
nicht termingerecht in Kraft tritt. Eine Minderheit beantragt hier dem
Bundesrat zu folgen. Dem übrigen Entwurf stimmte die Kommission unverändert zu
und nahm die Vorlage schliesslich mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung an.
Kein Alleingang der Schweiz bei der Zulassung von Biozidprodukten
Ohne Gegenstimme hat die Kommission die Motion 16.3131
abgelehnt, die fordert, in EU-Ländern erlaubte Biozidprodukte automatisch auch
in der Schweiz zuzulassen. Die Kommission will am bestehenden Verfahren
festhalten, das über ein Abkommen mit der EU geregelt ist. Wie die Schweiz
kennen auch die EU-Staaten keinen Automatismus: Sie überprüfen Erstzulassungen,
bevor sie diese übernehmen oder adaptieren. Damit besteht für Schweizer
Unternehmen kein Wettbewerbsnachteil. Die von der Motion geforderte einseitige
automatische Anerkennung dagegen würde den direkten EU-Marktzugang gefährden.
Die Kommission hat von der Verwaltung die Zusicherung erhalten, dass die
Zulassungsgebühren in absehbarer Zeit nicht erhöht werden, was den KMU
entgegenkommt.
Rundholzlagerung im Wald soll erleichtert werden
Im Rahmen der Vorprüfung der parlamentarischen Initiative
16.471 «Erleichterung der Rodungsvoraussetzungen für die Umsetzung der
Waldpolitik 2020» hat die Kommission eine Motion eingereicht (18.3715), die den
Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass
Rundholzlagerungen im Wald für Waldeigentümer und Sägereien möglich werden. Dabei
verzichtet die Kommission ausdrücklich darauf, die gesetzliche Regelung für
Rodungen zu ändern. Die Möglichkeiten sollen auf Verordnungsstufe geschaffen
werden. Die Kommission ist überzeugt, damit dem Anliegen der Initiative im
Rahmen des geltenden Waldgesetzes Rechnung zu tragen. Die Initiative lehnt sie
mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
Entsorgung von Elektroschrott
Schliesslich hat die Kommission einstimmig der Motion
17.3636 in der vom Nationalrat abgeänderten Fassung zugestimmt. Der Vorstoss
will darauf hinwirken, dass die Entsorgung von Elektroschrott in Zukunft
grundsätzlich von allen Marktteilnehmern mitfinanziert wird. Die Kommission
unterstützt den neu formulierten Motionstext, gemäss dem verschiedene
Lösungsansätze mit allen Beteiligten zu prüfen sind und anschliessend ein
optimiertes Recyclingsystem für Elektro- und Elektronikgeräte umzusetzen ist.
Die Kommission hat am 30. August 2018 unter dem Vorsitz von
Ständerat Martin Schmid (RL/GR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris
Leuthard in Bern getagt.