Die Kommission hat mit 14 zu 9 Stimmen beschlossen, die Motion zur Ablehnung zu empfehlen. Dem Beschluss ist eine intensive Diskussion vorausgegangen zur Bedeutung der Integration von zugewanderten Jugendlichen auf kantonaler und nationaler Ebene.

Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass mit der im April 2018 verabschiedeten «Integrationsagenda Schweiz» einerseits die Frage der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen sowie innerhalb der Bundesverwaltung und andererseits die Frage der Finanzierung der Integrationsleistungen im Asylbereich geklärt ist. Die Mehrheit der Kommission sieht aber – analog zum Ständerat – einen politischen Handlungsbedarf bei der Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die übers Ausländerrecht (und nicht übers Asylrecht) in die Schweiz einwandern. Es bedürfe weiterer Anstrengungen, um das breit anerkannte bildungspolitische Ziel zu erreichen, wonach 95 Prozent aller 25-Jährigen in der Schweiz über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen sollen.

Die Motion des Ständerats verlangt vom Bundesrat, gemeinsam mit den Kantonen eine Lösung für die Integration von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU-, Efta- und Drittstaaten zu erarbeiten, die sich in der Zielsetzung an der Integrationsagenda orientiert (18.3707). Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) gemeinsam mit der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) eine Analyse erarbeitet zum Mengengerüst und Profil dieser Zielgruppe. In Erwartung dieser Analyse sowie angesichts der verfahrensrechtlichen Vorgabe, dass die Motion nicht sistiert werden kann, beschloss die Kommission, sie zur Ablehnung zu empfehlen. Die Mehrheit der Kommission erachtet eine Orientierung an der Zielsetzung der Integrationsagenda ohnehin als wenig opportun, da die Integrationsprogramme für übers Ausländerrecht Zugewanderte in kantonaler Verantwortung stünden und in den Kantonen bereits viele Massnahmen eingeleitet worden seien.

Eine Minderheit beantragt dem Rat, die Motion anzunehmen. Es ist ihr bewusst, dass erst die in Aussicht gestellte gemeinsame Analyse des SBFI und der EDK eine genaue Definition möglicher Massnahmen erlauben wird. Mit der Überweisung der Motion würde der Bundesrat darin bestärkt, diese Bestrebungen zu unterstützen.

18.053 s Olympische und Paralympische Winterspiele 2026 in der Schweiz. Beiträge des Bundes

Die Kommission empfiehlt dem Nationalrat einstimmig, auf die Vorlage zur Unterstützung der olympischen und paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz nicht einzutreten. Nach der Ablehnung durch das Walliser Stimmvolk vom 10. Juni 2018 und dem darauffolgenden Rückzug des Unterstützungsgesuchs durch Swiss Olympic ist die Botschaft des Bundesrates gegenstandslos geworden. Die Kommission liess sich von Bundesrat Guy Parmelin über das erfolgte Engagement des Bundes für die Walliser Kandidatur informieren, diskutierte in der Folge aber hauptsächlich über die aktuellen Projekte zur Förderung des Breitensports und über die Unterstützung von Sportlagern der obligatorischen Schule. In diesem Kontext sind zurzeit mehrere parlamentarische Vorstösse hängig und die Kommission wird die Entwicklung dieses Bereichs eng weiterverfolgen.

Weitere Geschäfte

Die Kommission hat die Arbeiten im Hinblick auf die kommende BFI-Botschaft in Angriff genommen. Sie hat sich in diesem Zusammenhang eingehend mit dem «Bildungsbericht 2018» der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung befasst, der alle vier Jahre veröffentlicht wird und einen Überblick über das Schweizer Bildungssystem gibt.

Auf der Traktandenliste standen zudem eine erste Bilanz der «MINT-Offensive», die Auswirkungen der Akademienreform, die Finanzierung von Lehrstühlen durch den Privatsektor und das praxisintegrierte Bachelor-Studium (PiBS).

Im Rahmen eines Mitberichtsverfahrens hat die Kommission zudem die Rubriken des Voranschlags 2019 für den Forschungs- und Bildungsbereich diskutiert. Sie beantragt der Finanzkommission mit grosser Mehrheit, den Gesamtbetrag der vom Bundesrat vorgesehenen Kredite um etwas mehr als 120 Millionen Franken zu erhöhen. Die zusätzlichen Ressourcen sollen verwendet werden für die Berufsbildung, Beiträge an die Universitäten und Fachhochschulen sowie für die Eidgenössischen Technischen Hochschulen und den SNF.

Die Kommission hat am 18. und 19. Oktober 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (CVP, FR) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des EJPD und Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des VBS, in Bern getagt.