Die WBK-N befasste sich erneut mit der Bedeutung und
gesetzlich definierten Rolle der höheren Fachschulen. Im Mai hatte sie eine
Motion eingereicht, mit welcher die höheren Fachschulen in der
«Bildungslandschaft Schweiz» neu positioniert werden sollen (siehe
Medienmitteilung der WBK-N vom 25. Mai 2018, Motion 18.3392 n Mo. WBK-NR.
Höhere Fachschulen: Profil stärken, Qualität sichern, Attraktivität steigern).
Der Ständerat überwies seinerseits in der Sommersession eine ähnlich lautende
Motion (18.3240 s Mo. Ständerat (Fetz). Höhere Fachschulen stärken), über
welche die Kommission nun zu befinden hatte.
Beide Motionen verfolgen das Ziel, die höheren Fachschulen
mit eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen und ihre Abschlüsse national und
international klarer als bisher als Teil der schweizerischen Berufsbildung zu
positionieren. Die Motion von Ständerätin Fetz verlangt zusätzlich zu jener der
WBK-N konkret eine Einführung eines Bezeichnungsschutzes, eidgenössische Titel,
durch den Bund unterzeichnete Diplome sowie die Möglichkeit institutioneller
Anerkennung. Die Kommission hat sich intensiv mit den Vor- und Nachteilen der
Einführung eines solchen Bezeichnungsschutzes für die höheren Fachschulen und
eines Diplomzusatzes „eidgenössisch“ für die Abschlüsse auseinandergesetzt. Sie
möchte sich angesichts der Diversität der höheren Fachschulen nicht auf die Art
festlegen, wie die Positionierung verbessert werden kann, und beantragt, an der
Version der WBK-N festzuhalten. Einstimmig hat sie deshalb beschlossen, die
Motion von Ständerat Fetz dahingehend abzuändern, dass sie im Wortlaut jener
der WBK-N entspricht.
Weiterführung der Arbeiten zu den parlamentarischen Initiativen 17.412 und
15.499
Die Kommission hat beschlossen, die Arbeiten zu den
parlamentarischen Initiativen 17.412 n Pa.Iv. Aebischer Matthias. Chancengerechtigkeit
vor dem Kindergartenalter sowie 15.499 n Pa.Iv. Buttet. Einfuhr von
Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden
weiterzuführen. Dazu hat sie sich nach intensiven Diskussionen für jeweils eine
Variante zur Umsetzung der Initiativen entschieden und beschlossen, bis zum
Sommer einen Vorentwurf auszuarbeiten. Ein Antrag, die Initiative 17.412
abzuschreiben, wurde mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt.
Die Kommission hat am 1. und 2. November 2018 unter dem
Vorsitz von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (CVP, FR) und teilweise im
Beisein des Bundesrates Johann N. Schneider-Ammann, Vorsteher WBF, in Bern
getagt.