Die Enthüllungen im Fall PostAuto veranlassten die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat im Mai 2018 dazu, die Prüfung des Geschäftsberichts 2017 des Bundesrates zu vertagen. Nach Kenntnisnahme zusätzlicher Unterlagen haben sie nun beschlossen, den eidgenössischen Räten die Genehmigung dieses Berichts zu empfehlen. Vor diesem Hintergrund teilen sie dem Bundesrat jedoch auch einige Feststellungen mit und formulieren zusätzliche Forderungen.

​Im Mai 2018 beschlossen die GPK des Nationalrates (GPK-N) und des Ständerates (GPK-S), die Prüfung des Geschäftsberichts 2017 des Bundesrates (18.001), dessen Beratung ursprünglich für die Sommersession vorgesehen war, zu einem späteren Zeitpunkt abzuschliessen. Grund dafür war, dass der Bundesrat den Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele der Post im Jahr 2017 aufgrund der Enthüllungen im Zusammenhang mit der PostAuto Schweiz AG und der laufenden Untersuchungen noch nicht verabschiedet hatte. Die GPK wollten erst nach Kenntnisnahme dieses Berichts endgültig darüber Beschluss fassen, welchen Antrag sie ihren Räten hinsichtlich des Geschäftsberichts des Bundesrates stellen.

Am 8. Juni 2018 verabschiedete der Bundesrat seinen Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele der Post im Jahr 2017. Über ihre Subkommissionen EDI/UVEK nahmen die GPK Kenntnis von diesem Bericht und hörten die Vorsteherin des UVEK, Bundesrätin Doris Leuthard, in dieser Sache an. Auf dieser Grundlage haben die GPK-S und die GPK-N an ihren jeweiligen Sitzungen vom 28. August respektive 7. September 2018 über die Genehmigung des Geschäftsberichts des Bundesrates befunden.

Was die Geschäftsführung der Post im Jahr 2017 betrifft, haben die GPK Kenntnis davon genommen, dass der Bundesrat das Ziel im Geschäftsfeld «Personenverkehr» als nicht erreicht erachtet und dass dem Verwaltungsrat der Post Entlastung erteilt wurde, dies mit Ausnahme der Vorfälle im Zusammenhang mit den Subventionsbezügen der PostAuto-Gesellschaften. Ausserdem haben sie mit Genugtuung festgestellt, dass laut Bundesrat «die Vorfälle rund um PostAuto Schweiz AG vollumfänglich aufzuarbeiten und Massnahmen zu ergreifen» sind.

Da den GPK in der Zwischenzeit alle gewünschten Unterlagen und Informationen geliefert worden sind, wäre es in den Augen der Kommissionen nicht angebracht, die Genehmigung des Geschäftsberichts 2017 des Bundesrates länger aufzuschieben. Folglich beantragen sie den eidgenössischen Räten, den genannten Bericht zu genehmigen.

Angesichts der Bedeutung des PostAuto-Falls und der zahlreichen Fragen, die dieser Fall bezüglich der Corporate Governance der Post und der bundesnahen Betriebe im Allgemeinen aufgeworfen hat, haben die GPK beschlossen, dieses Dossier weiterhin äusserst aufmerksam zu verfolgen. Zu gegebener Zeit werden sie über ihre Schlussfolgerungen aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht informieren.

Die GPK haben den Bundesrat ausserdem ersucht, ein Kapitel in seinem Anfang 2019 erscheinenden Geschäftsbericht 2018 dem PostAuto-Fall zu widmen und darin aufzuzeigen, wie der Bundesrat damit umging, welche Massnahmen aufgrund dieses Falls ergriffen wurden und welche Lehren daraus in Bezug auf die Geschäftsführung bundesnaher Betriebe gezogen wurden. In den kommenden Monaten werden die GPK prüfen, ob gewisse strategische Ziele der Post angepasst oder präzisiert werden sollten.

Die GPK-S hat am 27. und 28. August 2018 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Delsberg getagt. Die GPK-N hat am 6. und 7. September 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Doris Fiala (FDP, ZH) in Zürich getagt.