Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat an ihrer Sitzung die Detailberatung des indirekten Gegenentwurfs zur Konzernverantwortungsinitiative (16.077, Entwurf 2) abgeschlossen, auf den sie bereits an ihrer Sitzung vom 12. August 2019 eingetreten war. Sie beantragt mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Gegenentwurf in der Gesamtabstimmung anzunehmen.

​Die Kommission unterstützt mit 8 zu 5 Stimmen einen Gegenentwurf, der eine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen vorsieht. Die Minderheit beantragt, die Haftungsbestimmungen zu streichen und sich auf die Pflicht zur Sorgfaltsprüfung und Berichterstattung zu beschränken. Mit 7 zu 6 Stimmen verzichtet die RK-S wie der Nationalrat darauf, eine Subsidiaritätsregelung zu beantragen. Die Minderheit beantragt deren Einführung. Sie ist der Auffassung, dass die Kläger soweit zumutbar im Ausland gegen die Tochtergesellschaften vorgehen sollen.

Mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die Kommission, ein Sonderschlichtungsverfahren einzuführen. Damit sollen Streitigkeiten aus Ansprüchen gegenüber einem Unternehmen, die sich aus der im indirekten Gegenentwurf vorgesehenen zivilrechtlichen Haftung ergeben, beigelegt werden. Die Kommission schlägt den Nationalen Kontaktpunkt (NKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen als zuständige Sonderschlichtungsbehörde vor. Die Kommission hat dieses neue Schlichtungsverfahren eingeführt, um den Zugang zu den Gerichten einzuschränken und somit eine Zunahme der Gerichtsverfahren zu verhindern.

Das Geschäft wird in der kommenden Herbstsession im Ständerat behandelt.

Solidaritätsbeitrag darf für Empfängerinnen und Empfänger nicht zu finanziellen Einbussen führen

Die Kommission hat einstimmig eine Kommissionsmotion (19.3973) beschlossen, die den gleichen Wortlaut hat wie jene, die ihre Schwesterkommission an deren Sitzung vom 29. August 2019 verabschiedet hat (19.3971). Durch diesen Beschluss können sich die beiden Räte in der Wintersession mit diesen Geschäften befassen. Mit den Motionen soll verhindert werden, dass Genugtuungszahlungen aufgrund der Berücksichtigung der Ergänzungsleistungen letztlich nicht ihren Empfängerinnen und Empfängern zugutekommen. Damit würde dem Willen des Gesetzgebers bei der Einführung dieses Solidaritätsbeitrags besser Rechnung getragen.

Weitere Geschäfte

  • Die Kommission hat mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung einer parlamentarischen Initiative aus dem Nationalrat zugestimmt, welche es ermöglicht, bei ausländischen Straftätern ohne Aufenthaltsbewilligung («Kriminaltouristen») schnellere Wegweisungen zu erwirken ( 17.438 n Pa.Iv. Brand. Keine verfahrensrechtlichen Doppelspurigkeiten bei Kriminaltouristen).
  • Die Kommission hat ihre Arbeiten zur Vorprüfung einer Standesinitiative des Kantons Tessin fortgeführt und entschieden, erneute Abklärungen in Bezug auf die Besonderheiten der dortigen Arbeitsmarktsituation zu treffen (18.306 s Kt.Iv. TI. Bekämpfung des Lohndumpings. Erweiterung des Begriffs der missbräuchlichen Kündigung). Ihren Entscheid wird sie an der nächsten Sitzung treffen.
  • Die Kommission hat sich mit der Vorlage zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes (18.051) befasst und beschlossen, in dieser Sache ein weiteres Mal das Bundesgericht anzuhören. Sie wird ihre Anträge aller Voraussicht nach in der Wintersession 2019 ihrem Rat unterbreiten.

Die Kommission hat am 3. September unter dem Vorsitz von Ständerat Robert Cramer (G, GE) in Bern getagt.